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Bandenkriege in Wien: Durch das wilde Wieneristan

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Bandenkriege in Wien:
Durch das wilde Wieneristan

Birol Kilic, Beobachtungen und Analysen aus Wien, 08.07.2024

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Wir haben sogar einige Bilder. Eines davon ist öffentlich geworden. Tausende andere haben es auch gemacht. Bandenkriege machen manche Bezirke zu einem Spaziergang durch „das wilde Wieneristan“, dem sofort Einhalt geboten werden muss!

Wo sind wir ?: In Wien!

Die österreichische Presse berichtet: „Massenschlägerei in einem Park im 20. Wiener Gemeindebezirk, bei der auch Schüsse fallen. Tags darauf alarmieren mehrere Zeugen die Polizei, weil auch in der Brigittenau eine Gruppe junger Männer mit Messern und Waffen unterwegs ist. In der Nacht darauf schließlich ein weiterer gewalttätiger Übergriff am Bahnhof Meidling mit vier Schwerverletzten: Szenen, die man in dieser Intensität in Wien noch nicht erlebt hatte.

Eine Gruppe tschetschenischer und eine Gruppe syrisch-afghanischer Männer dürften hinter den Gewalttaten des Wochenendes in Wien stecken. Bisher ist noch nicht viel bekannt. Dass es sich um eine tschetschenische Gruppe auf der einen und eine Gruppe syrischer und afghanischer Männer auf der anderen Seite handeln könnte, wollte die Polizei am Montag nicht bestätigen. Was aber ziemlich sicher ist, sagt der Wiener Polizeisprecher Philipp Haßlinger: Die Männergruppen, die am Freitag in der Brigittenau und am Sonntag in Meidling gewalttätig aufeinander losgegangen sind, dürften mit hoher Wahrscheinlichkeit dieselben sein. Die drei Männer, die am Freitag durch Schüsse und Messerstiche verletzt wurden, sind Syrer und Tschetschenen. Die Gruppen haben sich vermutlich im Vorfeld über soziale Medien zu der Schlägerei verabredet. Die vier verletzten Männer am Sonntag – drei durch Stichverletzungen, einer erlitt Kopfverletzungen – sind junge, afghanische Männer zwischen 15 und 22 Jahren. Drei von ihnen wurden am Montag einvernommen, beim vierten ließ dies der Gesundheitszustand noch nicht zu, wie Haßlinger zur „Presse“ sagt. Die drei Männer gaben an, dass sie von einer Gruppe von 15 bis 20 Männern überraschend mit Hämmern, Glasflaschen, Messern und Schusswaffen angegriffen wurden.Die vier verletzten Männer am Sonntag – drei durch Stichverletzungen, einer erlitt Kopfverletzungen – sind junge, afghanische Männer zwischen 15 und 22 Jahren. Drei von ihnen wurden am Montag einvernommen, beim vierten ließ dies der Gesundheitszustand noch nicht zu, wie Haßlinger zur „Presse“ sagt. Die drei Männer gaben an, dass sie von einer Gruppe von 15 bis 20 Männern überraschend mit Hämmern, Glasflaschen, Messern und Schusswaffen angegriffen wurden.“

Bandenkriege schaden dem Ansehen der alteingesessenen MigrantInnen insgesamt und belasten das Zusammenleben mit den neuen, unschuldigen MigrantInnen, die sich noch im Integrationsprozess befinden.

Es ist, als ob diese Banden, vor allem aus Syrien, wo die Abstammung eine ganz andere ist, bewusst und gezielt nach Wien geholt wurden, um Angst und Schrecken zu verbreiten, um das Bild der MoslemInnen in Österreich in ein negatives, ja satanisches Licht zu rücken.

Wir haben sehr viele Bekannte aus Syrien, die nichts mit diesen Banden zu tun haben, und die Mehrheit ist auch so.

Die greifen mit Macheten Wiener Türken und Türkinnen an, auch mit Kopftuch oder TschechenInnen.

Die vergewaltigen Frauen und auch Jugendliche…

Es ist ein Alptraum von einer Gruppe mit einer Mission, die Wien buchstäblich terrorisiert.

Wien darf weder Lunapark noch Hinterland für Banden und Bandenkriege sein. Wir wollen Frieden in unseren Bezirken, auf unseren Straßen, in unserer Stadt. Bandenkriege schaden dem Ansehen aller Migrantinnen und Migranten und beeinträchtigen das Zusammenleben.

Wir fordern die Stadt Wien und die Wiener Polizei auf, mehr gegen Bandenkriege zu unternehmen und fordern von der Regierung und der Justiz, jugendliche MigrantInnen, die Straftaten begangen haben, sofort in Therapiezentren zu bringen oder zu härteren Maßnahmen zu greifen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

UNHCR-Kommissarin Kelly M. Greenhill: „Massenmigrationswaffen: Vertreibung, Erpressung und Außenpolitik“

Die Experten schreien:
Das Migrationsproblem kann nicht nur als humanitäres Problem behandelt werden. Vielmehr werden Migration und Einwanderung heute als Waffe in den internationalen Beziehungen eingesetzt.

Das Konzept der „Massenmigrationswaffen“ hat längst Eingang in die wissenschaftliche Weltliteratur gefunden. Migration dient nicht in erster Linie dazu, Menschen in Not zu helfen. Im Rahmen bestimmter geopolitischer Projekte werden weltweit Massen von Migranten als Waffen eingesetzt und systematisch in andere Länder geschickt. Oder Regierungen erpressen Migranten, um politische Macht und Geld zu erlangen.

Laut Kelly Greenhill, einem der bekanntesten Experten auf diesem Gebiet, ist die Migrationswaffe in der jüngeren Geschichte keine Ausnahme: Zwischen 1951 und 2021 wurde sie mindestens 81 Mal eingesetzt. Weapons of Mass Migration: Forced Displacement, Coercion, and Foreign Policy ist ein 2010 erschienenes politisches Sachbuch der US-amerikanischen Politikwissenschaftlerin Kelly Greenhill. Sie beschreibt darin den strategischen, grenzüberschreitenden Einsatz von bewusst erzeugten oder manipulierten Flüchtlingsbewegungen, um in den betroffenen Staaten politische, soziale und wirtschaftliche Veränderungen zugunsten des anwendenden Staates zu erreichen, ohne auf konventionelle militärische Mittel zurückzugreifen.

Wie wir gesehen haben, sind Migration und Einwanderung alles andere als unschuldige Themen. Die Anstiftung zur Massenmigration zielt entweder darauf ab, Geld zu erpressen, politische Vorteile zu erlangen oder die demographische Struktur eines Landes zu verändern.Westliche Regierungen wissen viel über diese Themen, auch wenn sie es nicht offen zugeben.

Menschen wie einen Tischtennisball von einem Ort zum anderen zu befördern, ist im Grunde eine Form des demografischen Engineerings. Diese Technik, mit anderen Worten „demografisches Engineering“, ist in der Geschichte eine sehr verbreitete Praxis.

Art. 3 EMRK versus Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention

Nach Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention sind Personen, die „aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen sind“, vom generellen Verbot der Abschiebung von Flüchtlingen in Gebiete, in denen „ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht ist“, ausgenommen.

Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) macht jedoch keine solche Unterscheidung und stellt das so genannte Refoulement-Verbot absolut, unabhängig davon, ob es sich um einen Straftäter handelt oder nicht. Artikel 3 EMRK steht in Österreich im Verfassungsrang. Verletzungen dieser Bestimmung können daher verfassungsrechtlich bekämpft werden.

