Start Blog Seite 22

DECLARATION OF JOINT INTERNATIONAL EMERGENCY

0

Following an international press freedom mission to Turkey on 7 February to 2 March 2017, the undersigned participants, representing six international free expression watchdog organisations, express severe concern about media freedom and respect for human rights and warn that the country’s democracy is under threat.

The mission came in response to an ongoing purge by Turkey’s government in the wake of a failed 15 July 2016 coup attempt that traumatized the country. Hundreds of thousands have been dismissed from jobs or detained under wide-ranging emergency powers granted after the coup attempt.

This includes some 155 journalists and media workers behind bars, 125 of whom have been arrested since the coup attempt. Most were detained for alleged support of terrorists on shifting, contradictory and illogical accusations that relate to their criticism of government officials or policy.

Journalists held for months in pre-trial detention are punished without conviction, having been presented with no indictments illuminating the charges or evidence against them. Instead, they face arbitrary limits on outside contact and interference with the right to mount a legal defence.

These developments cast doubt on judicial independence and rule of law, and are compounded by the Constitutional Court’s failure to review detentions and remedy rights violations.

The mission also preceded an April 16 referendum on constitutional changes that would convert Turkey from a parliamentary to a presidential system, vastly expanding the president’s powers over all branches of government.

Mass closures of media outlets by executive decree under the state of emergency have left few remaining spaces for the expression of opinions not in line with the government’s views; voters will be forced to make crucial decisions about the political system of the country under state of emergency conditions and within a severely restricted space for public debate.

Mission delegates met with journalists and media facing unwarranted pressure; with detained journalists’ families and attorneys; and with civil society, opposition politicians and foreign diplomats. However, representatives of Turkey’s Justice Ministry and advisers to Erdoğan refused to meet with them, and the Ministry ignored delegates’ request to visit imprisoned journalists.

 

Recognizing that the free exchange of information is necessary for informed decision-making and democracy, and the referendum’s profound potential impact, the delegates stand in solidarity with journalists in Turkey and recommend that Turkey’s government:

– Release all journalists and others detained for engaging in free expression or sharing news or other public interest information and recommit to upholding international human rights norms.

– End the ongoing state of emergency, restore legal and administrative safeguards for freedom of expression and access to justice suspended since the imposition of emergency powers, and allow Turkey’s judicial system to function independently, according to law and absent political pressure.

– Cease all activity hindering or preventing journalists or others from freely discussing the merits of the proposed constitutional changes in advance of the referendum and ensure that the public enjoys full access to a broad range of information, including through fair, equitable and non-discriminatory television and radio coverage of diverse political views.

– Allow journalists to question government policy and freely investigate public interest issues without reprisal, including corruption, the “Kurdish issue”, human rights violations, armed conflict in southeast Turkey and Syria, and activity by militants such as the Islamic State group.

– Ensure that government-authorised press cards are awarded freely to all journalists, domestic and foreign, and that the decision to do so is not subject to political pressure.

– Stop using hostile rhetoric targeting journalists as “traitors” or “terrorists”, and send a clear signal to police, the judiciary and the public that attackers of journalists must be brought to justice. Similarly, ensure that foreign journalists are not singled out for intimidation or harassment.

– Reform overly-broad anti-terrorism law, in text and implementation, and clearly distinguish between individuals who actively plot, incite or engage in violence, and journalists who merely report on terrorist groups.

– Ensure that everyone in Turkey facing a criminal charge is afforded due process and all human rights guaranteed under the European Convention of Human Rights and other international agreements to which Turkey has acceded.

– Moreover, end arbitrary restrictions targeting journalists behind bars more harshly than other prisoners.

– Increase transparency, not only in terms of access to information but also officials’ willingness to speak with independent media outlets and to engage in dialogue with international observers who share the mutual goal of ensuring a stable, prosperous and democratic Turkey.

– Implement recommendations in Council of Europe Human Rights Commissioner Nils Muižnieks’ 15 February 2017 “Memorandum on freedom of expression and media freedom in Turkey”1 and in the OSCE/ODIHR Limited Election Observation Mission’s reports on parliamentary elections on 7 June 2015 and 1 November 2015.

– Heed conclusions and implement recommendations detailed in forthcoming reports by the Council of Europe’s Venice Commission on judicial independence in Turkey, on the proposed constitutional changes and on the impact emergency decree laws have had on media freedom.

 

The delegates also call on foreign governments to:

 

– Press Turkey to uphold its human rights commitments and recognize that derogations ostensibly intended to serve short-term security or economic interests risk severely weakening Turkey’s democracy and exacerbating those same challenges over the long term.

– Make use of international fora – e.g. meetings before bodies of the U.N., the Council of Europe and the OSCE – to emphasise the need for Turkey to release imprisoned journalists and to relax pressure on the media, both generally and ahead of the referendum.

– Use all available channels to continue to engage the Turkish government to that end.

 

6 March 2017

Steven M. Ellis, Director of Advocacy and Communications, International Press Institute (IPI)

Sandy Bremner, Representative, IPI UK National Committee; Managing Editor for the Northeast and Northern Isles, BBC Scotland

Georgia Nash, Programme Officer, ARTICLE 19

Anna Livion Ingvarsson, Secretary General, Swedish PEN

Sophie Busson, Advocacy Advisor, Reporters Without Borders (RSF)

Erol OnderogluTurkey Representative, Reporters Without Borders (RSF)

Otmar Lahodynsky, President, Association of European Journalists (AEJ); European Editor, Profil Michelle

Trimborn, PR and Communications Officer, European Centre for Press and Media Freedom (ECPMF)

Erster Völkermord des 20. Jahrhunderts-Prozess in New York-Deutschland soll zahlen

0

Die ehemalige deutsche Kolonie Namibia schließt sich der Klage gegen die Bundesrepublik an. Für den Völkermord zu Beginn des 20. Jahrhunderts fordert sie eine immense Entschädigung.Während der deutschen Kolonialherrschaft im heutigen Namibia Zehntausende Herero und Nama getötet (1904 bis 1908) worden. Die deutschen Truppen haben rund 65.000 der 80.000 Herero und mindestens 10.000 von 20.000 Nama laut Experten ermordet. Die Massaker gelten als erster Völkermord des 20. Jahrhunderts.

 

Mehr als 100 Jahre nach dem Völkermord im damaligen Deutsch-Südwestafrika ist nun der Weg frei für einen Prozess um Entschädigungszahlungen an die namibischen Volksgruppen Herero und Nama. Deren Angehörige hatten in New York eine Sammelklage gegen Deutschland eingereicht. Vertreter der Kläger fanden sich nun in der US-Metropole ein und erzielten einen Erfolg: Richterin Laura Taylor Swain setzte den 21. Juli als ersten Verhandlungstag fest. Damit kann das Verfahren um eines der dunkelsten Kapitel der afrikanischen Kolonialgeschichte in Gang kommen.

Namibia will die Bundesrepublik wegen des Völkermords an den Herero und Nama verklagen. Das geht aus amtlichen Dokumenten hervor, die von der Zeitung „The Namibian“ und der Nachrichtenagentur AFP eingesehen wurden. Die namibische Regierung fordere mehr als 30 Milliarden US-Dollar an Entschädigung. Bei Massakern zwischen 1904 und 1908 wurden mehr als 100.000 Menschen getötet. Deutsch-Südwestafrika, das heutige Namibia, war damals eine deutsche Kolonie.

Bisher hatte Namibia auf die Forderung von Reparationszahlungen verzichtet. Die Regierung wolle sich nun jedoch einer Klage anschließen, die Vertreter der Herero- und Nama-Stämme Anfang des Jahres in den Vereinigten Staaten eingereicht haben. Ein Team internationaler Anwälte arbeite zudem daran, den Fall der Entschädigungen vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu bringen, bestätigte der namibische Justizminister Sacky Shangala gegenüber AFP.

Deutschland verhandelt seit einigen Monaten mit der Regierung Namibias über eine Aufarbeitung der Verbrechen. Die Bundesregierung spricht selbst von „Völkermord“. Individuelle Entschädigungen lehnt sie ab. Eine UN-Expertengruppe hatte die Bundesregierung im Februar aufgefordert, Herero- und Nama-Vertreter stärker an den Verhandlungen zu beteiligen, und kritisiert, dass es noch keine Entschädigungszahlungen gegeben habe.

„Gut versteckt das alte Fleisch!“

0

Manuel Hirnschall: „Gut versteckt das alte Fleisch. Diese bodenlose Frechheit würde ich an eurer Stelle Mal an euren Lieferanten weitergeben. Vor einer Stunde im Merkur Wels Nord gekauft. #gammelfleisch #vielleichtdochesel #somachtmansichfreunde“

 

MERKUR ANTWORT:

 

Lieber Manuel,

es ist uns sehr unangenehm und tut uns wahnsinnig leid, dass es zu diesem Mangel gekommen ist. Das darf natürlich nicht passieren und dafür möchten wir uns in aller Form entschuldigen.
Wir haben sehr strenge Richtlinien bezüglich der Kontrolle der unserer Produkte und der Ablaufdaten. Unser gesamtes Personal ist darauf geschult und muss sich strikt daran halten.

Wir werden deinen Hinweis umgehend weiterleiten und die Kontrollen gerne verstärken.
Bitte melde dich bei deinem nächsten Besuch bei der Marktleitung im MERKUR Wels Nord, du erhältst vor Ort eine Entschädigung.

Liebe Grüße,
dein MERKUR Team

TKG: Nach dem Referendum – Einstellung zur Republik Österreich

0

TKG: JA zur parlamentarische Demokratie- Österreich

Die Türkische KULTURgemeinde in Österreich hat als unabhängige Think Tank NGO (Non Gouvernment Organization) vor dem Referendum ihre klare Ablehnung gegen das Referendum mit verschiedenen Mitteln ausgedrückt.

Türkei- Referendum: Nein! zur Abschaffung der Demokratie!

Gegenüber dieser APA OTS Aussendung hat die
Türkische KULTURgemeinde von AKP nahen Vereinen und Personen Beschimpfungen, Geringschätzung und persönliche Untergriffe dulden müssen.

Türkei-Referendum-TKG: Nein! zur Abschaffung der Demokratie!

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170414_OTS0024/tuerkei-referendum-nein-zur-abschaffung-der-demokratie

 

Wir haben in Österreich tatsächlich ein großes Problem, das nicht nur die Aufnahmegesellschaft beschäftigt, sondern auch die Mehrheit der aufgeklärten und demokratiebewussten Community aus der Türkei. Diese türkische Community ist gerade in Geiselhaft.

Die unbewussten Partisanen haben die in Österreich lebenden und freiheitsliebenden Menschen aus der Türkei durch Drohungen und Mobbing in sozialen und türkischen Medien verleumdet. Diese Tatsache ist auch langsam den ÖsterreicherInnen bewusst geworden.

Aus diesem Grund bitten wir in aller Freundschaft und Höflichkeit, das Wort „Türken“ nicht zu pauschalisieren bzw. zu „satanisieren“. Dies nützt nur den Anhängern des politischen Islams und AKP Partisanen, die sich immer als ewige Opfer zementieren.

Hier erwarten wir besonders, die moderne demokratiebewusste säkulare austrotürkische Gemeinde von diesen primitiven Schakalen und religiösen Faschisten zu unterscheiden.

Bis jetzt haben österreichische PolitikerInnen und insbesondere PolitikerInnen aus der Türkei die Aufnahmegesellschaft seit 15 Jahren mit diesen Problemen vorsätzlich unter dem Vorwand „Integration“, „Solidarität“ und „Religionsfreiheit“ geschützt und sogar mit ihnen kooperiert, obwohl sie wussten, dass diese Personen verlängerte Arme der faschistischen Parteien oder religiös fundamentalistischen und säkular verfassungsfeindlichen Parteien aus der Türkei sind.

Diese Personen, die in den österreichischen Parteien oder in der Wirtschaftskammer seit Langem mit angeblichen überangepassten Menschen aus der Türkei zusammengearbeitet haben, sind die wahren Brandstifter, die jetzt als Feuerlöscher auftreten.

Wie kann es sein, dass Parteien und Bewegungen aus der Türkei nach Jahren in Österreich Vereine gründen und Vereins- und Religionsgesetze missbrauchen, obwohl sie keine echten NGOs sind? Diese angeblichen NGOs sind gemeingefährliche, religiös-faschistische Bewegungen und Parteien, die in der Türkei verboten wurden und mit anderem Namen heuchlerisch neu gegründet worden sind.

Die Türkische KULTURgemeinde hat seit Jahren vor genau diesen Missständen konsequent in türkischer und deutscher Sprache gewarnt.

Diese Personen, die eigentlich eine demokratiefeindliche Gesinnung haben und insbesondere alle Errungenschaften in einer modernen Demokratie erleben, sind jedoch im Inland und im Ursprungsland für ihre Landsleute de facto demokratiefeindlich.

Diese Scheinheiligkeit hat mit der korrupten Sprache zu tun, die ab jetzt nicht mehr gelten sollte. Ab jetzt sollte man nicht alle TürkInnen in den gleichen Topf werfen und pauschalisieren, damit daraus nicht der „ewige Türke“ wird. Das ist das Ziel der Feinde der Demokratie und das wollen die religiösen Faschisten.

Wir, als säkulare Verfassungspatrioten mit einem wehrhaften, streitbaren Demokratieverständnis, bekennen uns zu Österreich mit allen seinen Werten, die wir in den letzten 50 Jahren miterleben und aufbauen durften.

Es ist für uns sehr wertvoll, ein Mitglied eines Staates und Bürger einer Gesellschaft zu sein, wo unsere Würde in der österreichischen Verfassung, egal welche Abstammung wir haben, unantastbar ist.