Die hohe Zahl von Asylwerbern in Österreich, von denen sich viele illegal im Land aufhalten, führt zu einer hohen Kriminalitätsrate, insbesondere in den Bereichen Drogenhandel, Gewalt, Bandenkriege und Mafia. Dies hat zu einer Diskussion darüber geführt, ob straffällig gewordene Asylwerber in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden sollen.

Die Unmöglichkeit der Abschiebung wird in der Regel mit dem Ausschlussgrund des Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention („Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“) begründet.

Art. 33 GFK lässt jedoch keinen Zweifel daran, dass sich ein Flüchtling nicht auf diese Vergünstigung berufen kann, wenn er aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder als eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist.

Bandenkrieger versus Rechtsstaat

Bandenkrieger müssen den Rechtsstaat auf der Straße sehen und spüren und den Rechtsstaat respektieren. Es tut uns leid, aber leider ist das nicht der Fall. Wir sind in den letzten Monaten mit verschiedenen Mitgliedern oder Freunden ganze Abende in Wien in diesem Hotspot unterwegs gewesen und haben uns auch Notizen gemacht und in manchen Bezirken Dinge erlebt, die wir unter dem Titel „Durch wildes Wieneristan“ zusammengefasst haben. Bandenkriege verwandeln manche Bezirke in Wellen zu bestimmten Zeiten in ein „wildes Wieneristan“, dem sofort Einhalt geboten werden muss!

Wahre Erlebnisse: Durch wildes Wieneristan

Unsere Notizen und Anmerkungen sind keine Fantasie- oder Traumprodukte wie die Bücher von Karl May, z.B. „Durchs wilde Kurdistan“, sondern „echte“ Erlebnisse, was wir durch Wien sehen und hören. Nicht überall, aber wichtige und mehrere Bezirke in Wien, die gleichzeitig aufsteigen und ihren Höhepunkt erreichen. Wir spazieren weder durch das wilde Kurdistan noch durch den wilden Westen, sondern durch das „wilde Wieneristan“.

Türkische Familien aus Wien warnen ihre Kinder

Einige Wiener-türkische Familien verbieten ihren Kindern und Jugendlichen heute, sich in Favoriten, Meidling oder im Prater aufzuhalten, wo diese Bandenkriege stattfinden. Vor allem, wenn etwas politisches oder sportliches passiert. Viele tragen einen kleinen Stock oder Spray bei sich, weil sie Angst haben angegriffen zu werden. Die Wiener Jugendlichen, die aus der Türkei kommen, haben mit den Bandenkriegen wenig bis gar nichts zu tun. Trotzdem gibt es jedoch Jugendlichen, die damit etwas zu tun haben oder sich in der Nähe der Banden aufhalten. Wir fordern hier alle Wiener-türkischen Vereine, Verbände und Organisationen auf, sich sofort mit dem Problem zu befassen und es nicht als Kavaliersdelikt zu sehen.

Wer sind diese "Syrer", die in Wien 1010 vor der Stephanskirche die türkischen weiblichen Fans angreifen, provozieren und belästigen? Wer sind diese Menschen? Siehe Video….

Als alteingesessene MigratInnen in Wien müssen wir als Neo-ÖsterreicherInnen unser Wissen und unsere Erfahrung für das Gemeinwohl in Österreich zur Verfügung stellen.

Wir können uns nicht hinsetzen und sagen, es gibt keine Wiener TürkInnen, das geht uns nichts an, denn das färbt die gesamte MigrantenInnenschaft negativ und schadet dem Zusammenleben. Wir müssen hier zuerst, wenn es auch eine unter den Banden ist, die Wiener Jugendlichen rausholen und den anderen über die Stadt und die Verantwortlichen unsere Kraft mit Kritik oder Hilfe zur Verfügung stellen.

Was macht ihr da oben?

„Woher kommen wir? Wer sind wir? Wohin gehen wir?“ ist der Titel eines Gemäldes des französischen Malers Paul Gauguin. Eigentlich war es das Testament des Malers, bevor er die Welt verließ. Er hat die Welt danach aber nicht verlassen. Und das ist gut so! Auch wir als kritische und streitbare Demokratinnen und Demokraten wollen weder die Welt noch Wien verlassen. Wir wollen in Wien als unseren Lebensmittelpunkt weiterleben und weiterfragen. Das Wien-Bild mit dem Titel „Bandenkriegen: „Durch wildes Wieneristan“ stellt die drei Fragen genau so, wie wir sie an die Verantwortlichen in Wien stellen, mit einer vierten Zusatzfrage: „Woher kommen wir? Wer sind wir? Wohin gehen wir in Wien? Was macht ihr da oben?

Quellen: Weapons of Mass Migration

 

 

EM Spiel Niederlande – Türkei: Die TKG appelliert an Präsident Erdogan!

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WIEN. Die TKG appelliert an Präsident Erdogan, das EM-Spiel Niederlande-Türkei in Berlin aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen und der aufgeheizten politischen Diskussion nicht in Berlin anzuschauen.

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) appelliert mit folgender Presseaussendung:

Die Reise von Staatspräsident Erdogan nach Berlin anlässlich des EM-Spiels Türkei – Niederlande wird zu einem Sicherheitsproblem in Berlin führen, weil das Spiel hoch politisiert und aufgehetzt ist und seine Wellen bis nach Wien schlagen wird. Im Interesse der Menschen aus der Türkei, die friedlich und zufrieden in Deutschland, in der EU und vor allem in Österreich leben, bitten wir darum:

Appell an Präsident Erdogan

„Sehr geehrter Herr Präsident Erdogan,

Herzliche Grüße aus Wien. Wir möchten gerne ein kleines Anliegen an Sie herantragen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich das niederländisch-türkische Spiel in der Türkei anschauen würden.

Frieden zu Hause und Frieden in der Welt” – so lautet das außenpolitische Vermächtnis des Gründers der modernen Türkei Atatürk für die Türkei in ihrer herausfordernden geopolitischen Lage.

Wir sind der Überzeugung, dass Frieden in der Türkei, in Deutschland und vor allem in unserer neuen Heimat Österreich ein erstrebenswertes Ziel ist, das wir gerne unterstützen möchten. Sport bedeutet für uns nicht nur körperliche Anstrengung, sondern auch, dass wir uns für Respekt, Vernunft, Empathie, Freundschaft, Frieden und Toleranz einsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass gemeinsamer Sport dazu beitragen kann, Vorurteile abzubauen. In Deutschland hat das EM-Spiel bezüglich der Türkei in den letzten Tagen leider eine starke emotionale, hetzerische und politische Komponente erhalten. Wir würden uns in dieser Angelegenheit deswegen und gerade etwas mehr Einfühlungsvermögen wünschen.

Die Situation im Juli 2024 ist eine gänzlich andere, da die Türkei unter Ihrer Regierung mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert ist, die vom Nahen Osten bis hin zur Innenpolitik reichen. Diese werden aktuell in Berlin bei Demonstrationen sichtbar werden. Unter den gegen Demonstranten wird der Nahostkonflikt mit Fahnen und verschiedenen Gegenständen instrumentalisiert, was die Berliner Polizei zum Einschreiten zwingt, um die deutsch-türkischen Fans zu schützen. Es lässt sich eine Vielzahl von Akteuren beobachten, die im Namen ihrer Auftraggeber handeln und dabei ungeschickt vorgehen. Diese Akteure nutzen die vergiftete politische Atmosphäre, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen, was zum Schaden Deutschlands und der Deutschtürken geschieht. Es ist jedoch nicht akzeptabel, dass keine Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergriffen werden. Ebenso ist es nicht akzeptabel, dass aktuelle und potenzielle Konflikte nicht gelöst werden.

Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass vor dem Spiel mit zahlreichen Protesten zu rechnen ist. Insbesondere die deutsch-türkischen Fans sowie die über 250.000 in Berlin lebenden Menschen türkischer Herkunft könnten negativ davon betroffen sein. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie dies verhindern bzw. verringern könnten, falls Sie morgen nicht das Spiel in Berlin besuchen können.

Wir möchten Sie höflich bitten, Ihre Entscheidung mit Ihren geschätzten Beratern noch einmal zu überdenken. Wir erkennen an, dass wir in einigen Punkten divergierende politische Überzeugungen haben, jedoch ist unser Bestreben darauf ausgerichtet, das Wohl der Türkei und ihrer BürgerInnen sowie aller in diesem Land lebenden Menschen zu fördern, unabhängig von ihrer politischen Orientierung und ethnischen Herkunft. Des Weiteren sind wir der Auffassung, dass diese Auffassung der TKG auch von der Mehrheit der in Österreich lebenden österreichischen StaatsbürgerInnen geteilt wird, die sich als friedliebende und heimatverbundene ÖsterreicherInnen verstehen.

In seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ postuliert der große deutsche Philosoph Immanuel Kant, dass der Friede das Meisterstück der Vernunft sei. Anlässlich des 300. Geburtstags Kants, welcher am 22. April 2024 durch die TKG gefeiert wurde, sei an dieser Stelle auf die etymologische Verwandtschaft des Wortes „Islam“ im Koran mit den Begriffen „selam“, „Vernunft“ und „silm“ verwiesen. Diese Wörter bedeuten allesamt „Frieden“, „Glück“, „Wohlergehen“ und „Vertrauen“.

Mit freundlichen Grüßen aus Wien
Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG)“.

Nicht dienlich

Für die TKG ist nach den vielen Gesprächen in Berlin mit vielen Verantwortlichen aus allen Bereichen klar: Die von der türkischen AKP-MHP-Regierung geforderte maximale Sicherheit kann von deutscher Seite in der Kürze der Zeit nicht gewährleistet werden. Man kann aber auch nicht akzeptieren, dass alle Sicherheit von der Türkei garantiert wird. Das ist eine ganz schwierige Gleichung. Auf deutscher Seite herrscht derzeit leider eine Atmosphäre der Hetze, die, egal wie es morgen ausgeht, dem Zusammenleben in Deutschland in Zukunft nicht dienlich ist.

Die Probleme

Das Problem ist, dass es am Samstag in Berlin vor dem Spiel eine große und provokative Protestwelle „unter dem Vorwand gegen Erdogan“ von vielen demokratischen, aber darunter eher „problematischen Aktivisten“ bzw. „in Deutschland als Terrororganisation eingestuften Personen“ geben wird, die hier unter dem Vorwand des Protestes die Atmosphäre des EM-Spiels terrorisieren könnten und da ist doppelte Vorsicht geboten, das könnte seine negativen Wellen bis nach Wien schlagen. Hier sind Verantwortungsbewusstsein und ein emotionsloser, kühler Kopf gefragt. Es gibt einen Tag nach dem Spiel Niederlande – Türkei.

Vorsicht, Ruhe, Vernunft und Gelassenheit gegen die ProvokantenInnen

Wir appellieren insbesondere an die österreichisch-türkischen Fans beim Public Viewing in Wien, sich zurückzuhalten. Sie sollten das zuletzt stark politisierte Spiel Niederlande – Türkei mit besonderer Vorsicht, Ruhe und Gelassenheit verfolgen und sich zurückhalten. Vor dem EM-Spiel Niederlande – Türkei in Berlin ist auf bezahlte und unbezahlte Provokateure zu achten.

Viel Glück

Wir hoffen, dass morgen vor, während und nach dem Spiel alles gut geht und wünschen vor allem ein friedliches EM-Fußballspiel Niederlande – Türkei in Berlin und viel Glück. Fußball darf nicht politisiert werden und auf den Fußballplätzen dürfen keine Zeichen von Fußballspielern missbraucht werden.

Kant und „Zum ewigen Frieden“

In seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ postuliert der große deutsche Philosoph Immanuel Kant, dass der Friede das Meisterstück der Vernunft sei. Anlässlich des 300. Geburtstags Kants, welcher am 22. April 2024 durch die TKG gefeiert wurde, sei an dieser Stelle auf die etymologische Verwandtschaft des Wortes „Islam“ im Koran mit den Begriffen „selam“, „Vernunft“ und „silm“ verwiesen. Diese Wörter bedeuten allesamt „Frieden“, „Glück“, „Wohlergehen“ und „Vertrauen“.

Drei türkische Wienerinnen für Österreich: So ist mein Wien noch schöner

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Birol Kilic, Beobachtungen aus Wien, 3.07.2024

Ich war auch gestern nach dem Fußballspiel auf der Favoriten und habe viele interessante Beobachtungen und Gespräche außerhalb und in der Menge geführt.

Zum Beispiel die kleine türkische Familie aus Wien mit dem kleinen Kind, dass die österreichische  und die türkische Fahne getragen hat und mit beiden Fahnen respektvoll aufwächst. Es war alles spontan… Auch habe ich eine Gruppe getroffen, die nicht hetzerisch war, sondern nur eine drei Meter lange türkische Fahne mitten in Favoriten mit einer Gruppe getragen hat. Das waren alles nette junge Leute, höchstens 1000 Menschen oder sogar weniger. Alle Altersklassen waren präsent, von zwei jährigen Buben und Mädchen bis 70 jährigen Frauen und Männer… Es war gestern eigentlich ein ruhiger Abend, dank der richtigen Einstellung der Wiener Polizisten, aber vor allem der Polizistinnen. Das wissen wir zu schätzen. Andererseits: „Respekt und Applaus für Österreich!“ So oder so ähnlich waren gestern die Kommentare im türkischen Fernsehen zu hören. Man sollte es nicht übertreiben.

Demut
Mir ist aufgefallen, dass es unter ihnen Anführer gibt, die die Menge dazu bringen, Parolen zu skandieren. Diese Jugendlichen haben keine politischen Ambitionen, keine politischen Parteien oder Vereinigungen hinter sich. Sie versuchten, die Gemeinschaft hin und her zu treiben. Sie zogen von Favouriten zwischen Keplerplatz und Reumenplatz hin und her… Es ist ruhig zu Ende gegangen. Weil es den Leuten nicht gefiel. Hin und her, hin und her… Die Polizei war sehr präsent. Alle hatten Angst vor den Provokateuren, dass man in die Menge gerät. Es ist alles eskaliert, weil in den letzten Minuten auf dem Reumanplatz viel passiert ist. Die Leute mit ihren Familien haben innerhalb einer Stunde angefangen zu gehen. Man kann überall feiern. Die Türkei kann die nächsten Spiele verlieren. Was dann? Man sollte eigentlich eher ruhig bleiben und demütig sein . Vor allem nach solchen „Türkei-Österreich“-Spielen in Österreich.