Es ist für uns eine große Freude und Ehre, in einem Land zu leben, wo Gewaltenteilung geschützt, geschätzt und hochgehoben wird, obwohl auch in Österreich dieses Gebiet noch ausbaufähig ist.

Wir als MigrantInnen, als AustrotürkInnen, möchten die Rechtsstaatlichkeit, Presse- und Meinungsfreiheit hochhalten, weil wir wissen, dass das Gegenteil uns ins Verderben stürzt.

Deswegen ist es an der Zeit, unsere Präambel, die bei der Gründung der „Türkische KULTURgemeinde in Österreich“ in den Statuten niedergeschrieben wurde, hier zu wiederholen:

 

„Wir, Bürgerinnen und Bürger aus der Türkei, haben uns dauerhaft in Österreich niedergelassen. Österreich ist unsere „neue Heimat“ und die Heimat unserer Kinder und nachkommender Generationen, die hier geboren sind und hier aufwachsen. Wir wollen in Österreich mit allen Bevölkerungsteilen dieses Landes gleichberechtigt, in Würde, Sicherheit, Frieden, Freundschaft und Solidarität leben. Wir wollen nach dem Grundsatz der Gleichstellung und Gleichbehandlung zur Verwirklichung unserer Rechte als kulturelle Minderheit in allen rechtlichen, sozialen, politischen, ökonomischen und kulturellen Bereichen unseren Beitrag leisten. Wir haben als Bürger der österreichischen Republik Rechte und natürlich auch Pflichten, die wir mit Österreichs Verfassung und Gesetzen vollkommen befürworten und unsere Mitglieder immer darauf aufmerksam machen wollen. Wir werden den Rechtstaat Österreich in seinen Gesetzen und Verfassungen anwenden und loyal bleiben und mit allen Mitteln unterstützen, damit wir auch von allen Seiten objektiv und korrekt behandelt werden. Die „Türkische Kulturgemeinde in Österreich – Brückenbauen“ ist ein den pluralistischen, freiheitlichen, demokratischen und rechtstaatlichen Prinzipien verpflichteter Verein. Pluralität der Meinungen, Gleichberechtigung aller Mitglieder und demokratische Regeln bei der Arbeit sind oberstes Prinzip. In Grundsatzfragen wird das Konsensprinzip angestrebt. Rassistisch oder Fundamentalistisch orientierte Personen oder Organisationen und solche Personen oder Organisationen, die Gewalt als politisches Mittel bejahen, dürfen nicht Mitglied werden. Die UNO -Menschenrechtscharta ist Bestandteil der Satzung. Der Verein bekennt sich zu den einschlägigen internationalen Vereinbarungen zum Schutze der Menschenrechte.“

www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170419_OTS0127/tkg-ja-zur-oesterreich

 

Türkische KULTURgemeinde in Österreich,
Obmann
Dipl.-Ing. Birol Kilic

Solidarität ist gut, aber mit wem Herr Bundespräsident Van der Bellen?

0

Wir begrüßen die Haltung von Bundespräsident Van der Bellen gegen jeglichen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Islamfeindlichkeit und Antisemitismus. Vielen Dank.

 

Aber auf die Solidarität vom Bundespräsidenten bezüglich Kopftuch können wir als Opfer der modernen, säkularen und gläubigen Austrotürken in aller Höflichkeit verzichten. Warum? Weil diese Solidarität ist für uns ein Freibrief und eine Unterstützung der Unterdrücker, der Diskriminierer und der religiösen Klerikalfaschisten der „politischen Islamanhänger“  die wir aus der Türkei kennen.

Zwischen „Islam“ und „politischem Islam“(Verfälschten Islam)  gibt es einen diamateriellen Unterschied. Islam bedeutet als Wort Friede, Glück, Wohlbefinden und Vertrauen und „Poltische Islam“ bedeutet Ausnützung, Tränen, Missbrauch, Hetze und Unterdrückung.

Der „politische Islam“ ist der Feind des „Islams im Koran“ der gerade auch in Österreich alle MoslemInnen (ca.700.000) in Geiselhaft genommen hat.

Der „poltische Islam“ ist ein „verfälschter Islam“, der demokratische Errungenschaften, die man vor Jahrhunderten als Land gewonnen hat, missbraucht, manipuliert und vernebelt.

 

„Wir“ und „Ihr“

Es ist eine „Wir“(Aufgeklärten, Moralisch überlegenen) und „Ihr“ (Nicht-Aufgeklärten-Moralisch verdorbenen, ewige Verlierer-Cahilliye also die EuropäerInnen und säkulare MolemInnen)  Gesellschaft, die man in eine feindliche Position durch Hetze und Polarisierung bringt in der man lebt. Damit sie diese Ziele erreichen können, verwenden sie insbesondere das „Kopftuch“, obwohl das Kopftuch im Islam keine religiöse Pflicht bzw.Zeichen ist.  Wir betonen hiermit ausdrücklich  das Recht von Frauen ihre Bekleidung selbst zu wähle. Das  Kopftuchdebatte  wird  aber vorsätzlich für Ihre (Politische Islam) ideologische Ziele Instrumentalisiert und zweckentfremdet. Mann sollte aber über das Thema Kopftuch nicht alle alle MoslemInnen stigmatisieren. Das wollen die Anhänger der „Poltischen Islam“  damit hier die Spreu vom Weizen nicht mehr trennbar ist und Sie de facto Brandstifter unter dem Vorwand Feuerlöscher auftreten können.

 

Islam bedeutet Friede, Glück, Wohlbefinden und Vertrauen und nicht umgekehrt

Das Wort „Islam“ des Korans hat als Wurzel die Worte „selam“ und „silm“ und diese bedeuten „Friede“, „Glück“, „Wohlbefinden“ und „Vertrauen“.  Infolgedessen sind nach unserer Meinung alle Muslime in Österreich und in der Welt, die ihr „wahres Islam“-Bekenntnis aus dem Koran beziehen, verpflichtet, durch ihre Taten und Handlungen das Wort „selam“ auch zu leben – für sich und gegenüber dem Nächsten – und gewaltbereitende und selbstverherrlichende Theologien des Islam, die wir als „verfälschten Islam“ (Politische Islam) bezeichnen, kritisch zu betrachten, ja, sich von diesen um ihres Theologie Willen zu distanzieren.

Es stellt sich die Frage, ob es sich bei islamischen Kopftüchern um ein religiöses Gebot bzw. Pflicht handelt (dann müsste dieses allerdings im Koran stehen) oder ob wir es viel mehr mit einem historisch gewachsenen, politisch-religiösen-tradition Phänomen zu tun haben, das sich auf den Einfluss politischer und kultureller Traditionen zurückführen lässt und durch „Poltischen Islam“ Anhänger für die Gesellschaftsmodel „Wir“ und „Ihr“  als religiöses Gebot ausgenützt und politisiert wird.

Da das Kopftuch aber nicht  als Kopf-tuch im Koran erwähnt wird, kann es auch kein Gebot bzw. Pflicht dazu geben.Das häufig angeführte Argument, das Kopftuch solle „vor den Blicken der Männer schützen“, erscheint in unserer aufgeklärten Zeit jedenfalls vielen Leuten absurd und selbst im traditionell-historischen Kontext nicht als ganz stimmig. Im Koran gibt es nur 3 Verse bezüglich „Kopf”, “Tuch“ und „Schleier“, aber man sucht das Wort „Kopf-Tuch“ und infolgedessen „Pflicht bzw.Gebot zu Kopftuch vergeblich.
(Sure/Kapitel 24 Vers 31,  Sure/Kapitel 24 Vers 60, Sure/Kapitel 33 Vers 59). Bei Betrachtung der oben angeführten Zitate sieht man, dass das Wort „Tuch“ (Überwurf, Schleier, Kleider) vorkommt, aber nicht das Wort „Kopf-tuch“ als solches.

 

1980-Wendepunkt in der Türkei-Türkischen Erfahrungen

In der Türkei wurden vor 40 Jahren das Kopftuch, Turban und der Schleier absichtlich durch „Politische Islam“ anhänger politisiert. Bis vor 40 bis 50 Jahren diskutierte fast niemand in der Türkei  über das Kopftuch. Erst durch den Militärputsch vom 12. September 1980 und die darauf folgende Politisierung des Kopftuchs durch manche Gruppen aus Saudi Arabien, Katar und Ägypten, die die Religion für ihre politischen Interessen ausnützten, wurde es zu einem heiklen Propagandainstrument. Das Thema „Kopftuch“ wurde mit den „Migranten“ (Politischen Islam-Vereine, die eigentlich reaktionäre politische Parteien in der Türkei waren) nach Europa importiert und sorgt hier für heftige Diskussionen, auch innerhalb der Migrationsgruppen.  Die türkischen Erfahrungen sollten in Österreich, Deutschland und in der EU nicht wiederholt werden. Schließlich ist offensichtlich, dass im Islam nach den koranischen Versen und Suren keine Verpflichtung zum Tragen eines Kopftuchs besteht – auch wenn das von einigen Gruppen behauptet, ausgenützt und Propagiert wird. Man sollte in Österreich Kopftuch nich politisieren. Als Österreicher und mit Überzeugung säkularer Lebenseinstellung treten wir für uneingeschränkte Meinungsfreiheit ein und spricht sich grundsätzlich gegen Kleidervorschriften aus.

 

Was heute von den Medien eigentlich kritisiert wird, sind nicht der koranische Islam und der Prophet Mohammed, sondern eine künstliche Ideologie, die Bekenntnis-Merkmale und koranische Worte des Islams, wie z.B. „Allah’ u Ekber“ (arab. allāhu akbar; übersetzt „Gott ist am Größten / ist der Größte“ – Bedeutung hat Ähnlichkeiten mit „Halleluhja“, „Gott preisen, verherrlichen, ausrufen“), missbraucht und gleichzeitig alles, was der koranische Islam ausdrücklich verbietet, praktiziert. Nämlich Intoleranz, Gewalt, Hetze, Politisierung der Glaube und die Nichtnutzung des Verstandes und der Vernunft.

 

These

Das größte Opfer dieser  Ideologie (Politische Islam) ist zuerst der koranische Islam und der Prophet Muhammed selbst, der doch die Vielgötterei und die Unmenschlichkeit bekämpft hat.

Der Koran ruft zur unbedingten Nutzung des Verstandes und der Vernunft auf und er ermahnt die Menschen warmherzig zu sein. Der Koran erinnert den Menschen daran, sein Vermögen und seine Liebe mit den Nachbarn zu teilen, egal welcher Religion, Sprache oder Nationalität man angehört. Es ist für uns Muslime schmerzlich, wenn dieser Gedanke der Nächstenliebe in der heutigen Wahrnehmung ganz untergeht und Morallosigkeit salonfähig ist. Die Türkei hat  deswegen ein Moral und Ethik Problem. Eine unmoralische Gesellschaft ist eine verdorbene Gesellschaft. Es wird alles missbraucht. Insbesondere Glaube! Es gibt sehr viele Themen, die wir besprechen, diskutieren und für die wir, mit dem Einverständnis aller, Lösungen finden müssen, weil Österreich ein Hinterland der „Morallosen Politisierten Islam“  geworden ist die wir ‘Verfälschten Islam“(Politische Islam) nennen die keine Moral und Ethik kennt und am meisten die Mehrheit der Menschen aus der Türkei schadet. Das verhindert natürlich seit  langem Integration und stört das Zusammenleben.

 

Vor zehn Jahren legte die Tochter des Gründers der Milli-Görus-Bewegung  Frau Emil Zeynelabidin ihr Kopftuch ab und schreibt folgende Worte am 23.04.2015 in der WELT:

„Die Welt ist in Verhüllte und Unverhüllte gespalten. Erst heute ist mir bewusst, unter welch einschränkenden Umständen ich durch das Kopftuchtragen gelebt hatte. Auch hätte ich mir damals nicht vorstellen können, dass es überhaupt nicht schlimm ist, kein Kopftuch zu tragen und meine Haare in der Öffentlichkeit zu zeigen.  Heute sind Frauen weltweit in Verhüllte und Nichtverhüllte gespalten. Und das im Namen der islamischen Religion. Eine (veraltete) Maßnahme aus der Zeit des Propheten ist heute zum Merkmal einer Apartheidpolitik geworden und niemanden stört es, dass dem ein Irrtum im Verständnis von Islam zugrunde liegen muss.

In der Debatte um das Kopftuch, das falsch gesetzte Prioritäten bei Muslimen und Befremden bei Nichtmuslimen zum Vorschein gebracht hat, liegt dennoch eine große Chance, mithilfe kluger Fragen die Streiterei in eine lebenspraktische Debatte umzuwandeln, um möglichen Irrtümern in Glaubensvorstellungen über Gott und den Islam nachzugehen. Was hat lieber Allah gegen Damenfrisuren? Warum soll Gott strafen, wenn eine Frau Verantwortung für ihre Reize übernimmt und Männer entsprechend Verantwortung für adäquates, faires Verhalten? Haben Männer nicht auch ihre Reize? Ist das Kopftuchtragen gesund für die Haare? Warum fällt es so schwer, auf das Kopftuch zu verzichten, wenn es doch angeblich freiwillig getragen wird?

Mein Leben ist seit zehn Jahren für mich freier und leichter geworden, ohne dass ich dabei auf meinen Glauben verzichtet habe. Im Gegenteil, durch das Fehlen meines Kopftuches genieße ich einerseits die Unauffälligkeit in der Öffentlichkeit, in der ich 30 Jahre lang ein Kopftuch trug und mich mit der religiös begründeten Bekleidungsform zum Maßstab der Zeiten vor 1400 Jahren bekannte, als man (“freie“) gläubige Frauen und Sklavinnen unterscheiden wollte. Und andererseits gefällt mir der nahe Kontakt zu Menschen, die mich als Mensch erkennen, und nicht als „die Muslimin“. Dabei schien ich als Verhüllte nicht zu wissen, was ich da wirklich genau tat. Mir hatte niemand davon erzählt, dass es sich bei der Verhüllung um ein Unterscheidungsmerkmal handelte und dass es um die „gefährlichen“ weiblichen Reize ging.