Kursalon
Vorher wurde im Kursalon, wo Wirtschaftsleute und auch einige Ministerinnen und Minister anwesend waren, auf vielen Bildschirmen das Matsch angeschaut. Vor dem Matsch hatte ich die Gelegenheit, Finanzminister Magnus Brunner kurz zu fragen, wie er das Ergebnis einschätzt: „Ich tippe 3:1 für Österreich“.

Birol Kilic (links) mit Finanzminister Magnus Brunner (rechts) beim Kursalon.

An diesem Wirtschaftsabend, der zufällig am 2. Juli stattfand, habe ich viel beobachtet, gehört und wieder gelernt. Es war für viele eine schmerzliche Niederlage an diesem Abend, als die österreichische Mannschaft als Favorit gegen die Türkei antrat und vielleicht zum ersten Mal seit 50 Jahren bei dieser Europameisterschaft wieder konstant erfolgreich war, vielleicht sogar Europameister werden konnte. Ich habe mitgefiebert, und glauben Sie mir, es war auch für mich nicht einfach, denn mein Favorit war auch Österreich. Denn die waren schon seit einiger Zeit sehr gut und hatten viele Siege eingefahren. Nach dem Spiel habe ich den Finanzminister zufällig wieder getroffen und wir haben uns mit einem freundschaftlichen Handschlag verabschiedet.

Was ich nicht vergessen werde von diesem Abend…

Aber eine Sache, die ich beobachtet habe und mit Verlaub kurz erzählen möchte, werde ich von diesem Abend nicht vergessen.

Sie haben das Titelbild gesehen.

Drei junge Frauen feierten für Österreich unter den Türkinnen und Türken auf der Favoriten nach dem Österreich-Türkei Matsch 2:1…

Der Mann von einer ist da, daneben noch zwei ÖsterreicherInnen…

Frage: „Was macht ihr bitte hier in Favoriten?“

-„Wir feiern für Österreich.“

„Aber Österreich hat doch verloren. Da kommen die Wiener Türkinnen.“

-„Wir feiern trotzdem.“

Sie gehen kurz ins englische Lokal, dessen Besitzer auch Wiener-Türken sind, während die türkischen Fans durch Favoriten ziehen. Kurze Zeit später kommen wieder zurück. Währenddessen bemerke ich etwas… Die Frauen sprechen Türkisch.

Frage: „Ihr sprecht Türkisch, aber…“

-„Ja, wir sind Österreicherinnen mit türkischen Wurzeln. Das ist mein Mann. Österreicher. Wir feiern mit meinen drei Geschwistern und meinem Mann und Freunden (alles Österreicher) für Österreich. Wir geben nicht auf“.

Die jungen Frauen aus Wien mit türkischen Wurzeln feiern für Österreich…

Das werde ich nicht vergessen!

So ist mein Wien noch schöner.

Es dauert zwar, aber alles wird gut.

Außenminister Schallenberg: „Ich freue mich auf das Spiel Österreich – Türke

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WIEN. Der österreichische Außenminister Alexander Schallenberg hat vor dem Spiel Türkei – Österreich eine Botschaft der Freundschaft übermittelt.

Bei einem Treffen mit Mitgliedern des renommierten „Vereins der Auslandspresse in Wien“ im Außenministerium vor dem Spiel Türkei – Österreich in Leipzig rief Außenminister Schallenberg zur Freundschaft zwischen türkischen und österreichischen Fans auf und kündigte an, sich auf das Spiel in der Brunnen Gasse zu freuen, wo viele Wiener TürkInnen leben und viele türkische Geschäfte angesiedelt sind.

Beim Treffen mit dem Verein der Auslandspresse beantwortete der Außenminister auch wichtige Fragen von Birol Kılıç, Chefredakteur der Neuen Heimat Zeitung und der Türkischen Allgemeinen, zu seiner letzten Türkeireise, zu Syrien und zu Flüchtlingen. Zum morgigen (heutigen) Spiel sagte Außenminister Schallenberg: „Ich freue mich auf das Spiel, denn ich werde in die Brunnengasse im 16. Wiener Gemeindebezirk gehen und mir dieses Chaos ansehen“.

Außenminister Alexander Schallenberg beantwortete auch Fragen zu seinem jüngsten Besuch in der Türkei und betonte, dass sein Besuch in der Türkei sehr positiv verlaufen sei, insbesondere das Vier-Augen-Gespräch mit dem Außenminister der Republik Türkei, Hakan Fidan.

Außenminister Schallenberg gab der internationalen Presse ein Briefing zu verschiedenen Themen und betonte, dass er in den nächsten Tagen Griechenland und Zypern besuchen werde, da beide Länder ebenso wie Österreich von irregulären Migrationsströmen und Flüchtlingen aus Syrien betroffen sind.

Auf die Frage von Kilic, ob es in der Syrienfrage nicht besser sei, wenn Österreich bzw. die EU direkt mit Syrien spreche. Weil der türkische Präsident Erdogan vorgestern eine recht positive Botschaft in Richtung Syrien gesendet habe, nachdem der syrische Präsident Esad zuvor seine Gesprächsbereitschaft mit der Türkei erklärt habe. Das Syrien-Problem bezüglich der illegalen Migrantenströme aus Syrien und der im Land befindlichen MigrantInnen könnte vielleicht durch die EU-Türkei mit direktem Kontakt zu Syrien gelöst werden. Denken Sie und die EU darüber nach? Denn der Innenminister der Republik Österreich, Karner, will die illegalen Migranten aus Syrien wieder nach Syrien zurückschicken, weil der Krieg dort in vielen Gebieten schon zu Ende ist“.

Besuch in der Türkei

Außenminister Schallenberg antwortete auf die Frage mit seinem letzten Besuch in der Türkei, insbesondere dem sehr guten Gesprächsklima unter vier Augen mit dem Außenminister der Republik Türkei, Hakan Gördü, wo er ihn als den besten Geheimdienstchef vor seiner früheren Tätigkeit als MIT-Chef bezeichnete und sagte: „Die Türkei spielt hier eine enorme Rolle. Was Syrien betrifft, spreche ich nicht über die Aufhebung der Sanktionen, sondern über die Kommunikation mit Esad zuerst. Wir können Esad nicht ersetzen. Was im Libanon und in Syrien passiert, erleben wir als erster Rechtsstaat in der EU. Wir wollen eine Lösung. Vielleicht hören Sie in den nächsten Tagen etwas dazu“.

Wir wollen, wie vor drei bis Jahren 112.000 irreguläre Migranten aus unseren Nachbarländern, davon 75.000 unregistriert, wo sie auch kein Asyl bekommen, aber auf verschiedenen Wegen in Österreich bleiben. Wir brauchen hier unsere Nachbarn und deshalb bleiben auch Rumänien und Bulgarien, weil hier die Migrationsströme aus diesen Ländern kommen, aus dem Schengenraum bis auf weiteres in der EU wegen unseres Vetos draußen, weil wir als Österreich dadurch große Probleme mit illegalen MigrantInnen bekommen. Wir sind der erste Rechtsstaat in der EU aus diesen Ländern, die kommen und bleiben wollen. Heute sind ohnehin 25 Prozent der Schengen-Grenzen polizeilich oder militärisch kontrolliert wie in Frankreich etc.

Menschenhändler wie Drogenhändler behandeln

Wir müssen Menschenhändler wie Drogenhändler behandeln. Sie verdienen an den Menschen und auf Kosten der Staaten. Wir brauchen legale Migration und keine illegalen Migrationsströme mit Menschenhandel.