Eigentlich bestand bei mir überhaupt kein Bedarf, mich mit den Beweggründen meiner Glaubensansichten genauer zu befassen. Es gab keine Herausforderungen und Anlässe für ein kritisches Hinterfragen. Bis zur Kopftuchdebatte, die 2003 mit Fereshta Ludins Gang zum Bundesverfassungsgericht begann, war das Tragen von Kopftüchern bei muslimischen Frauen in Deutschland überhaupt kein Thema.Dass aber das Kopftuch zum Gradmesser von Gläubigkeit und Gehorsam auch gegen eine Frau gerichtet werden kann, musste ich am eigenen Leibe erfahren, als ich mich freien Willens von der Überflüssigkeit der Verhüllung löste, und damit auch von meiner Stigmatisierung und Uniformierung.

Es geht auch um die Würde von Männern

Längst hat das Kopftuch den Zweck, die Zugehörigkeit zu einer Minderheit zu markieren, statt mir als Individuum auch das Recht auf ein Aufgehen in der Allgemeinheit und Gesamtheit der Gesellschaft zu geben. Zudem ist es ein Betrug an der Weiblichkeit und eine eklatante Infragestellung der Würde von Männern. Es legt eine moralische Schamhaftigkeit bei Frauen fest, die in ihre natürliche Persönlichkeitsentwicklung eingreift. Der Glaube an Gott braucht keine demonstrativen Äußerlichkeiten. Was also hat das Kopftuch heute noch mit Islam zu tun? Nichts.“

 

Wo liegt das Hauptproblem? 

Das Hauptproblem liegt in der korrumpierten, manipulierten und mutierten Poltischen Islam-Theologie, die sich auf verfälschte Quellen und traditionelle Islam-Interpretationen stützt die wir Theologie des Verdachtes, Theologie der Gewalt nennen.

Die Islamische Welt leidet in Wirklichkeit unter einem abgöttischen Götzendienst. (Schirk) Nach außen hin wird das Wort „Allah“ verwendet und mit ihren Bärten, Turbanen und ihren schönen Gebetshäusern geben sie sich den Anschein, als ob sie gottesfürchtig wären, obwohl Gott von ihnen nur eines verlangt: Lesen, die Benutzung des Verstandes und der Vernunft, die Anpassung an Zeit und Ort und zu teilen, was man hat. Wenn man nichts zum Teilen hat, dann sollte man zumindest das Wort „Salam“, als Friedenstifter, mit dem Nachbarn teilen.

Die  nicht weniger Teil der muslimischen Welt bekennt sich zu dieser Verstands-beleidigenden Theologie der Verachtung und Gewalt und sieht sie als ihre wichtigste Säule in der Interpretation des Islams. Durch die verbreitete, muslimische Theologie werden alle guten Werte der eigentlichen Friedensreligion Islam aus ihrer Kern-Botschaft, nämlich, dass die Religion für das Glück der Menschen und zur Verherrlichung Gottes da ist, absichtlich herausgerissen und manipuliert, nämlich insofern, als man behauptet, dass der Mensch für die Religion geschaffen wurde – so wurde und wird der Koran für dynastische, monarchistisch-faschistische Zwecke und in Form eines politisch instrumentalisierten Glaubens vorsätzlich missinterpretiert.

Der koranische Islam setzt ethisch und moralisch hohe Tugenden voraus, aus denen die Menschen zeit- und ortsgemäß ihr Leben, sei es innerhalb einer Demokratie, sei es in der Republik, in Frieden leben können. Und nicht umgekehrt, wo der Mensch zum Knecht eines Vielgötterglaubens wird, wo Menschenknochen und Steine als Vermittler zwischen Gott und dem Menschen stehen. Und das ist die Ursache dieses großen Dramas, das die islamische Welt gerade durchleben muss.

Eine sehr schwierige Aufgabe ist daher die Aufklärung, um die Spreu (namentlich den „verfälschten Islam“) vom Weizen (dem „wahren Islam“) trennen zu können. 

Also den „wahren Islam“, der auf Friede, Wohlbefinden und Nächstenliebe beruht, von dem „verfälschten, traditionalistischen Islam“.

Ganz umgekehrt die die Propagandisten der Poltischen Islam Anhänger unterdrücken, diskriminieren und divergieren die Gesellschaft.  Man muss auf der Seite der unterdrückten sein und sich solidarisieren.

Lieber Herr Bundespräsident „WIR“ brauchen Ihre Solidarität.

 

Türkische KULTURgemeinde in Österreich

Obmann

DI Birol Kilic

Quellen:

Welt-Artikel-Emel Zeynelabidin

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article139984819/Im-Iran-oder-Saudi-Arabien-waere-ich-laengst-tot.html

 

„Im Koran sucht man das „Kopf-tuch“ vergeblich! Burka, Burkini, Bushiya, Hijap, Chador(Abaya) und Nigab sowieso…“

http://www.turkischegemeinde.at/

Trauer um den bedeutenden Brückenbauer Dr. Ahmet Cemal

0

Wien. Türkische KULTURgemeinde in Österreich (TKG) trauert um den bedeutenden Schriftsteller und deutsch-türkischen Übersetzer und Brückenbauer zwischen Österreich und der Türkei Ahmet Cemal (1942–2017). TKG möchte seinen Namen in Wien verewigen. Die Republik Österreich sollte großes Interesse daran haben einen der bedeutendsten Exporteure der österreichischen Kultur in der Türkei in Wien zu verewigen um zu zeigen, dass es hier um Werte geht und nicht um die Abstammung.

Am 1. August 2017 starb in Istanbul im 76.  Lebensjahr der Schriftsteller und Übersetzer Dr. Ahmet Cemal Durch seine Übersetzungen hat Cemal einen großen Beitrag dazu geleistet, dass österreichische Literatur in der Türkei bekannt werden konnte.

Cemal kann somit als „Honorarösterreicher“ bezeichnet werden, der sich in äußerst umfangreichem Ausmaß in den Verdienst der bilateralen Kulturvermittlung gestellt hat.

 

Er war eine der bedeutendsten literarischen Persönlichkeiten, die die deutschsprachige Kultur an die türkischen Leser weitergereicht hat. Er brachte Licht und Sonne in das intellektuelle türkische Leben.

Ahmet Cemal hat sich mit Übersetzungen von Autoren wie Bachmann, Broch, Celan, Musil, Rilke und Zweig ins Türkische als Vermittler der österreichischen Literatur einen Namen gemacht. Er war nicht nur ein leidenschaftlicher und unermüdlicher Übersetzer, sondern auch Journalist und Schriftsteller und vor allem ein Liebhaber der österreichischen Literatur.

 

Ahmet Cemal war Absolvent des österreichischen St. Georg-Kollegs in Istanbul. Nach seinem Jus-Studium an der Universität Istanbul nahm Cemal seine Lehrtätigkeit an der germanistischen Abteilung dieser Universität über die Kunst und Technik des Übersetzens auf. Des Weiteren war er Lehrbeauftragter an der Anadolu Universität in der Stadt Eskisehir in der Türkei für Ästhetik, Kunst-, Kultur,- und Theatergeschichte, wofür er auch das Ehrendoktorat erhielt.

 

Cemal hielt auch zahlreiche Vorträge in der Österreichischen Gesellschaft für Literatur in Wien sowie an den Universitäten Wien und Innsbruck.

 

Außer seiner Lehrtätigkeit und seinem übersetzerischen Wirken war er auch als Kolumnist der Tageszeitung Cumhuriyet tätig.

 

Er war darüber hinaus auch viele Jahre am Österreichischen Kulturinstitut in Istanbul beschäftigt. Cemal hat wesentlich sowohl zur Verbreitung des österreichischen Kulturguts und der österreichischen Literatur in der Türkei beigetragen, als auch als Brückenbauer zwischen den beiden Staaten und Kulturen fungiert. Obwohl sein schöpferischer Schwerpunkt in der Übersetzung deutschsprachiger und insbesondere österreichischer Literatur ins Türkische liegt, hat er darüber hinaus auch zahlreiche Veröffentlichungen über Literatur und Kunst in zahlreichen Zeitschriften publiziert.

Im Jahre 2004 erhielt Ahmet Cemal den Staatspreis für literarische Übersetzung.

 

Im Jahre 2009 erhielt er für seine Übertragung von Elias Canettis „Die Blendung“ eine Übersetzerprämie des BMUKK.

 

Im Jahre 2010 wurde er mit dem „Goldenen Verdienstzeichen der Republik Österreich“ geehrt und 2013 der Große Österreichische Staatspreis für literarische Übersetzung zuerkannt.

 

Besonders hervorgehoben wurde in Fachkreisen seine Arbeitsweise im Umgang mit Realia am Beispiel seiner Übersetzung des Romans „Malina“ von Ingeborg Bachmann.

 

Durch seine Übersetzungen der österreichischen Literatur haben türkischsprachige Leser und Leserinnen die Möglichkeit bekommen, folgende Werke (und noch einige mehr) in ihrer Muttersprache lesen zu können:

 

 Elias Canetti – Die Blendung, Das Gewissen der Worte, Die Provinz des Menschen

 

 Ingeborg Bachmann – Malina, Hörspiele, sämtliche Gedichte, Nach dieser Sintflut/Essays und Gespräche

 

 Paul Celan – ausgewählte Gedichte

 

 Georg Trakl – ausgewählte Gedichte

 

 Jura Soyfer – ausgewählte Gedichte

 

 Hermann Broch – Schicksalselegien/Rückkehr des Vergil

 

 Ernst Fischer – Franz Kafka

 

 Franz Kafka – Die Verwandlung, Der Prozess

 

 Robert Musil – Nachlass zu Lebzeiten, Der Mann ohne Eigenschaften

 

 Manès Sperber – ausgewählte Essays

 

 Stefan Zweig – Die Geschichte von Morgen/Essays, Triumph und Tragik des Erasmus von Rotterdam

 

 Rainer Maria Rilke – ausgewählte Gedichte

 

Türkische KULTURgemeinde in Österreich (TKG) wird die Erinnerung an die Werke des Brückenbauers zwischen Österreich und der Türkei niemals vergessen, die Dr. Ahmet Cemal an die Nachwelt weitergeben hat.

 

Wir möchten alle Interessierten, die einen Beitrag für dieses Bemühen einen Beitrag leisten möchten, dazu einladen in unserer Kommission „Brückenbauer Dr. Ahmet Cemal“ teilzunehmen. Wir möchten in Wien einen Ort finden, an dem sein Name verewigt wird, damit auch in Österreich lebende Menschen aus der Türkei sehen können, dass kulturelle und durch Bildung erreichte Leistungen und Arbeiten in Österreich geschätzt und geehrt werden.

 

Türkische KULTURgemeinde in Österreich

Obmann

Dipl.- Ing Birol Kilic

„Ein Traum wird Wirklichkeit“-Pax Austrīaca?

0

„Orient und Okzident: Begegnungen und Wahrnehmungen aus fünf Jahrhunderten“. Jetzt als Buch… 24 Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, ca. 800 Seiten, 40 Abbildungen. Die Präsentation in den Räumlichkeiten der Österreichischen Akademie der Wissenschaften stattgefunden.

„Dieser Sammelband leistet einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der inzwischen höchst emotionalisierten Debatte über das Verhältnis zwischen dem historischen „Orient“ und der Habsburgermonarchie, aber auch dem Verhältnis Österreichs vor und nach 1918 mit dem Osmanischen Reich bzw. der Türkei bis herauf in die 1960er-Jahre. Ein wissenschaftlich geprägter nüchterner Blick auf die historischen Wechselbeziehungen ist gerade aufgrund der aktuellen Funktionalisierung der Geschichte zwischen „Orient“ und „Okzident“ eine wichtiger Beitrag zu einer demokratischen und aufgeklärten Bildungsarbeit in der Gegenwart.“

Univ.-Prof. Dr. Dr. Oliver Rathkolb
Vorstand des Instituts für Zeitgeschichte der Universität Wien

„Der Neue Welt Verlag legt mit diesem facettenreichen Band einen gewichtigen Beitrag zur langen Geschichte von Interaktionen zwischen Orient und Okzident vor. Damit beweist er erneut sein gesellschaftspolitisches Engagement, wissenschaftliche Erkenntnisse zu aktuellen Themen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dem bedeutungsvollen Buch sind viele Leserinnen und Leser zu wünschen!“

Prof. Dr. Arnold Suppan
Österreichische Akademie der Wissenschaften

„Der vorliegende Band positioniert sich innerhalb der neueren historiographischen Sichtweisen auf die Beziehungen zwischen Orient und Okzident: Thematisiert werden nicht nur kriegerische Konflikte, sondern beispielhafte Tiefenbohrungen beleuchten zahlreiche Aspekte eines vielfältigen Austausches. Anregend, breit angelegt und damit ein Buch für all jene, die sich fundiert über dieses besondere Verhältnis informieren wollen.“

Prof. Dr. Arno Strohmeyer
Universität Salzburg

 

„Ein Traum wird Wirklichkeit“-Pax Austrīaca?

„Orient und Okzident: Begegnungen und Wahrnehmungen aus fünf Jahrhunderten“

von Birol Kilic / Verleger

Es ist für unseren Neue Welt Verlag mit Sitz in Wien eine große Freude, dieses Buch mit 24 Top-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (23 Aufsätze) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, der Freien Universität Berlin, des Österreichischen Historischen Instituts in Rom, der Universität Wien, dem Museum für angewandte Kunst in Wien, der Karl-Franzens-Universität Graz, der Kunstuniversität Belgrad, der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, der Westböhmischen Universität Pilsen als auch Freischaffenden verschiedenster Fachbereiche zu verlegen.