Zu viel Emotion ist nicht gut. Wir sind mit Holland die beiden Länder, die am wenigsten bekommen haben, aber jetzt haben wir große Probleme, die gelöst werden müssen. Denn Schengen ist wie ein Haus, und alle Außentüren müssen sicher und verlässlich sein. Das ist derzeit nicht der Fall.

Schallinger, der die meiste Erfahrung in der ÖVP-Grünen-Koalitionsregierung hat, sprach vor der internationalen Presse sehr moderat, typisch nicht einfach positiv, vor allem nach der Pandemie und dem Krieg in der Ukraine österreichische Harmonieerfahrungen sehr moderat an und betonte: „Wir sind nach der Pandemie und dem Krieg in der Ukraine aus dem Paradies vertrieben worden. Vieles ist zermahlen. Es ist die geistige Selbstaufgabe des Westens, aus dieser geistigen Verunsicherung und aus diesen Problemen herauszukommen“.

Russland Ukraine

Schallenberg betonte, Putin könne den Krieg beenden, er müsse es nicht einmal seinem Volk sagen. Aber wenn die Ukraine morgen den Krieg beendet, dann hört die Ukraine morgen auf zu existieren. Wir haben die Entscheidung der Ukraine zu respektieren. Solange Sie nicht aufgeben, werden wir Sie unterstützen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Ukraine und Russland Nachbarn bleiben. Russland wird bleiben. Das sage ich als Translantiker bis in die Knochen. Ich höre sehr gerne klassische russische Musik wie Tschaikowsky oder andere. Wir müssen nicht immer belehrend und moralisierend sein.

Staat Atomwaffen Mozartkugel

Wir haben keine Megaphon-Politik. Wir diskutieren mit allen Ländern, und 99 % davon wissen Sie nicht. Wir diskutieren hart, aber wir schreiben nicht über Grenzen. Wir haben als Österreich keine Atomwaffen, aber wir haben Mozartkugeln. ( Türkische Allgemeine, 2.07.2028)

TKG :„Mögen Freundschaft, Reife,  Sportsgeist und natürlich der Bessere siegen“

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Wien. Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) ruft anlässlich des heutigen Fußballspiels Österreich – Türkei zu Mäßigung und Empathie insbesondere für die aus der Türkei stammenden Menschen in Wien und ganz Österreich auf:

   „Wir sind Realisten. Die österreichische Mannschaft ist heute Abend zu Recht Favorit, großen Respekt und wir drücken Österreich und natürlich auch der Türkei die Daumen. Aber heute Abend sollen Freundschaft, Reife und Sportsgeist das Fußballspiel zwischen Österreich und der Türkei gewinnen. Die in Wien und ganz Österreich lebenden türkischen MigrantInnen sollten das Spiel mit Ruhe und Gelassenheit verfolgen, sich in Zurückhaltung üben und dem Sieger applaudieren“.

„Unsere Aufgabe: Warnen“

TKG warnt vor bezahlten und militanten Provokateuren unter den Fußballsympathisanten aus der Türkei und mahnt: „Unsere Aufgabe als TKG ist es, zu warnen und zu informieren. Seit über 20 Jahren. Wir müssen uns vor Provokateuren in Acht nehmen. Wir haben diese Provokateure in den letzten Jahren vor allem bei Fußballspielen und politischen Veranstaltungen auf der Straße gesehen. Die meisten von ihnen kleiden sich, sitzen, stehen und sehen aus wie türkische Einwanderer, sie tragen türkische Fahnen und schreien. Hüten Sie sich vor diesen bezahlten und unbezahlten Provokateuren. Dasselbe gilt für die Provokateure, die sich unter die österreichischen Fußballfans mischen werden.  Heute ist nicht die Zeit, mit türkischen Fahnen auf die Straßen Wiens zu gehen. Wir sind in Österreich zu Hause. Wir sind Inländer und verhalten uns auch so. Mit Respekt und Empathie. Für viele einfach. Für wenige vielleicht schwierig. Also bitte nicht verallgemeinern.

„Nicht vergessen. Das Fußballspiel ist heute Abend zu Ende.“

TKG betont: „Lasst uns eines nicht vergessen. Das Fußballspiel ist heute Abend zu Ende. Morgen geht das Leben in Österreich weiter, mit all seinem Schmerz, mit all seinem Glück, mit all seinen Höhen und Tiefen“, und weiter: „Eine Mannschaft wird heute Abend gewinnen oder es wird ein Unentschieden geben. Österreich ist unsere zweite oder neue Heimat, und deshalb darf es nach dem Spiel heute Abend keine Ausschreitungen, kein inakzeptables Verhalten, keine Taten und Worte auf den Straßen, kein übertriebenes Hupen auf den Straßen geben. Dieses Wort gilt auch für die Zukunft und für alle MigrantInnen, egal wo sie herkommen, ob im Fußball oder in der Politik.Wir wünschen der türkischen und der österreichischen Nationalmannschaft viel Erfolg.  Favorit ist und bleibt jedoch heute Abend Österreich. Möge das bessere Team gewinnen.“

Verhaftung der schwedisch-türkischen Journalistin Seda Sanlier am Flughafen in der Türkei löst Proteste aus

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FRANKFURT. Der Verband Türkischer Journalisten in Europa (ATGB) protestiert gegen die Verhaftung seiner in Schweden lebenden Mitgliedsjournalistin Seda Sanlier in der Türkei.

„Wir verurteilen das Geschehene und fordern, dass die türkische Justiz schnellstmöglich einschreitet und die europäischen Journalisten ihre Freiheit wiedererlangen.Journalismus ist kein Verbrechen. Seda Şanlıer ist nicht allein. Wir stehen bis zum Schluss an der Seite unseres Mitglieds Seda Şanlıer“, heißt es in einer Erklärung des ATGB.

In der Presseerklärung der Vereinigung Türkischer Journalisten in Europa (ATGB) heißt es:

„Unser Mitglied, die in Schweden lebende Journalistin Seda Sanlıer, wurde bei ihrer Einreise in die Türkei am Istanbuler Flughafen Sabiha Gökçen von der Polizei festgenommen. Sanlıer war von der regierungsnahen Presse und Parteianhängern wegen ihrer kritischen Berichterstattung heftig angegriffen worden, nachdem sie im Fernsehsender Tele 1 über den in Schweden lebenden Emrullah Gülüsken berichtet hatte, der mit einem Privatflugzeug der türkischen Regierung in die Türkei gebracht worden war, und behauptet hatte, er sei in Schweden nicht behandelt worden.

Am Dienstag, dem 25. Juni, flog Şanlıer um 14.50 Uhr vom Flughafen Dortmund in Deutschland mit Flug PC1052 der Pegasus Airlines zum Flughafen Sabiha Gökçen und landete um 19.25 Uhr türkischer Zeit in Istanbul. Um 19.44 Uhr schrieb Seda Şanlıer an einen Verwandten: „Ich glaube, sie werden mich mitnehmen“, und dann teilte einer der Passagiere den Verwandten unseres Journalistenfreundes mit, dass Sanlıer verhaftet worden sei.

Die Regierung des Reichs der Angst in der Türkei, die darauf abzielt, im Ausland lebende Journalisten durch Methoden wie Verhaftung und Inhaftierung einzuschüchtern, hat schließlich unsere schwedische Kollegin Seda Sanlier ins Visier genommen.

Als Verband türkischer Journalisten in Europa verurteilen wir, was Seda Sanlier angetan wurde und fordern, dass die türkische Justiz so schnell wie möglich eingreift und unser Mitglied, die Journalistin Sanlier, ihre Freiheit wiedererlangt.

Journalismus ist kein Verbrechen. Seda Sanlier ist nicht allein. Wir stehen bis zum Schluss an der Seite unseres Mitglieds Seda Sanlier“.
( Türkische Allgemeine, Frankfurt, 26.06.2024)

ERKLÄRUNG TÜRKISCHER THEOLOGEN: „Die Scharia ist nicht der Islam“

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Zwei junge Türken, der eine Agnostiker, der andere Propagandist der Scharia, haben in der Türkei eine große Debatte mit mehr als 30 Millionen Zuschauern ausgelöst.

Der AKP-Justizminister, der den Agnostiker verhaften lassen wollte und tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den Agnostiker erwirkte, löste Millionen von Protesten in der Türkei aus, wo Millionen Menschen dem Agnostiker Recht gaben. Erdogans AKP-Regierung, die die Türkei in ein Scharia-System umwandeln will, ist schockiert, dass so viele Menschen in der Türkei protestieren.

Aus diesem Grund haben 14 Theologen in der Türkei eine gemeinsame Erklärung mit dem Titel „Scharia ist nicht gleich Islam“ veröffentlicht. In der Erklärung der 14 Theologen wird betont, dass nur sehr wenige Scharia-Regeln auf Koranversen basieren und dass „Säkularismus für eine korrekte und freie Religionsausübung unerlässlich ist“.

Die Theologen reagierten damit auf jüngste Forderungen reaktionärer Kreise nach Einführung der Scharia.

Der Theologe Cemil Kılıç, Prof. Dr. Şahin Filiz, Prof. Dr. Mustafa Öztürk, Prof. Dr. İsrafil Balcı, Dr. Hatice Doğan, der Theologe Hakkı Yılmaz, Dr. Hılmaz, Dr. Hılmaz und Dr. Hılmaz. Hıdır Temel, der Theologe İdris Şahin, der Theologe İdris Şahin, der Theologe Yaşar Koçer, der Theologe Fikret Eroğlu, der Theologe Halis Dinçer, der Theologe Emine Yücel, der Theologe Mehmet Göl und der Theologe Mustafa Sağer.

„Unabhängig davon, um welche Scharia-Schule es sich handelt, ist klar, dass keine von ihnen eine Struktur aufweist, die dem heutigen gesellschaftlichen Leben und den menschlichen Bedürfnissen, den Grundrechten und Grundfreiheiten oder auch den heutigen juristischen Problemen in Bezug auf die in ihr enthaltenen Regeln gerecht werden kann. Es ist daher nicht möglich, den Forderungen der Scharia Glauben zu schenken, die die rechtliche Entwicklung der Menschheit und der Muslime nicht berücksichtigen“.

„Als Theologen rufen wir unser ganzes Volk dazu auf, unsere säkulare, demokratische Republik Türkei, die ein Relikt des großen Atatürk und unserer Märtyrer ist, zu schützen und gleichzeitig unsere geliebte Religion, den Islam, zu leben“, heißt es in der Erklärung. „Es darf nicht vergessen werden, dass der Laizismus auch für die korrekte und freie Ausübung der Religion unerlässlich ist. In dem Bewusstsein, dass die Religion des Staates nur die Gerechtigkeit ist, müssen wir unsere nationale Einheit und Integrität gegen alle Formen religiöser und konfessioneller Diskriminierung schützen und stärken“.

Der vollständige Wortlaut der Erklärung lautet wie folgt

Während wir den 100. Jahrestag unserer Republik feiern, wird unsere Gesellschaft in eine bösartige und gefährliche Debatte hineingezogen. Es handelt sich um die Debatte über die Scharia, die von einem Ausmaß an Ignoranz geprägt ist, das man fast als Religion ohne Religion und Islam ohne Islam bezeichnen könnte.

Das Wort Scharia, das in der arabischen Sprache viele Bedeutungen hat, ist terminologisch gleichbedeutend mit dem Wort Gesetz in unserer Sprache. Gesetze, die sich auf religiöse Überzeugungen beziehen, aber auch Gesetze, die auf einer säkularen und weltlichen Weltanschauung beruhen, werden im Arabischen mit dem Wort Scharia ausgedrückt.

Es ist daher unrealistisch, die Scharia als ein mit Religion und Islam identisches Konzept darzustellen.

Die sogenannte islamische Scharia ist nicht der Islam selbst.

Die Quelle der wenigsten Regeln der Scharia sind die Verse des Korans. Die meisten dieser Verse sind periodisch und enthalten Bestimmungen, die im Kontext der Gründe, aus denen sie entstanden sind, verstanden und interpretiert werden müssen.

In der Geschichte des Islam kann nicht von einem umfassenden und einheitlichen Verständnis der Scharia gesprochen werden. Es gibt Dutzende von Interpretationen und Anwendungen der Scharia, sowohl in der Rechtsprechung als auch in den theologischen Fragen, die ihr zugrunde liegen. Diese Auslegungen und Praktiken spiegeln ijtihadische Urteile wider, die sich aus den unterschiedlichen Meinungen der Gefährten, einigen Hadithen von zweifelhafter Authentizität und einigen rationalen Schlussfolgerungen islamischer Gelehrter ergeben und sich in vielerlei Hinsicht widersprechen.

Unabhängig davon, um welche Scharia-Schule es sich handelt, ist klar, dass keine von ihnen eine Struktur aufweist, die dem heutigen gesellschaftlichen Leben und den menschlichen Bedürfnissen, den Grundrechten und Grundfreiheiten oder auch den heutigen rechtlichen Problemen, die sich aus den in ihr enthaltenen Regeln ergeben, gerecht werden kann. Es ist daher nicht möglich, den Forderungen der Scharia Glauben zu schenken, die die rechtliche Entwicklung der Menschheit und der Muslime ignorieren.

Was die Identität des Individuums, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die wirtschaftlichen Beziehungen, das Konzept von Verbrechen und Strafe, das Familienrecht, das politische System und die wissenschaftlichen Studien betrifft, so kann die Scharia, obwohl sie die ersten Praktiken enthält, die Veränderungen und Transformationen in der arabischen Gesellschaft jener Zeit eingeleitet haben, für die rechtshistorischen Kurse an den Universitäten nur als ein Regelwerk von Bedeutung sein, das heute nicht mehr anwendbar ist. Mit anderen Worten: Die Regeln der Scharia haben keine menschenwürdige Entsprechung im heutigen Leben.

Die Tatsache, dass sie die Polygamie, die Institution der Sklaverei, die Kinderehe, die Praxis des Haremlik Selamlik, die Unterordnung der Frau unter ihre Rechte, die Hinrichtung von Abtrünnigen und den Takfirismus beinhaltet, dass sie zu einfach ist, um den heutigen komplizierten wirtschaftlichen Beziehungen zu entsprechen, und dass sie, was das politische System betrifft, ein autoritäres und totalitäres Regime vorsieht, macht sie inakzeptabel und unmöglich.

Der Islam unterscheidet sich in seinen Glaubens-, Kult- und Moralvorstellungen grundlegend von der Scharia.