Eine historische Betrachtung des Verhältnisses zwischen „Orient“ und „Okzident“, beides weit mehr als Raumkategorien, verweist auf ein enges Beziehungsgeflecht, das sich über die Jahrhunderte aufbaute. Wie die hier versammelten Beiträge mit einem besonderen Schwerpunkt auf die Nachbarn Habsburgermonarchie und Osmanisches Reich zeigen, standen neben den bekannten kriegerischen Auseinandersetzungen eine Vielzahl friedlicher Interaktionen und ein reger Austausch. In der historischen Reflexion wird ein wirkmächtiges Naheverhältnis sichtbar, das sich aus Gemeinsamkeiten und Gegensätzen, aus Begegnungen und Bilderwelten speiste.

Mit großer Anerkennung schaue ich auf den Fleiß der Autorenschaft, die ein umfangreiches archivalisches Datenmaterial und zahlreiche literarische Quellen in 23 Aufsätzen wissenschaftlich auswertete. Man kann schon jetzt sagen, dass dieser Sammelband auf allen Ebenen großes Interesse finden wird! Das Buch wird eine sehr wichtige und zukunftsweisende Quelle für Akademikerinnen und Akademiker, Kulturinteressierte, Journalistinnen und Journalisten sowie für Medien und Politik sowohl heute und als auch in Zukunft sein.

Die Autorinnen und Autoren wurden bewusst interdisziplinär ausgesucht, die Forschungsbereiche sind bunt gemischt. Iranistik, Musikwissenschaft, Afrikawissenschaft, Palästinaforschung und Orientalistik kommen in diesem breit angelegten Sammelband ebenso zur Geltung wie Geschichte, Byzantinistik, Sozialanthropologie, Vexillologie (Fahnen- und Flaggenkunde), Wirtschaftsgeschichte, Osmanisches Reich oder Südosteuropa, die Habsburgermonarchie…
Der vierte Band unserer jungen Reihe „Forschungen zu Orient und Okzident““ zeigt Begegnungen und Wahrnehmungen von Menschen aus fünf Jahrhunderten in diesen weit gefassten und sich überlappenden Räumen ‒ hier mit dem Fokus auf das Osmanische Reich bzw. die Republik Türkei und die Österreichisch-
Ungarische Monarchie bzw. die Republik Österreich ‒, ohne die Krisen, Kämpfe und Schwierigkeiten dieses immer höchst brisanten und spannenden Beziehungsgeflechts auszuklammern.

  

Allerdings basieren die diplomatischen Beziehungen der Republik Österreich mit der modernen Türkei auf einer langen Tradition des Austausches zwischen dem Römischen Reich und der Hohen Pforte.

Im Jahr 1998, also vor rund 18 Jahren, schrieb ich für das Österreichische Bundeskanzleramt im Auftrag des Österreichischen Bundespressedienstes den Aufsatz „Das Österreichbild in der Türkei“. Er wurde in den Sprachen Deutsch, Türkisch und Englisch über österreichische Botschafterinnen und Botschafter in der ganzen Welt verteilt. Heute leben in Österreich ca. 300.000 Menschen mit türkischen Wurzeln, davon sind ca. 180.000 österreichische Staatsbürger. Im Zuge des Wirtschaftswunders kamen sie nach Österreich.

Sie und ihre Nachkommen sind mit Stand 2016 sowohl als Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter, Unternehmerinnen und Unternehmer (ca. 14.000), als Anwälte ebenso wie auch in der Kunst und der Wissenschaft, davon ca. 3.500 als Studentinnen und Studenten, tätig. Die große Mehrheit sehen Österreich als ihre liebe „Neue Heimat“ (trk. Yeni Vatan) und verstehen sich vor allem als säkulare Verfassungspatrioten. Die Mehrheit der Österreicher hat auch gelernt, in seinen ausländischen Mitmenschen nicht das Trennende, sondern das Verbindende zu sehen und sie zu schätzen.

Wir wissen aber auch, dass die Intoleranten ‒ ich meine hier alle ‒ für ihr de facto außer oder an der Grenze des Verfassungsbogens liegendes Verhalten und ihre Bewegungen Toleranz einfordern. Hier sollte durch Wissen, Erfahrung und Weitblick die Spreu vom Weizen getrennt werden, wofür wiederum eine sachliche, belegbare und objektive wissenschaftliche Forschung notwendig ist. Das wollen wir mit dem Buch „Orient und Okzident: Begegnungen und Wahrnehmungen aus fünf Jahrhunderten“ mit viel Liebe, Mühe und Geduld auf ca. 800 Seiten zeigen.

Mein Artikel begann damals mit einem türkischen Sprichwort über Kaffee, denn auch wenn es banal scheinen mag, die Parallelen zwischen diesen doch so unterschiedlich wirkenden Ländern lassen sich, vielleicht sogar insbesondere, in der Kaffeekultur finden. „Eine Tasse Kaffee gewinnt das Herz für vierzig Jahre“, sagt ein türkisches Sprichwort, das im Original so klingt: „Bir fincan kahvenin kırk yıl hatırı vardır“. Das Verstehen der Menschen untereinander beginnt mit gutem Zuhören ‒ und wo lässt es sich besser reden, als bei einer Tasse dampfenden Kaffees?

Wer in Wien auf eine Tasse Kaffee einlädt, nimmt sich Zeit für mich. Das ist auch die Besonderheit der Institution des auch in der Türkei geschätzten österreichischen Kaffeehauses, wie man es detailgetreu nachgebaut in der Innenstadt von Istanbul findet. Man serviert dort echten Wiener Kaffee und frische Wiener Mehlspeisen. Zum Milchkaffee sagen die trendigen jungen Türken bereits allgemein „Melange“. Der Wiener Kaffee ist in sein Ursprungsland zurückgekehrt…

 

Die Beziehung zwischen Österreich und der Türkei hat sich seit 1998 mit vielen Höhen und Tiefen unglaublich verändert. Wir könnten heute sehr viele negative Ereignisse vermerken. Das war auch in der Vergangenheit so. Dabei darf man diese beiden Länder nie unterschätzen. Es heißt gespannt zu bleiben, die Ereignisse mit Verstand und Vernunft mitzuverfolgen und sich zuverlässig ohne Opportinusmus auszutauschen.

Als Österreicher mit türkischen Wurzeln versuche ich ‒ bereits seit über einem Vierteljahrhundert ‒, eine verbindende und tragfähige Brücke zwischen Österreich und der Türkei zu bauen. Das ist eine große Herausforderung. Ich glaube aber, dass es mit vernünftiger und verständlicher Aufklärung möglich ist. Obwohl immer wieder Höhen und Tiefen zu überwinden sind, werden wir auch in Zukunft diesen, vom interkulturellen Dialog und der Mitmenschlichkeit vorgezeichneten Weg gehen!

Sind in den letzten Jahren nicht genügend Aufsätze und Bücher über den Nahen Osten und seine Geschichte geschrieben worden? Diese Frage versuchte ich im Jahre 2012 bei der Präsentation des Buches „Das Burgenland als internationale Grenzregion im 20. und 21. Jahrhundert“ im Palais Eschenbach zu beantworten und skizzierte bei dieser Gelegenheit kurz meinen Traum, Brücken zwischen dem Orient und dem Okzident zu schlagen.

2012 war eine Zeit, wo wir als aus der Türkei stammende Österreicherinnen und Österreicher bereits ahnen konnten, was uns in den nächsten Jahren erwarten wird. Dafür muss man kein Hellseher sein, sondern man benötigt ein tiefes Wissen und Erfahrungen über den Orient und den Okzident. Wir haben die Entwicklungen im Nahen Osten mit den westlichen und östlichen Interventionen, Stellvertreterkriegen und den hybriden Kriegstaktiken, die sich weit vom Völkerrecht entfernt haben, mitverfolgt.

 

Deswegen wollten wir ein umfangreiches Buch mit seriösen Personen aus der Wissenschaft herausgeben, das die Beziehungen und Begegnungen im kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und menschlichen Bereich beleuchten soll. Man wird daraus lernen, dass die Beziehungen zwischen dem christlichen Okzident und dem islamischen Orient nie in dieser oft kolportierten Distanz bestanden. Schaffen wir Fundamente für ein friedliches Zusammenleben! Wir sollten nicht das Trennende, sondern das Verbindende sehen und uns dies immer wieder in Erinnerung rufen!

Die jüngsten – leider sehr negativen und bestürzenden – internationalen und nationalen Entwicklungen haben dazu beigetragen, dass das Beziehungspaar „Orient und Okzident“ – mit seinen beiden als Gegensatz hingestellten, aber weit über Raumkategorien hinausgehenden Begriffen ‒ zum wichtigsten weltpolitischen Thema unserer Zeit geworden ist.

Die gegenwärtige Lage in der Türkei, dem Nahen Osten und dem arabischen Raum sowie die darauffolgenden Reaktionen in Europa und Österreich im Besonderen haben diese umfassende Thematik in all ihren Facetten wieder verstärkt in den Mittelpunkt der öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit gerückt. Tagesaktuell werden die Themen „Terrorismus“, „Flucht“, „Migration“ und „Integration“ im Zusammenhang mit „dem Islam“ kontrovers und heftig diskutiert. Niemand kann sich dem entziehen und viele sind alleine schon mit den Tagesnachrichten zu Recht überfordert. Oft wird pauschalisiert und die Spreu vom Weizen absichtlich oder einfach aus Dummheit nicht getrennt. Oft zeugen die Diskussionen nicht nur von der Unfähigkeit, Antworten auf die brennendsten Fragen unserer Zeit zu finden, sie lassen auch historisches Hintergrundwissen außer Acht. Diesem Mangel an Wissen möchte der vorliegende Sammelband entgegenwirken.

Eigentlich währt ja die Begegnung länger als diese fünf Jahrhunderte. Denn wer heute eine Semmel isst, dazu in eine deftige Wurst beißt und das Ganze mit einem Krug Bier hinunterspült, mag sich fühlen wie ein typischer Österreicher oder Bayer. In Wahrheit stammen diese Lebensmittel alle aus dem alten Orient. Schon im 3. Jahrtausend v. Chr. schenkten die Menschen, die zwischen Euphrat und Tigris oder in Ostanatolien wohnten, in ihren Kneipen sage und schreibe über 20 Sorten Gerstensaft aus!

 

Die Wurst ersannen Köche in Babylonien. Und wussten Sie, dass das Wort Semmel vom orientalischen Ausdruck „samidu“ (weißes Mehl) abgeleitet ist? Haben Sie gewusst, dass das Wort Joghurt eigentlich ein türkisches Wort ist? Die Grundbedeutung des Wortes ist „kneten“. Es ist bis heute eines der Hauptnahrungsmittel in der ausgezeichneten türkischen Küche und wird oft von den Hausfrauen selbst hergestellt.

Wie können wir als Neue Welt Verlag dazu beitragen, diese oft vermeintlich kulturellen Schranken zu überwinden, damit Hass, Vorurteile und Intoleranz endlich der Vergangenheit angehören? Dieser Herausforderung möchten wir uns stellen, auch wenn wir wissen, dass das nicht einfach ist.
Nach der Ideenentwicklung ist es in unermüdlicher wissenschaftlicher, redaktioneller, lektorieller und grafischer Detailarbeiten nun gelungen, gemeinsam mit unserem Herausgeberteam und allen Autorinnen und Autoren das Kind aus der Taufe zu heben!

Für einen Verlag bedeutet ein solches Projekt eine große Anstrengung ‒ in organisatorischer und finanzieller, in materieller und immaterieller Hinsicht. Umso mehr freut es uns, wenn das Werk geglückt ist, was nicht zuletzt auch Sie als Leserinnen und Leser entscheiden!

 

 

Kindheit und ein alter Traum (Istanbul, Hamburg, Zürich etc., Wien)

Sie werden sich fragen, was motiviert mich so sehr, diesen Verlag mit seiner spezifischen Verlagsphilosophie voranzutreiben?
Ich will darauf einfach antworten: Wer denn sonst kann so ein Projekt vorantreiben als ein Austro-Türke und austro-türkischer Verleger und Unternehmer, der in Istanbul, dem alten Konstantinopel, geboren ist?

Ich beziehe mich auf den Untertitel unseres neuen Buches: „Begegnungen und Wahrnehmungen aus fünf Jahrhunderten“ und möchte Ihnen aus persönlichen Erfahrungen diese Begriffe näher bringen.

Lassen Sie mich etwas weiter ausholen: Bereits als Kind wurde ich im alten Bezirk Sisli in Istanbul mit den Welten des Orients und des Okzidents vertraut, die für mich ganz normal und allgegenwärtig waren und sich zuerst als eine einzige Welt darstellten. Zuerst erstaunte es mich, dann verwirrte es mich, bis ich mich später immer tiefer mit der Geschichte und den komplizierten Zusammenhängen vertraut machte.

Bereits als Kind blickte ich zum Beispiel auf die uralte, über 30 Meter hohe Konstantins-Säule aus dem vierten Jahrhundert, die wie eh und je im Zentrum von Istanbul auf dem tief darunter liegenden Kaiserforum steht. Die Geschichte des ersten christlichen römischen Kaisers ist mir von Klein an vertraut, wenn ich die Zusammenhänge natürlich erst später verstanden habe.

Ich lief als kleines Kind besonders mit meiner Großmutter zu den historischen Stätten und zu den mit Leben und Mystik erfüllten Gotteshäusern: den alevitischen Cem-Häusern, den orthodoxen Kirchen, den muslimischen Moscheen, der jüdischen Synagoge. Wir sind dort überall hineingegangen. Es war ganz normal, sich das alles anzusehen und teilweise auch an den Gottesdiensten teilzunehmen.

Später ging meine Familie nach Hamburg und Kiel, also ganz in den Norden Deutschlands.

Ich muss sagen, dort hat es mir auch ganz gut gefallen. Umso mehr lernte ich die großen Unterschiede, aber auch die Gemeinsamkeiten kennen. In Istanbul war ich in einer sehr orthodox griechischen, kirchlichen Umgebung, mit vielen Ikonen geschmückt, wo ich mich auch als muslimisches Kind zuhause gefühlt habe. Dadurch war Hamburg, mit seinen leeren, protestantischen Kirchen sehr fremd für mich. Meine Wahrnehmung hat sich dadurch total verändert.

Auch Zürich in der Schweiz lernte ich kennen. Aber Wien hat mich dann doch am meisten angezogen und so bin ich nun begeisterter Wiener. In Wien fühle ich sowohl Okzident als auch Orient, Westen und Osten, Christentum und Islam.

Mittlerweile zum Österreicher geworden, verspüre ich auch hier in Wien viele byzantinische und konstantinische Elemente unter den vielen Kulturen, die das Stadtbild prägen und geprägt haben. Man denke nur an den Wiener Jugendstil, der Anleihen an der byzantinischen Kunst und der Kunst der Osmanen genommen hat. Gustav Klimt ließ sich vom byzantinischen Stil der Goldenen Stadt genauso inspirieren wie Otto Wagner, dessen Kirche am Steinhof zu den prächtigsten Architekturjuwelen Wiens zählt.

Ich habe mich schon sehr früh für das Christentum, dessen Wurzeln ja auch in der heutigen Türkei liegen, interessiert. Für den Propheten Jesus, für den Völkerapostel Paulus aus Tarsus (Antiochia/Antakya) und den Apostel Petrus und nicht zuletzt auch die Mutter von Jesus, Maria, die in Ephesus ein Heiligtum hat. Auch die vielen Konzile interessieren mich. Zu diesen interessanten Personen und Ereignissen veröffentlichte ich mehrere Artikel in verschiedenen Medien, was man von einem Muslim und gelernten Elektrotechniker sicherlich weniger erwarten würde.

Ich persönlich fühle mich einfach als ein Muslim – Austrotürkische Alevitische Moslem -, der sowohl sein „Muslim-Sein“ bewahren, als auch sich in der Gesellschaft positiv einbringen will. Ein spirituelles Leben zu führen, muss nicht ein Widerspruch zum modernen Leben sein. Wie Jesus sagt: „Man erkennt den Baum an seinen Früchten.“ Und genau das gilt hier auch: Egal welche Religion man hat, man kann und soll trotzdem „in der Welt“ leben, also sich den Problemen stellen und sich in die Gesellschaft einbringen.

Pax Austrīaca

Um hier friedlich jetzt und in Zukunft leben zu können, müssen wir die Vergangenheit verstehen, damit wir nicht immer wieder die gleichen Fehler machen. Und hier ist die Wissenschaft gefragt, die sich zur Wahrheit verpflichtet hat.

Suchen wir den Frieden: zuerst mit uns selber, und dann mit unserer Umgebung.

Dann können wir den Frieden für die Stadt, in der wir leben und für die Welt schrittweise erreichen. Wir nennen das die PAX AUSTRĪACA.

Österreich ist heute ein sehr kleines Land, aber es hat eine große Vergangenheit, die noch heute in vielen Dingen sichtbar ist, aber auch in der „österreichischen Idee“, die man über die Jahrhunderte bis zur europäischen Vereinigung bis auf den heutigen Tag nachverfolgen kann. Es gibt aber leider auch sehr schmerzliche Beipiele und es ist unsere Aufgabe, an diesen ebenso zu arbeiten.

„PAX“ bedeutet in der lateinischen Sprache, wie Sie alle wissen, „Frieden“. Und der Neue Welt Verlag versucht, mit seinen kleinen Möglichkeiten für die PAX AUSTRĪACA zuerst im Inland und dann weltweit – in dem kleinen Rahmen, den ein Verlag wie der unsere leisten kann – an der „PAX MUNDI“, oder besser gesagt „PAX ORBI“, zu arbeiten. Eine alte Weisheit sagt: Friede im Inland bedeutet auch Friede im Ausland! Auf diese Weise möchte ich eine Saat ausstreuen und wir alle hoffen, dass sie aufgeht und reiche Frucht trägt.

Wir wollen „geistige Brücken“ bauen!

Das Leitmotiv des Verlags ist es, kulturelle Schranken zu überwinden, damit wir Hass und Intoleranz hinter uns lassen können. Und gerade für diese Ziele sind wir stetig auf der Suche nach Fachbüchern zu den Themen Geschichte, Gesellschaft, Kultur, Religion, Wirtschaft und Migration. Als Verleger von Literatur und einem Monatsmagazin ist es mir ein Anliegen, kraft der Vernunft und des Glaubens, mit Verstand und vor allem gutem Willen – als auch fairem Kampfgeist – gegen Scheinheiligkeit und Falschheit aufzutreten. Mit unserem Team wollen wir die Begegnung und Kommunikation zwischen den Völkern und den Kulturen fördern und Vorurteile zwischen den Menschen abbauen helfen. Kurz gesagt: Wir wollen „geistige Brücken“ bauen!

Wir glauben, dass wir in Zusammenarbeit mit den beiden Herausgebern und den weiteren 22 Autoren durch dieses neue Buch mit dem Titel „Orient und Okzident“ diesem Ziel, nämlich „geistige Brücken“ zu bauen, gerecht werden.

Das neue Buch ist bereits der vierte Band der Reihe „Forschungen zu Orient und Okzident“ nachdem wir 2012 die Monographie „In Hoc Signo Vinces“ über den „Heiligen Konstantinischen Orden vom Heiligen Georg“ und 2014 den bildreichen Band „Die Roten Ritter“ herausgebracht haben. Ein weiterer Band beschäftigt sich mit dem Paltonismus, ebenso ein großes Thema, das den Orient mit dem Okzident verbindet.

Ein weiteres Buch des Neue Welt Verlags hat sehr große Resonanz gefunden: Das Buchprojekt „Das Burgenland als internationale Grenzregion im 20. und 21. Jahrhundert“ hat unser Team ebenso wie das heutige Buch gemeinsam mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften auf den Markt gebracht. Einige der damaligen Autoren haben auch an dem neuen Buch mitgeschrieben.

Um ein derartiges Projekt zu realisieren, braucht es außerdem vor allem eines: Eine große Liebe zur Wahrheit, da ohne Wahrheit die Liebe keine Existenzgrundlage haben kann. Die Grundlage der Wahrheit aber sind die Fakten und die Sorge, diese nicht zu manipulieren oder zu korrumpieren. Eine objektive Darstellung zu finden, sollte das Ethos und die Ehre jeder Wissenschaftlerin und jedes Wissenschaftlers sein. Ich bin darum umso stolzer, dass ich mit dem Buch „Orient & Okzident“ gegen die kursierende Doppel- bis Dreifach-Moral und allgegenwärtige Geschichtsverfälschungen ein wenig Licht ins Dunkel bringen kann. Möge der Geist der Wahrheit die Wissenschaft erleuchten!

Meinen besonderen Dank spreche ich dem Herausgeberteam, Frau Barbara Haider-Wilson und Herrn Maximilian Graf, aus, die auch die redaktionelle Koordination übernommen haben. Auf die erfreuliche Zusammenarbeit blicke ich ebenso mit dem Leiter der Wissenschaftlichen Abteilung des Neue Welt Verlags, Herrn Arno Tippow, zurück. Großzügig unterstützt haben das Projekt die Türkische Kulturgemeinde in Österreich und die „Yeni Vatan Gazetesi“ (Neue Heimat Zeitung ) in Wien. Allen 24 Autorinnen und Autoren, die wir namentlich mit ihren Kurzbiographien unten angeführt haben, spreche ich meine höchste Wertschätzung und Hochachtung aus und bedanke mich für die Geduld und Mühe, die sie bis zur Publikation in den letzten vier Jahren aufbringen mussten!
Ich wünsche Ihnen, geschätzte Leserinnen und Leser, eine genüssliche Lektüre und lade auch Sie zum vorurteilslosen Brückenbau zwischen den Kulturen und den Menschen ein!

Ein Traum wird Wirklichkeit… hoffentlich ‒ inşallah!

Birol Kilic,
Verleger, Neue Welt Verlag
Wien und Istanbul, 2017.

Auch Muslime und Juden beteten für Otto von Habsburg

0

Ein denkwürdiger und zugleich trauriger Tag in Wien. Tausende Menschen strömten zum Stephansdom um Otto von Habsburg die letzte Ehre zu erweisen. Mit dem Begräbnis des letzten Kaisersohns versank damit die einst einflussreiche Herrscherdynastie in der Kapuzinergruft. Otto von Habsburgs größter Wunsch war die Einigung dreier Religionen. Der letzte Wunsch des Kaisersohns: Christliche, jüdische und muslimische Gebete gesprochen.

von Mercedes Fränzel

Dies konnte im Fernsehen live mit verfolgt werden. Was man jedoch weder in der Zeitung nachlesen, noch im Fernsehen live mit verfolgen konnte, war die am 14. Juli 2011 in der Kapuzinerkirche stattfindende Trauerfeier.

Diese fand im engen, familiären Kreis mit fünf Töchtern, zwei Söhnen, zweiundzwanzig Enkelkindern und engen Freunden statt.  Als einziger Moslem war der Vertreter der türkischen Kulturgemeinde in Österreih (TKG) Birol Kilic eingeladen.

 

Drei Religionen erwiesen dem Kaisersohn die letzte Ehre

Die Vertreter dreier Religionsgemeinschaften versammelten sich, um ihre Zusammengehörigkeit zu demonstrieren, für die Otto von Habsburg sein Leben lang eingetreten war. Sein großer Wunsch, verriet uns Dechant Pfarrer Rupprecht, war die Versöhnung des Judentums, Christentums und des Islams. Sowohl für ihn, als auch für seine Gattin Regina, standen niemals die Unterschiede verschiedener Religionen, sondern vielmehr die gemeinsame Basis und die gegenseitige Unterstützung im Vordergrund, betonte Karl Habsburg. Denn irgendwann, so Dechant Pfarrer Rupprecht, werden auch die scheinbaren Unterschiede zwischen den Religionen, die wir Menschen noch nicht begreifen können, aufgehoben werden.

 

Der letzte Wunsch des Kaisersohns:  Christliche, jüdische und muslimische Gebete gesprochen.

Dem letzten Wunsch des Kaisersohns nachkommend wurden christliche, jüdische und muslimische Gebete gesprochen. Durch Gebete, so Dechant Pfarrer Rupprecht, könne man sich oft besser verständigen und zueinander finden als durch gewöhnliche Gespräche.

Die christlichen Gebete wurden von Wiener Weihbischof Stephan Turnovszky gesprochen, der aus den Paulus-Briefen las. Die Fürbitten wurden von Verwandten der Verstorbenen vorgetragen, gefolgt von einem gemeinsam gebeteten Vaterunser. Weihbischof Stephan Turnovszky schloss mit den Worten: ?Für ihn ist die Pilgerreise zu Ende.?

Ein Gedenkgebet nach jüdischer Tradition trug der frühere Oberrabbiner der Israelitischen Kultusgemeinde für München und Oberbayern, Steven Langnas, vor.
Die muslimischen Gebete, welche bereits vor hundert Jahren für Kaiser Franz Joseph und seine Familie zu jedem seiner Geburtstage in allen Moscheen gesprochen wurden, trug der Großmufti von Sarajevo, Mustafa Ceric, zum letzten Mal für Otto von Habsburg vor, der sich trotz einer wichtigen Gedenkfeier nur drei Tage zuvor, die Zeit nahm, das Begräbnis seines langjährigen Freundes zu besuchen.

 

Ein Mann der Rechtschaffenheit und Courage

Das ökumene, arabische Gebet für die Seelen Otto von Habsburgs und seiner Frau Regina hinterließ einen ganz besonderen Eindruck bei der trauernden Gemeinde. Raisu-l-ulama Mustafa Cerić, Großmufti von Bosnien sagte, es sei ihm, als legitimer Erbe Raisu-l-ulama Muhammad D?emaludin Čau?ević?s, eine Ehre dessen Beispiel zu folgen und ein aufrichtiges Gebet für den Nachkommen seiner Majestät Otto von Habsburg, dem Sohn Österreich-Ungarns letztem Kaiser zu sprechen, welcher ihn ehrte, indem er ihn als ?Mann der Rechtschaffenheit und Courage? kennenlernen durfte.