Obwohl die Scharia nicht anwendbar ist, ist der Islam mit seinen Glaubensgrundsätzen, seinen Praktiken des Gebets, des Fastens, der Pilgerfahrt, der Zakat usw. und seinem ethischen Verständnis von Halal und Haram die letzte göttliche Religion, die seit Jahrhunderten praktiziert wird und immer praktiziert werden wird. Der Islam ist heilig und zu wertvoll, um durch die Scharia eingeschränkt zu werden.

Wie der große islamische Gelehrte Abu Hanifa sagte, ist Religion der Glaube an Tawhid, der von Adam überliefert wurde und sich niemals ändert. Aber die Scharia ändert sich. Tatsächlich hat es im Laufe der Geschichte für jede Nation eine andere Scharia gegeben.

Wie es in der osmanischen Mecellesi heißt: „Man kann nicht leugnen, dass sich das Gesetz mit der Zeit ändert. Das gilt natürlich nicht für die Religion. Religion ist unveränderlich, und das Gegenteil ist undenkbar.

Angesichts dieser Tatsachen rufen wir als Theologen unser ganzes Volk dazu auf, unsere säkulare, demokratische Republik Türkei, die ein Relikt des großen Atatürk und unserer Märtyrer ist, zu schützen und gleichzeitig unsere geliebte Religion, den Islam, zu leben.

Es darf nicht vergessen werden, dass der Laizismus auch für die korrekte und freie Ausübung der Religion unerlässlich ist. In dem Bewusstsein, dass die Religion des Staates allein die Gerechtigkeit ist, müssen wir unsere nationale Einheit und Integrität gegen alle Formen religiöser und konfessioneller Diskriminierung schützen und stärken. Wir wenden uns mit Respekt an die Öffentlichkeit“.

UNTERZEICHNER

Cemil KILIÇ (Theologischer Redakteur)

Şahin FİLİZ (Theologe Prof. Dr.)

Mustafa ÖZTÜRK (Theologe Prof. Dr.)

İsrafil BALCI (Theologe Prof. Dr.)

Hatice Doğan (Theologin Dr.)

Hakkı Yılmaz (Theologe Autor)

Hıdır Temel (Religionswissenschaftler Dr.)

İdris ŞAHİN (Theologe)

Yaşar KOÇER (Theologe)

Fikret EROĞLU (Theologe)

Halis DINÇER (Theologe)

Emine YÜCEL (Theologin)

Mehmet GÖL (Theologe)

Mustafa SAğER (Theologe)

27. Juni 1994: „Tag des Völkermords“ der Griechen an den Albanern in Chamerya

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1994 erklärte das Parlament der Republik Albanien den 27. Juni 1994 offiziell zum „Tag des Völkermords“ der Griechen an den Chamer Albanern.

Neben dem Völkermord an den Tscherkessen und Krimtataren und den Deportationen in den Kaukasus durch die damaligen russischen Regierungen wurde 1944 ein wenig bekannter und vergessener Völkermord an der albanischen Gemeinschaft von Chamerya verübt.

In der Türkei leben über 3 Millionen AlbanerInnen aus Kosova, Griechenland, Mazedonien und dem ehemaligen Jugoslawien. Alle ihre Vorfahren sind vor den Massakern in die Türkei geflohen. Wir sprechen heute nur von einem.

Das Massaker von Chamerya, das vom 27. Juni 1944 bis März 1945 dauerte, ist fast vergessen und hinterlässt einen schwarzen Fleck in der Geschichte der Menschheit.

Bei diesem Massaker wurden 10% der Cham-Albaner ausgelöscht.
Chameria ist eine Region im Nordwesten Griechenlands mit einer Fläche von ca. 10.000 km2. In der Literatur wird Chameria auch als Süd-Epirus bezeichnet und seine Bewohner als Epirus. Es ist der südlichste Teil des mehrheitlich albanischen Gebietes. In dieser Region liegen die Städte Parga, Preveza, Gumenitsa, Margeliç, Filat, Paramitsa und Filipiad. Die Halbinsel von Preveza ist das fruchtbarste Land Griechenlands und die Region, die Griechenland am stärksten mit Europa verbindet.

 

Nach der osmanischen Volkszählung von 1908 zählte Chamerya 73.000 Einwohner. Davon waren 92 Prozent Albaner, der Rest Griechen, Vlachen und Roma. Zu Beginn des Ersten Weltkrieges waren 50% der Chamer Albaner Muslime und 50% Orthodoxe.

Jahrhunderts wurde die Region Epirus auf dem Balkan durch die Beschlüsse der Londoner Botschafterkonferenz von 1913 gegen den Widerstand der einheimischen albanischen Bevölkerung, die die Mehrheit der Bevölkerung ausmachte, als ethnische Minderheit unter der Herrschaft des griechischen Staates anerkannt, von Albanien abgetrennt und der griechischen Herrschaft unterstellt. Während des Zweiten Weltkrieges erlitt diese indigene Bevölkerung ein tragisches Schicksal.

Die völkermörderischen Massaker, die die Griechen während des Zweiten Weltkriegs zwischen dem 27. Juni 1944 und März 1945 an den einheimischen Chamerya-Albanern in der Region Chamerya verübten, werden heute von der jüngeren Generation albanischer Intellektueller, Akademiker und Politiker auf dem Balkan auf verschiedenen Plattformen aus juristischen Gründen thematisiert.

Alket Veliu, Direktor der albanischen Chamerya Hasan Tahsin Stiftung und Experte für die Chamerya-Frage, erklärte vor einem Jahr, dass sie ihren Kampf fortsetzen, „um die vor 78 Jahren verlorenen Rechte der Chamerya-Albaner wiederherzustellen“.

Er sagte, dass die Bemühungen Albaniens in der Chamerya-Frage in den letzten 30 Jahren Höhen und Tiefen erlebt hätten und dass es heute eine ganz andere Tendenz gebe, die Frage der Chamerya-Albaner zu „vergessen“.

Er betonte, dass „die Forderungen der Chamerjani-Albaner einfach und richtig sind, denn sie verlangen nur die Rückkehr in ihr eigenes Land“.

Veliu erinnerte daran, dass der ehemalige EU-Kommissar für Erweiterungsverhandlungen, Johannes Hahn, betont habe, wie wichtig es sei, die Chamerya-Frage in den Gesprächen zwischen Albanien und Griechenland anzusprechen.

Veliu erklärte, dass die albanische Öffentlichkeit mit verschiedenen Fakten, schriftlichen Dokumenten und den Geschichten der Opfer des Völkermords konfrontiert worden sei, und sagte: „Ohne Zweifel kämpfen wir heute für unsere Sache und gegen diejenigen, die sie in Vergessenheit geraten lassen wollen. Aber ich möchte alle daran erinnern, dass wir aufrecht stehen, dass wir leben und dass wir uns jedem entgegenstellen werden, der Krieg gegen die chilenische Sache führen will. Wenn es noch einen letzten Chameryaner gibt, wird er für diese Sache kämpfen.

Wir sehen, dass die neue Generation von Albanern entschlossen ist, Rechenschaft für den Völkermord an den Chamerya-Albanern in Griechenland einzufordern.

Heute hat die albanische Gemeinschaft, die auf dem Balkan über zwei Staaten und drei Premierminister verfügt, begonnen, sich lautstark zu den rechtlichen, politischen und kulturellen Dimensionen des Völkermords in Kamerun zu äußern.