Zwei Bosnier, durch die der Kaisersohn ein langes Leben führen durfte Großmufti Cerić erinnerte an eine Aussage, welche seine Kaiserliche Hoheit Otto von Habsburg vor einigen Jahren in einem Interview für das Sarajevo Journal „Start“ machte:

„Kurz vor Beginn des zweiten Weltkrieges war ich in Deutschland. Zu dieser Zeit arbeitete ich an meinem Ph.D. und ging um einige meiner Dokumente zu holen. Natürlich war zu dieser Zeit Hitler der Regent. Als ich in München nach Hause kam, zu dem Haus meiner Großmutter, trat ein unbekannter Mann zu mir. Er war ein bosnischer Moslem von der deutschen Geheimpolizei, der folgende Worte zu mir sagte: „Seien Sie auf der Hut, wenn Sie hier bleiben sind morgen Sie an der Reihe.“ In der Tat schrieb ich zuweilen für eine der besten Anti-Nazi Zeitungen. Als ich zu dieser Zeit am Nachmittag nach München kam, schüchterte die Gestapo die Redaktionsleitung ein. Sie erwischten den Chefredakteur, der nur wenige Tage später starb. Als sie von der Verbindung zwischen mir und den Zeitungen erfuhren, begann die Suche. Natürlich verließ ich München als ich erfuhr, dass sie hinter mir her waren. Und zum zweiten Mal, zwei Jahre später, rettete ein bosnischer Mann mein Leben. Sein Name war Ismet Aganovic. Er sagte mir, dass jemand der mir nahestand, mit der Gestapo zusammenarbeitete und von meinen Verbindungen mit Anti-Nazi Zeitungen erzählte. Wenn also keine Bosnier gewesen wären, wäre ich nicht mehr hier.“

„Ich bin stolz auf meine zwei Bosnier, die seiner Kaiserlichen Hoheit Otto von Habsburg halfen, ein langes und produktives Leben zu führen, das dafür sorgte, dass wir uns alle besser und sicherer in dieser verdrießlichen Welt fühlen“, sagte Bosniens Großmufti und betonte wie stolz die Familie seines „teuren Freundes“ sein könne, da sie die Ehre hatten, das Leben eines außergewöhnlichen Mannes zu teilen, dessen Licht der Menschlichkeit nicht nachlassen wird zu scheinen. „Oh Gott, lass meinen Freund, den Freund Bosniens, den Hüter eines neuen Europas, den Patron einer neuen Welt des Friedens, den Mann aller Zeiten, in Frieden und in Gottes ewig währender Gnade zusammen mit seiner Frau Regina ruhen, Amen!“


Mit diesen letzten, bewegenden Worten schloss Bosniens Großmufti seine Rede. Karl Habsburg folgt dem Beispiel seines Vaters

Durch die Totengebete sowohl nach jüdischer, christlicher, als auch muslimischer Tradition, wurde außerdem an Otto Habsburgs Eintreten für ein freies und unabhängiges Bosnien- Herzegowina erinnert. Sie betonten die enge Beziehung, welche Otto von Habsburg zu Lebzeiten zum Judentum und zum Islam hatte.
Auch die Worte des Familienoberhaupts Karl Habsburg über den Islam und das Judentum waren sehr positiv und bar jeglicher Hasstriaden und Vorurteile. Vielmehr waren seine Worte auf das monoloteistische Prinzip bezogen und er betonte ebenfalls, wie wichtig es für seine Eltern war, für das gemeinsame Interesse der Religionen einzutreten. Für sie wäre immer klar gewesen, so Karl Habsburg, dass das Einigende vor dem Trennenden stehe und die verschiedenen Religionen zusammenarbeiten müssen, um sich den Problemen des Atheismus und der Wertelosigkeit zu stellen.

 

Folgendes ist das Gebet, welches bereits Raisu-l-ulama Muhammad D?emaludin Čau?ević für seine Majestät Kaiser Franz Joseph I, anlässlich seines Geburtstags vor 100 Jahren in Bosnien vorlas:

„Wir danken dir Allmächtiger Gott, denn du bist alleshörend, denn du bist unseren Bedürfnissen nahe und du nimmst unsere Gebete an. Mögen wir Segenswünsche und Grüße über deinen liebsten und geliebten Boten, seine Familie und seine Gefährten bringen.
Wir alle gehören zu Gott und zu Gotten kehren wir wieder zurück.Unser geliebter Gott, du bist eins und einzigartig in deiner Kraft und deiner Pracht. Du bist der Einzige, der uns gibt was wir benötigen und niemand kann dies verhindern. Du erhöhst wen du erhöhen möchtest und du gewährst Macht, wem du Macht gewähren möchtest. In deiner Macht liegt alles Gute. Wahrlich, du hast die Macht alles zu vollbringen.
Unser Herr, wir sind deine Büßer und bieten dir unsere aufrichtigen Gebete im Tempel deiner Anwesenheit dar und bitten dich, bei deinen wahren Versprechen, bei deiner Herrlichkeit und Macht, bei deiner grenzenlosen Gnade und wir bitten dich bei deinen gesegneten und heiligen Boten und Propheten die königliche Familie, bekannt für ihre Gerechtigkeit und Objektivität überall und allerorts, die Familie unseres geliebten und großartigen Königs, unsers geliebten Kaisers Franz Joseph I, zu stärken.
Unser geliebter Herr, mit deinem Auge gib Acht auf seine edle Familie und halte ihn und seine Familie fern von allem Übel und Leid.Unser geliebter Herr, mögen er und seine Familie in deinem Vertrauen, deinem Glück und in deiner Zufriedenheit ruhen, und lasse nicht zu, dass seine Feinde oder Feinde seiner Familie ihnen Schaden zufügen. Unser geliebter Herr, halte jeden, der einen Gedanken hegt ihm oder seiner edlen Familie zu schaden, von der Tür deiner Gnade fern.Geliebter Herr, hilf und unterstütze unseren erhabenen Kaiser Franz Joseph I und stärke sein Heer.Geliebter Herr, sorge für seine Zufriedenheit und den Schutz und Wohlstand seines Königreichs.Unser Herr, mache ihn erfreut über Dinge, die dich erfreuen, dich zufriedenstellen und öffne ihm den Pfad der Liebe und lass die Liebe für den Schutz seines beständigen Schicksals, durch die Pracht deiner Boten und Propheten in sein Herz eintreten.Allmächtiger Gott, führe uns zusammen, vereinige unsere Herzen und leite unseren Weg zum Pfad des Friedens.Amen! Amen! Amen!Oh du, der du die hörst, die beten. Gepriesen sei Gott, der Herr der Welten. El-fatiha!“

Islamic Banking verstößt gegen das EU Recht? 31 Thesen!

0

Islamic Finance bzw. Islamic Banking verstößt gegen das EU-Recht und das EU-Diskriminierungsverbot. Diese Auflösung des ASI Halal Komitees im Jahr 2018, sollte das Österreichische Parlament unbedingt im Namen der BürgerInnen mit unabhängigen Experten (keine Lobbyisten) unter die Lupe nehmen.

Eine Analyse von Birol Kilic  


„Das Scharia-Recht“ und die Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme sind in Europa verboten. Ich bin nicht gegen den „Islam“, sondern gegen Islamic „Banking“, das gerade von einer Privatbank als erste Bank in Österreich ab Februar starten soll. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung vom 13.2.2003 etabliert und anerkannt, dass das „Scharia Recht“ und die Diskriminierung, die sich aus dem Scharia Recht ableitet, sowie die Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme, in Europa verboten sind.

Am 14.01.2016 wurde in mehreren Zeitungen in Österreich folgendes berichtet:

„Als erste österreichische Bank (Name bekannt), wagt sie sich in das wachsende Geschäft mit „Islamic Banking“ – eine Finanz- und Anlageform, welche die Scharia, das religiöse Gesetz des Islam, als Grundlage hat. Zinsen sind beim „Islamic Banking“ verboten, wie auch Geschäfte mit Unternehmen, die in Glücksspiel, Waffen, Alkohol oder Pornografie investieren. Überwacht werden diese Regeln von einem Korangelehrten (Scharia-Board). Als Zielgruppe werden die fast 600.000 in Österreich lebenden Menschen genannt, die sich zum muslimischen Glauben bekennen. Abgesehen hat es die Bank vor allem auf die türkische und bosnische Community, die zum Teil in der Muttersprache betreut wird. Der Flüchtlingsstrom aus dem arabischen Raum dürfte zusätzliche Nachfrage nach den Produkten bringen. Vor Jahren verlief ein ähnliches Projekt der Oberbank noch im Sand.“

Hier die 31 Thesen, warum diese das Islamic Banking in aller Freundschaft nicht unterstützt gehört:

Die Sach­ver­halts­dar­stel­lung:

1. Islamic Finance (Banking, Versicherung) verstößt gegen das EU-Recht in allen 28 EU-Staaten, die freie Marktwirtschaft, die WTO-Regeln, das UWG, und die nationalen Gesetze von 170 Staaten in der ganzen Welt. Was hat die Religion mit dem Bankwesen zu tun? Halal-Zertifizierungen (Konformitätsbewertungen) sind kommerzielle (wirtschaftliche) Tätigkeiten mit einem Gewerbeschein, und keine religiösen Tätigkeiten. Konformitätsbewertungen sind kein Monopol der Glaubensgemeinschaften. Durch „konservative politische islamische Gruppen“ wird aus unserer Sicht, die „Islamische Religion“ als Vehikel benutzt um allen Bereichen der EU einen steuerbaren Marktmechanismus aufzuerlegen. In Koran und Sunna gibt es kein Scharia-Board. Dieses ist vor einigen Jahrzehnten erst von den politisierten Islam Parteien und Verbänden für die Steuerung des europäischen und weltweiten Exportes Ihrer Politik (politisierter Glaube) von Wirtschaft und Gesellschaft „erfunden“ worden. Hier wird unter dem Vorwand der Religionsfreiheit ein steuerbarer Marktmechanismus bei Halal-Zertifizierungen (inkludiert Islamic Banking, Islamic Finance, Islamic Versicherung) aufgebaut, der gegen das EU Recht, die freie Marktwirtschaft, das Gleichbehandlungsgesetz und das Diskriminierungsverbot der EU verstößt. Die Freiheit der Religionsausübung ist in erster Linie eine Angelegenheit des Gewissens jedes Einzelnen. Aber die Sphäre des individuellen Gewissens ist grundverschieden von der des „Privatrechts“, welches die Organisation und das Funktionieren der Gesellschaft als Ganzes betrifft und wo sich der Rechtsstaat aufbaut. Hier beginnen die Probleme für uns als säkulare muslimische AustrotürkInnen. Hier wird nach unserer Meinung auch Religion (der Islam), durch Unwissen, unter dem Vorwand „Religionsfreiheit“ missbraucht und Institutionen werden durch Lobbyisten unter Druck gesetzt. Um ein Beispiel zu geben: man hat in Wien das einzigartig existierende Austrian Standard International Halal Komitee mit bedenklichen Methoden aufgelöst. Das einzig europäisch existierende Halal Komitee (Gründung 2009) wurde vom Verein Austrian Standard International (ASI) (Name: Offiziell seit 2018. Früher Austrian Standard Institut) auf Weisung, am dritten Februar 2018, statutenwidrig aufgelöst. ASI wollte sich auf keine Begründung einlassen und es wurde kein Schlichtungsverfahren durchgeführt. Daher stellt sich nun die Frage, ob ein Verein eine derartig wichtige wirtschaftliche Angelegenheit überhaupt regeln darf? Es geht im Bereich Halal-Zertifizierung um eine gewerberechtliche Tätigkeit mit Umsatzwerten im Milliarden Bereich. Das Komitee wurde aufgelöst nachdem zuvor jede Tätigkeit seit Februar 2016 verhindert worden ist (ASI Halal Komitee 267). ONR 142.000, die Halal Verordnung für Österreich, soll richtungsweisend für ganz Europa sein, weil es in Europa keine andere solche Regelung gibt. Die Konsequenz dieser Auflösung ist, dass jeder etwas anderes unter Halal, in Österreich und Europa, versteht und eine völlige Unordnung der gewerblichen Halal-Zertifizierung entsteht, verbunden mit einer  nicht genehmigten Tätigkeit durch zahlreiche private Stellen wodurch dem Staat hohe Steuereinnahmen entgehen. Diese Auflösung des ASI Halal Komitees, sollte das Österreichische Parlament unbedingt im Namen der BürgerInnen mit unabhängigen Experten (keine Lobbyisten) unter die Lupe nehmen.

2. 96 Artikel der konsolidierten Fassung des „Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union“, gültig ab 30.3.2010 (Amtsblatt der Europäischen Union C 83/47), 15 Artikel des „Vertrages über die Europäische Union“ (C 83/13) und 16 Artikel der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ (C 83/02), werden durch die Zulassung von „Halal“ und „Islamic Finance“ verletzt. Um dem EU Staatsgrundsatz der Trennung von Kirche und Staat keine Umgehungsmöglichkeit zu schaffen, forden wir in diversen Normen Entstehungsprozessen, international und national, besonders dem Thema widmend, eine Normierung dieses Themas in allen Bereichen zu unterbinden!

3. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung vom 13.2.2003 etabliert und anerkannt, dass das Scharia Recht und die Diskriminierung, die sich aus der Scharia ableitet, sowie die Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme, in Europa verboten sind: „Die Einführung verschiedener Rechtssysteme kann nicht als vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) betrachtet werden. Überdies würde es dem Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK widersprechen. Die Scharia ist unvereinbar mit den grundlegenden Prinzipien der Demokratie, die in der Konvention festgeschrieben sind. Die Freiheit der Religionsausübung ist in erster Linie eine Angelegenheit des Gewissens jedes Einzelnen. Die Sphäre des individuellen Gewissens ist grundverschieden von der des Privatrechts, welche die Organisation und das Funktionieren der Gesellschaft als Ganzes betrifft.“
(Quellen: EGMR Entscheidung 13.2.2003, Bsw41340/98,  Bsw41342/98, Bsw41343/98,  Bsw41344/98)

4. Das gesamte bisherige Rechts- und Gesellschaftssystem wird ausgehebelt und das Scharia-Recht in Österreich und Europa eingeführt. Wenn es in allen europäischen Ländern „Ausnahmen und Befreiungen“ für eine Unterscheidung und Differenzierungen zwischen „Halal“ (reinen, erlaubten) und „Haram“ (unreinen, nicht erlaubten, verbotenen) EU-Produkten, EU-Unternehmungen, EU-Lebensmittel-Sektoren, die EU-Finanzdienstleistungs-Sektoren (Banken, Versicherungen, etc.), Arbeiter, Angestellte und Verbraucher in der EU gibt, würde sich eine neue rechtliche Situation in ganz Europa entwickeln, die in Widerspruch zu den bestehenden Grundsätzen der EU stehen. Die Einführung eines Islamischen Rechtssystem – (siehe letzte Entscheidungen der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) unter Saudi Arabien etc.) führt zu einer Spaltung der europäischen Gesellschaft: Zweiklassengesellschaft. Wir müssen hier in aller Freundschaft Einspruch erheben. So nicht!

5. Bei Rechtsstreitigkeiten müssen die Gerichte, Verwaltungsbehörden, der Oberste Gerichtshof, der Verwaltungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof auf Grundlage des Scharia-Rechtes entscheiden und zwischen „reinen“ (erlaubten) und „unreinen“ (verbotenen) Produkten, Unternehmen, Konsumenten und Arbeitnehmern unterscheiden. Die zahlreichen Anstöße aus dem arabischen Raum übersehen für die europäischen Rechtskreise nämlich ein zentrales Faktum: Fragen der technischen Normung sind vom jeweiligen Gesetzgeber ganz genau für den Standardisierungs-Vorgang zugewiesenen Regelungseinheiten definiert, die ansonsten den parlamentarischen/demokratischen Prozess zur allgemeinen Gesetzeswerdung nicht stören dürfen. Somit darf es auch nicht sein, dass mit technischer Normung Grundprinzipien des Rechtstaates umgangen werden, wie z.B. jenes Faktum, dass das Staatskirchenrecht jedenfalls eine parlamentarische Aufgabe ist und keine Angelegenheit eines technischen Standards.

Es ist daher unvertretbar, parlamentarische Kompetenzen durch Herabstufung auf technische Normen zu nivellieren und zu umgehen. Ganz generell darf das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat auch und gerade im technischen Bereich nicht durch Hereinnahme islamischer Vorschriften verwässert werden.
Auch aus Sicht der technischen Normengestaltung ist es einfach widersinnig für ein und dieselbe Sachfrage einmal eine sogenannte säkulare Norm zu schaffen und parallel dazu eine sogenannte Islam-konforme Norm, denn es besteht die Gefahr, dass auch die Frage eines allfälligen Vorrangs einer Norm nach dem Kulturkreis und politischer Einflussnahme entschieden werden könnte. Zum letzten Punkt ist besonders anzumerken: Über die Nomenklatur, was HALAL/rein und was HARAM/unrein ist, herrscht zwischen den Glaubensrichtungen der Schiiten, der Sunniten, der Aleviten-Bektaschis-Kizilbas( in der Türkei) und  der Alewiten
( Minderheit in Syrien-Nicht gleich mit der Aleviten in der Türkei) kein einheitliches Verständnis. Entscheiden sich Firmen wegen der Hoffnung auf neue Geschäftsfelder, Kundenwünschen nach religiös gestalteten Produkten entgegen zu kommen, ist das jeweils eine eigene Unternehmensentscheidung auf freiwilliger Basis –mit allen Konsequenzen, die ein solcher Entschluss mit sich bringt. Die Umstrukturierung der EU-Wirtschaft wird die Folge sein. Das Geschäftsvolumen für alle Bereiche des Lebens der EU-BürgerInnen soll bis zum Jahr 2050 für „Halal food“ (Lebensmittel, Getränke etc.) und „Islamic Finance“ (Bankwesen, Versicherungen, Finanzdienstleitungen, KFZ, Häuser, Wohnungen, etc.) beabsichtigen in jedem Jahr rund 2 Billionen Euro in ganz Europa zu erreichen.

Eine solche Überlegung der Marktteilnahme rechtfertigt jedoch nicht die Schaffung allgemeiner Normen „erga omnes“(Absolutes Recht. gegenüber Allen – kennzeichnet absolute Rechte, die nicht nur wie etwa vertragliche Rechte „inter partes (zwischen den Parteien)“ wirken, sondern gegenüber jedermann Geltung beanspruchen).

6.  Der Hintergrund des Scharia-Rechts „Halal“ (und auch „Islamic Finance“) diskriminiert die Wirtschaft, Lebensmittel-Sektoren (Hersteller und Konsumenten), die Finanzdienstleistungen-Sektoren (Banken, Versicherungen, etc.), Produkte, Arbeiter, Angestellte und Verbraucher nicht nur in Österreich sondern in der ganzen Welt. Dies ist eine Verletzung des Gleichheitsprinzips. Die Konzeption (durch politisierten Glauben des Islam) von „Halal“ und „Haram“ wird unserer Ansicht nach der Europäischen Integrationspolitik entgegenwirken und steht in Widerspruch zu den Prinzipien der säkularen Europäischen Union.

7. Es gibt keine Trennung zwischen Staat und Religion.

8. Das Scharia-Recht ist die Grundlage des Islamic Finance Vertrages zwischen Bank und Kunde und umfasst alle Lebensbereiche und Handlungen eines Menschen.

9. Die Scharia hat keine fixierte Gesetzessammlung wie etwa österreichische Gesetzestexte im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Strafgesetzbuch, sondern eine Methode und Methodologie der Rechtsschöpfung. Die Scharia („Rechtsgutachten“) ist nicht der koranische Islam, sondern eine Deutung und ist daher subjektiv. Der Koran wurde bislang falsch interpretiert, sagen moderne Theologen. Der Theologe fordert eine Befreiung des Glaubens.

10. Religiöse Vorschriften und das Rechtsystem der Scharia stehen über den nationalen staatlichen Gesetzen und dem EU-Recht, was europäisches Recht verletzt.

11. Es wird zwischen „halal“ (reinen, erlaubten) und „haram“ (unreinen, verbotenen) Produkten, Unternehmen, Konsumenten und Arbeitnehmern unterschieden.

12. Unternehmen, Produkte, Konsumenten und Arbeitnehmer, die nicht „halal“ sind, werden in Österreich und in der EU diskriminiert.

13. Es werden der Gleichheitsgrundsatz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot der EU verletzt.

14. Aus den Entscheidungen der europäischen Gerichtshöfe geht hervor, dass die Einführung des Scharia-Rechtes und die damit verbundene Diskriminierung mit den grundlegenden Prinzipien der Demokratie, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) und dem EU-Recht nicht vereinbar sind.

15. Die wiederholten Versuche verschiedener Banken und Versicherungen in Europa übersehen, dass Islamic Finance (Islamic Banking, Versicherung, etc.) den parlamentarischen und demokratischen Prozess zur allgemeinen Gesetzeswerdung nicht stören dürfen.

16. Somit darf es auch nicht sein, dass mit Islamic Finance die Grundprinzipien des Rechtstaates umgangen werden, wie z.B. jenes Faktum, dass das Staatskirchenrecht jedenfalls eine parlamentarische Aufgabe ist und keine Angelegenheit eines Standards einer Bank oder Versicherung. Die islamischen Staaten wollen sich aus vielen Presseberichten auf einheitliche Standards für sogenannte Halal-Produkte ink. Islamic Finance/Banking verständigen, die den Maßgaben des islamischen Religionsrechts (Scharia) entsprechen. Auch pharmazeutische Produkte und Kosmetika sollen geprüft werden. Anfang Dezember 2015 kam dazu am Sitz der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) im saudi-arabischen Dschidda ein zweitägiges Forum zusammen. Nach Angaben des staatlichen emiratischen Pressedienstes WAM sollte es dabei unter anderem um Fragen der Zertifizierung von Unternehmen sowie um Produktrichtlinien und Verfahrensweisen im internationalen Handel gehen. OIC-Generalsekretär Iyad bin Amin Madani betonte, Halal-Erzeugnisse umfassten nicht nur Nahrungsmittel, sondern etwa auch pharmazeutische Produkte, Kosmetika und Banken. Die Ergebnisse des Forums sollten als Empfehlungen kommendes Jahr dem Außenministerrat der OIC-Staaten vorgelegt werden. Das Marktvolumen von Produkten, die ausdrücklich in Einklang mit islamischen Vorschriften stehen, wird laut WAM auf 2,3 Billionen US-Dollar geschätzt (2,1 Billionen Euro). Davon entfallen 1,4 Billionen auf Nahrungsmittel und 506 Milliarden auf Kosmetik. Im Falle des internationalen Gründungsantrags der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) mit Sitz in Saudi Arabien oder „Vereinigte Arabische Emirate“ (V. A. E.) geht es nun nicht mehr alleine um Lebensmittel oder Finanzen, sondern es geht um fast alle Technologiefragen, um die Umwelt, um Textilien, chemische Produkte (Kosmetika), islamkonforme Krankenhausausstattungen, Logistik, usw.

-Aus österreichischer Sicht können diese Vorhaben keinesfalls gutgeheißen werden, da ganz stark in säkulare Erzeugungs-, Bedienungs-, Verkaufs- und Servicevorschriften eingegriffen werden würde.

-Halal (erlaubt, zulässig) -Zertifizierungen (siehe Spar Produkte) sind keine religiösen Praktiken, sondern wirtschaftliche Aktivitäten.
Durch „islamistische und konservative islamische Gruppen“ wird aus unserer Sicht „islamische Religion“ als Vehikel benutzt um allen Bereichen der EU einen steuerbaren Marktmechanimus aufzuerlegen.

-Die Halal-Zertifizierungen (Konformatitäts-Bewertung) sind eine kommerzielle (wirtschaftliche) Art mit einem Gewerbeschein, und keine religiösen Tätigkeiten.  Schlussfolgerung: Konformitätsbewertung (Zertifizierung) ist kein Monopol der religiösen Gemeinschaften.

17. Es ist hier unvertretbar, parlamentarische Kompetenzen durch Herabstufung auf finanztechnische Standards zu nivellieren und zu umgehen. Ganz generell darf das Prinzip der Trennung von Religion und Staat auch und gerade im finanztechnischen Bereich nicht durch die Hereinnahme von Scharia Vorschriften verwässert werden.

18. Islamic Banking verstößt gegen das EU-Recht und das EU-Diskriminierungsverbot. „Das Scharia-Recht“ und die Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme sind in Europa verboten. Die Scharia wird von Menschen beeinflusst von ihren Instikten, Komplexen, Neigungen, ihren Interessen und ihrer Voreingenommenheit. Koranische Verse und Aussagen von Propheten werden hier selbst produziert, verfälscht, manupuliert – die wenigen Richtigen vernebelt, verdunkelt oder aus dem Kontext gerissen, falsch übersetzt, falsch interpretiert oder für eigene Zwecke missbraucht und an die Öffentlichkeit unter dem Vorwand „Scharia“ bzw. „Scharia Board“ (subjektives Rechtsgutachten von Menschen) gebracht. Wir haben hier den Verdacht, dass am europäischen Finanz- und Lebensmittelmarkt durch Lobbyisten systematisch aus den Unkenntnissen, Unwissenheiten bzw. Vorurteilen der Menschen bezüglich des verstandbezogenen „koranischen Islams“  im Unterschied zu subjektiven „von Menschen gemachten Scharia bzw. Scharia Vorstand(Board)“ Parallelwelten gebildet werden. Ein Beispiel sind Halal-Lebensmittel sowie Banken und Finanzprodukte, die religiöse Muslime ansprechen sollen. Wir müssen hier zur sachlichen und kritischen Aufklärung zurückkommen und das fordert ein an Wahrheit gebundenes sachliches Wissen. Also Inhalte ohne Vernebelung der Fakten und Quellen. Wir brauchen hier aber dringend wahre Freunde ohne Hetze und auch ohne Vernebelung damit wir die Spreu vom Weizen trennen können.

19. Wenn es in allen europäischen Ländern „Ausnahmen und Befreiungen“ für Unterscheidungen und Differenzierungen zwischen „Halal (reinen, erlaubten) und „Haram“ (unreinen, verbotenen) Produkten, Unternehmungen, Lebensmittel-Sektoren, Finanzdienstleistungs-Sektoren (Banken, Versicherungen, etc.), Arbeitern, Angestellten und Verbrauchern gibt, würde sich eine neue rechtliche Situation in ganz Europa entwickeln, die in Widerspruch zu den bestehenden Grundsätzen der EU steht.

20. Die Einführung eines islamischen, finanztechnischen Rechtssystems neben dem bereits bestehenden europäischen Rechtssystem und die Unterscheidung in „halal“ und „haram“ führen zu einer Spaltung der europäischen Gesellschaft (2-Klassen Gesellschaft), was nach EU-Recht verboten ist.

21. Jedes Finanzinstitut, das diese Grundsätze nicht einhält, macht sich strafbar und schadenersatzpflichtig.

22. Beim bisherigen europäischen und weltweiten Finanzsystem nehmen die Bürger, Firmen und Behörden einen Kredit auf und sind der Besitzer ihres Eigentums. Bei Islamic Finance sind die Finanzinstitute der Besitzer des Eigentums für die Dauer der Rückzahlungsraten im Zeitraum von zwanzig oder dreißig Jahren bis zur letzten Rate. Es kommt zu einer Umverteilung des Vermögens.

23. Im Jahr 2050 werden etwa 10 Milliarden Menschen auf der Erde leben, wovon etwa 2,5 Milliarden Muslime sein werden.

24. In der Vergangenheit sind bereits zahlreiche Finanzinstitute insolvent geworden. Die Konkursmasse beinhaltet auch das Eigentum von Islamic Finance. Durch die Finanzkrise der Finanzinstitute geht bei einer Insolvenz das Vermögen in die Konkursmasse über.

25. Fast alle weltweiten Finanzinstitute haben ausländische Beteiligungen. Diese nehmen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Einfluss auf die Länder. Durch die Umverteilung des Vermögens kommt es zu einer verstärkten Einflussnahme, was gegen das EU-Recht und den Gleichheitsgrundsatz sowie gegen die Interessen der EU verstößt.

26. Wenn EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Staaten erkennen, dass die finanztechnische Islamisierung der europäischen Wirtschaft und des Finanzwesens eine Bedrohung der EU-Grundsätze ist, muss damit gerechnet werden, dass es EU-Vertragsverletzungsverfahren mit sehr hohen Schadenersatzbeträgen und sehr schwerwiegenden Sanktionen gegen die jeweiligen Finanzinstitute und EU-Staaten gibt.

27. Warum gibt es nicht Begriffe oder Bestimmungen mit dem Namen „Jewish Banking“ oder „Christian Banking“, aber den Begriff „Islamic Banking“? Und warum unterstützen das so gerne viele Europäer gierig mit verschiedenen sehr bedenklichen Argumenten? Welche Länder, welche politischen Parteien, Institutionen, Verbände, Medien, Finansinstitute (in Österreich und in der Welt) und welche Personen mit welchen Zwecken unterstützen Islamic Finance (Banken, Versicherungen)?

28. Warum versucht man im Islam so etwas wie Islamic Banking aufzubauen, das sogar in der Türkei von der Mehrheit der Bevölkerung (75 Mio. Einwohner) nicht angenommen wird. (ab 1980 steigend)

29. Das Wort „Riba“ im Koran darf nicht als „Zins“ verengt interpretiert werden, sondern deutet auf jede heuchlerische, underdrückerische und ausbeuterische Vermehrung des Vermögens hin.

30. Wie können also zwei türkische Banken (Vakifbank, Denizbank) auf dem freien Markt sogar mit höheren (Spar- und Kredit-) Zinsen als ihre Konkurrenz in Österreich Kunden gewinnen und Inserate auf den (teuren) ersten Seiten der Zeitschriften und Magazine in Europa täglich für solche Spareinlagen schalten?

31.  Wir möchten eines hervorheben:  Die Scharia und „Scharia Board“ etc. sind keine fixierte Gesetzessammlung (wie etwa  öster. Gesetzestexte im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Strafgesetzbuch), sondern eine subjektive von Menschen gemachte Methode und Methodologie der Rechtsschöpfung“. Der Begriff Scharia (Bedeutung: Weg zur Wasserquelle, deutlicher, gebahnter Weg) hat seinen Ursprung im Koran.

Erwähnt wird er dort jedoch nur an einer einzigen Stelle: Sure 45, Vers 18, wo er ursprünglich den Pfad in der Wüste bezeichnet, der zur Wasserquelle führt, woraus sich für Muslime der göttliche Ursprung der Scharia herleitet, die seine Bezüge nach dem Zeitalter der Kinder Israels nehmen. Sure 45 Vers 18: „Hierauf (das heißt nach dem Zeitalter der Kinder Israels) haben wir dich in der Angelegenheit auf einen (eigenen) Ritus festgelegt“. Das Wort „Ritus“ steht in vielen Übersetzungen für Scharia als religiöses Gesetz und hier liegt das Problem. Sollte nicht gegen diese verkehrte Logik, die hier Kunden, Institutionen, politische Parteien und Medien für ihre eigenen Zwecke missbrauchen, demokratischer Einspruch erhoben werden?

Fazit: Nach unserer Meinung sind diese „Halal“-Produktlinien (halal bedeutet übersetzt „erlaubt“) und das „Islamic Banking“ durch die Unterstützung mancher Standesvertretungen bzw. Personen nicht Formen der erwünschten kulturellen Vielfalt, sondern Anzeichen für die Schaffung einer „parallelen Welt“ oder sogar eines „parallelen Planeten“ in ganz Europa.Diese Entwicklung verfolgen wir Europäer mit türkischer Abstammung kurz „Euro-Türken“ deswegen mit Trauer, weil hier der wahre Glaube (der Islam), der im Koran schwarz auf weiß aufgezeichnet ist, gegenüber den Menschen verfälscht („Verfälschter Islam“) wiedergegeben wird. Das schafft leider Vorurteile und erschwert das Zusammenleben. Alle politisch Handelnden stehen nun in der Pflicht und in der Verantwortung, alles daran zu setzen, dass die Menschen friedlich zusammenleben können und die Religion nicht missbraucht wird.

Wir wollen ein Bewusstsein dafür schaffen, dass wir als Menschheit friedlich zusammenleben müssen. Denn objektiv und sachlich gesprochen bedeutet das Wort „Islam“ des Korans hat als Wurzel die Worte „selam“ und „silm“ und diese bedeuten „Friede“, „Glück“, „Wohlbefinden“, „Aufklärung“ und „Vertrauen“ und nicht „unter einer Tyrann sich ergeben“  wie die Islam bzw. Islamismus Experten gerne überall propagieren. Infolgedessen sind nach unserer Meinung alle Muslime in Österreich und in der Welt verpflichtet, durch ihre Taten und Handlungen das Wort „selam“ auch zu leben – für sich und gegenüber dem Nächsten: Friede, Glück, Wohlbefinden, Vertrauen und Aufklärung in unserer freiheitlich demokratischen Republik Österreich.

STAAT UND RECHT: Bürde des Doppelpasses

0

Mehrfache Staatsangehörigkeit als Damoklesschwert: Jedes Land kann Doppelstaatler auf seinem Gebiet als nur eigene Landsleute behandeln.

Von Stefan Talmon

 

Da zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten zu rechtlichen und politischen Schwierigkeiten führen können, verpflichteten sich mehrere Staaten im Jahr 1963 vertraglich zur Verringerung der Mehrstaatigkeit. Volljährige Staatsangehörige, die freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit erwarben, sollten ihre vorherige Staatsangehörigkeit verlieren. Vor allem aus integrationspolitischen Gründen wurde das Verbot der Mehrstaatigkeit in den Folgejahren in vielen westeuropäischen Staaten immer weiter ausgehöhlt. Im Dezember 2001 kündigte Deutschland das Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit – eines der wenigen multilateralen Verträge, welche die Bundesrepublik in ihrer Geschichte jemals gekündigt hat. Heute leben in Deutschland mehr als 4,3 Millionen Personen, die neben ihrer deutschen mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Für diese Menschen, aber auch für den deutschen Staat ist die doppelte Staatsangehörigkeit mit nicht unerheblichen Nachteilen verbunden.

 

In jüngster Zeit haben vor allem zwei Ereignisse diese Nachteile ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Die von dem amerikanischen Präsidenten Trump am 27. Januar 2017 unterzeichnete Verfügung zum „Schutz der Nation gegen die Einreise von Terroristen“, die Staatsangehörige der mehrheitlich islamischen Länder Iran, des Iraks, Sudan, Syrien, Somalia, Libyen und des Jemens mit einem generellen Einreiseverbot belegte, betraf zunächst auch mehr als 130000 deutsche Staatsangehörige, die neben der deutschen die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen.

 

Das generelle Einreiseverbot für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit wurde zwar auf politische Intervention hin nach nur wenigen Tagen wieder zurückgenommen. Zwingend war dies jedoch nicht. Völkerrechtlich steht es der amerikanischen Regierung frei, ob sie Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit zum Beispiel als Deutsche oder Iraner behandelt. Insbesondere gibt es keine völkerrechtliche Regel, die es der Regierung vorschreibt, ihren Entscheidungen oder der Anwendung ihres Recht ausschließlich die Staatsangehörigkeit des Staates zugrunde zu legen, in dessen Gebiet ein Doppelstaater seinen gewöhnlichen oder hauptsächlichen Aufenthalt hat oder mit dem dieser den Umständen nach tatsächlich am meisten verbunden ist. Die entsprechende Bestimmung des Übereinkommens über gewisse Fragen beim Konflikt von Staatsangehörigkeitsgesetzen von 1930 ist für die Vereinigten Staaten als Nichtvertragspartei nicht bindend und hat sich auch völkergewohnheitsrechtlich nicht durchgesetzt. So stellen viele Staaten heute bei der Anwendung ihres Rechts auf Doppelstaater nicht auf die effektive Staatsangehörigkeit, sondern darauf ab, mit welchem Pass eine Person eingereist ist oder unter welcher Staatsangehörigkeit sie ihren Visumantrag gestellt hat.

 

Dass es den Staaten freisteht, welche Staatsangehörigkeit sie als maßgeblich ansehen, zeigt sich vor allem in Ausnahmesituationen. So rechtfertigte das Deutsche Reich 1916 die Behandlung eines Amerikaners, der auch die britische Staatsbürgerschaft besaß, als Feindstaatsangehöriger mit „dem allgemeinen Grundsatz des Völkerrechts, wonach ein Feindstaatsangehöriger, der zugleich auch die Staatsangehörigkeit eines neutralen Staats besitzt, als Feindstaatsangehöriger behandelt werden darf und keine Rücksicht auf seine neutrale Staatsangehörigkeit genommen werden muss“. Die Vereinigten Staaten verfuhren während des Zweiten Weltkriegs ebenso und internierten auch Japaner mit neutraler Staatsangehörigkeit. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 führte die Regierung das „Nationale Sicherheit Einreise-Ausreise Registrierungssystem“ ein, das Angehörige von 25 zumeist islamischen und arabischen Staaten, die sich in den Vereinigten Staaten aufhielten, einer verschärften Meldepflicht unterwarf. Dieses System, das erst in den letzten Tagen der Obama-Präsidentschaft aufgehoben wurde, galt ausdrücklich für „alle Ausländer, die Bürger oder Staatsangehörige eines der aufgelisteten Länder sind, ungeachtet einer doppelten Staatsangehörigkeit“. Auch Deutsche waren betroffen. Vor diesem Hintergrund dürften Reisen von Deutschen mit doppelter Staatsangehörigkeit nach Amerika auf nicht absehbare Zeit unter dem Damoklesschwert der doppelten Staatsangehörigkeit stehen.

 

Das zweite Ereignis, das die Nachteile der doppelten Staatsangehörigkeit jüngst zutage treten ließ, ist der Fall des Journalisten Deniz Yücel. Der Journalist, der neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, wurde am 14. Februar 2017 in Istanbul wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Polizeigewahrsam genommen. Später wies Bundeskanzlerin Merkel in einem Gespräch mit dem türkischen Ministerpräsidenten darauf hin, „wie wichtig es sei, dass Herr Yücel durch die deutsche Botschaft umfassend konsularisch betreut werden kann“. Schon diese Formulierung zeigt, dass es sich hier lediglich um einen politischen Wunsch handelte, denn ein völkerrechtlicher Rechtsanspruch auf Ausübung des konsularischen Schutzes besteht im Fall Yücel nicht.

 

Nach Artikel 36 Abs. 1(b) des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen von 1963 sind die Konsuln eines Staates zwar grundsätzlich berechtigt, ihre Staatsangehörigen während der Haft aufzusuchen, mit ihnen zu sprechen und zu korrespondieren, sich für angemessene Haftbedingungen einzusetzen sowie für ihre Vertretung in rechtlicher Hinsicht zu sorgen. Dies gilt jedoch nicht für Doppelstaater. In Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit hat jeder der beiden Heimatstaaten völkerrechtlich das Recht, diese Personen auf seinem Staatsgebiet ausschließlich als seine eigenen Staatsangehörigen zu behandeln. Da die Türkei Deutsch-Türken nur als Türken und nicht als Deutsche sieht, kann sie sich gegen jegliche Form konsularischer Einmischung durch Deutschland verwahren. Auch nach einer Haftentlassung nutzt Yücel der deutsche Pass in der Türkei wenig. Ausreisen kann er als Türke nur mit einem gültigen türkischen Reisepass. Ist dieser abgelaufen oder wird dieser von den Behörden eingezogen, sitzt er trotz deutscher Staatsangehörigkeit in der Türkei fest.

 

Auch dem diplomatischen Schutz Yücels durch Deutschland sind im vorliegenden Fall enge Grenzen gesetzt. Grundsätzlich kann ein Staat durch diplomatische Mittel oder Klage vor einem internationalen Gericht die Verantwortlichkeit eines anderen Staates für völkerrechtswidrige Handlungen gegenüber seinen Staatsangehörigen geltend machen. Ursprünglich war der diplomatische Schutz gegenüber einem anderen Staat, dem eine Person ebenfalls angehört, gänzlich ausgeschlossen. Noch im Jahr 2003 argumentierten die Vereinigten Staaten im Fall von amerikanisch-mexikanischen Doppelstaatern vor dem Internationalen Gerichtshof, dass Mexiko diesen keinen diplomatischen Schutz gegenüber den Vereinigten Staaten gewähren könne. Die UN-Völkerrechtskommission stellte jedoch zwei Jahre später in einem nicht bindenden Entwurf fest, dass bei Doppelstaatern diplomatischer Schutz gegen den anderen Heimatstaat ausnahmsweise dann zulässig sein soll, wenn die Staatsangehörigkeit des einen Staates die Staatsangehörigkeit des anderen Staates zum Zeitpunkt des Völkerrechtsverstoßes „überwiegt“.

 

Diese Ausnahme ist jedoch eng auszulegen. Deutschland trüge hier die Beweislast für das Überwiegen seiner Staatsangehörigkeit. Im Hinblick darauf, dass Deniz Yücel seit Mai 2015 in Istanbul gelebt und gearbeitet hat, wäre dies schwierig; insbesondere, da er mangels offizieller Akkreditierung dort formal nicht als ausländischer Journalist tätig war. Vor diesem Hintergrund müssen sich Deutsch-Türken, die im derzeitigen politischen Klima in die Türkei reisen, im Klaren darüber sein, dass sie in der Türkei keine Deutschen sind und gegen hoheitliche Maßnahmen ihres anderen Heimatlandes nur sehr begrenzt geschützt werden können.

 

Professor Dr. Stefan Talmon ist Inhaber des

 

Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völkerrecht und

 

https://www.jura.uni-bonn.de/institut-fuer-voelkerrecht/direktorendirectors/prof-dr-stefan-talmon/

 

 

Europarecht an der Rheinischen Friedrich-