Die Albaner in Kamerun und die auf dem Balkan lebenden Albaner wollen, dass die Ereignisse von 1944 als Völkermord anerkannt werden, dass sie ihre Heimat an der Grenze zu Griechenland besuchen können und dass ihnen ihre Eigentumsrechte zuerkannt werden.

Was geschah in Chamerya?

Die Region Chamerya beginnt im Süden Albaniens und umfasst das Gebiet von Ioannina bis Preveza, das heute noch zum griechischen Staatsgebiet gehört.

Die in dieser Region der Provinz Ioannina lebenden Albaner waren bis 1913 osmanische Staatsbürger.

Auf der Londoner Konferenz von 1913, die am Ende des Balkankrieges stattfand, wurde die Region Chamerya als ethnisches und Minderheitengebiet an Griechenland abgetreten. Nach der Volkszählung von 1910 lebten 83.000 Albaner in der Region.

Während des Zweiten Weltkriegs verübten Truppen unter dem Kommando des griechischen Generals Napoleon Zervas Massaker an den Albanern von Chamerya.

Während der ethnischen Säuberungen zwischen Juni 1944 und März 1945 wurden 2.900 Männer, 214 Frauen und 96 Kinder getötet, 745 Frauen vergewaltigt und 5.800 Häuser in 68 Dörfern niedergebrannt. Darüber hinaus starben mehr als 2.000 Einwohner aufgrund der schlechten Lebensbedingungen und der Emigration.

Die geschätzte Zahl der in die Türkei deportierten Cham-Albaner schwankt zwischen 14.000, 19.000, 20.000 und 25.000. Nach Berichten von Cham-Albanern liegt die Zahl bei etwa 35.000.

Darüber hinaus starben nach albanischen Angaben 2.500 muslimische Cham-Flüchtlinge auf dem Weg nach Albanien an Hunger und Seuchen.

Nachdem sich die Angehörigen der Gemeinschaft in Albanien niedergelassen hatten, wurden sie von der Sozialistischen Volksrepublik Albanien und der regierenden Albanischen Arbeiterpartei unter Enver Hoxha nicht als Opfer, sondern mit großem Misstrauen behandelt und waren Verhaftungen und Deportationen ausgesetzt.

Die Cham-Albaner wurden als „Reaktionäre“, „Griechenmörder“ und „Kollaborateure der Besatzungsmächte“ beschimpft und litten unter inneralbanischen Verfolgungen, da ihre Eliten traditionell reiche Großgrundbesitzer waren, mit den Achsenmächten kollaborierten und sich an antikommunistischen Aktivitäten beteiligten.

Perspektiven der Cham-Albaner

Die Cham-Albaner wollen den Völkermord, der an ihnen begangen wurde, der Welt mitteilen und mit Griechenland abrechnen.

Die zur Emigration nach Albanien gezwungenen Cham-Albaner organisierten sich sofort unter dem Dach des „Antifaschistischen Komitees Cham“. Sie schrieben an die wichtigsten Institutionen der Welt, schilderten ihre Tragödie und baten um Unterstützung für ihre gerechte Sache.

Mit dem Übergang Albaniens zu einem Mehrparteiensystem gründeten sie im Januar 1991 die „Patriotische Politische Vereinigung Chamerya“ und kämpften über diese Vereinigung bei den wichtigsten internationalen Institutionen der Welt – UNO, USA, EU – für die Verwirklichung ihrer Forderungen.

In ihren Briefen an die internationalen Organisationen fordern die Chameria-Albaner, dass Griechenland ihnen die gleichen Rechte gewährt, die nur Minderheiten gewährt werden (zum Beispiel: Die gleichen Rechte, die der in Albanien lebenden griechischen Minderheit gewährt werden).

Kiefer-Albaner;

-Griechenland soll ihnen die griechische Staatsbürgerschaft zurückgeben,

-Sie hoffen auf eine Rückkehr nach Griechenland, d.h. in ihr eigenes Land (Chamerya), aus dem sie 1944-1945 vertrieben wurden.

-Sie erwarten die Rückgabe ihrer Häuser und Grundstücke, die ihnen 1944-1945 bei der Vertreibung von Griechenland nach Albanien weggenommen wurden.

-Sie fordern von Griechenland eine finanzielle Entschädigung für ihre Deportation, den Völkermord und die Zerstörung ihres Eigentums.

-Die griechischen Behörden erklärten jedoch: „Für uns gibt es kein Problem wie das Cham-Problem, dieses Problem wurde 1944 abgeschlossen“.

-Dennoch erklärte das Parlament der Republik Albanien 1994 den 27. Juni 1944 offiziell zum „Tag des Völkermords“, den die Griechen an den Cham-Albanern begangen hatten.

1999, während des Kosovo-Krieges, wurde erneut bewiesen, dass das größte Dreieck des Bösen gegen das albanische Volk die russisch-serbisch-griechische Allianz war.

Es gab eine slawisch-orthodoxe Zusammenarbeit gegen die Albaner.

Als Folge des Völkermords an den Albanern durch Griechenland und Jugoslawien leben heute Millionen von Albanern in der gesamten Türkei.

Institutionen wie die UNO, die USA, die EU usw. führen in vielen Bereichen Aktivitäten durch, um sicherzustellen, dass die Institutionen nicht die Augen vor dem Unrecht verschließen, das den Cham-Albanern angetan wurde, und ihrer Pflicht nachkommen, ihre von Griechenland usurpierten Rechte wiederherzustellen.

Quelle:
von Osman Atalay
https://www.sde.org.tr/analiz/camerya-arnavutlari-unutulan-soykirim-analizi-26962

https://www.milletnews.com/greece/chamerya-massacre-protest-in-front-of-the-greek-embassy-in-skopje

„Die Arroganz der AKP-Bürokraten führt zu einer Sicherheitskrise auf allen Flughäfen der Türkei”

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Andreas Günes,  Wien, Türkische Allgemeine, 20.06.2024

AKP-Bürokraten, die sich gegen Leibesvisitationen an Flughäfen wehren, wenn Röntgengeräte ein Signal geben, verursachen eine Sicherheitskrise.

Während die Debatte über die „Bürokratie” innerhalb der AKP weitergeht, hat die Zeitung Yeni Şafak, nach der Zeitung „Türkiye”, die Nachricht über „arrogante” AKP-Bürokraten auf ihre Schlagzeile gesetzt.

Schließungen der Flughäfen für internationale Flüge stehen auf der Tagesordnung. Gemäß den Beschlüssen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) werden Staatsoberhäupter und Sicherheitschefs, die für den Schutz von Flughäfen zuständig sind, nicht durchsucht. Der Rest, egal wer sie sind und welche Position sie haben, muss die Leibesvisitation am Flughafen hinter sich bringen.

Am 29. Mai 2024 hatte die Tageszeitung Türkiye, die das Organ der reaktionären Işıkçılar Cemaati ” (Die Leuchtkörper) ist, in ihrer Schlagzeile berichtet, dass die Bürokraten eine Krise innerhalb der AKP verursachen. Die Zeitung hat dargelegt, dass Mitglieder des Hohen Beirats, die als die „großen Brüder der AKP” bekannt sind, in einer Sitzung zu Erdoğan sagten: „Selbst gesetzliche Regelungen werden nach den Forderungen der AKP-Bürokratie gemacht, nicht um zu sehen, was die Bürger dazu sagen würden. Die Bürokratie, die wir zu zerstören versuchten, hat begonnen, die Politik wieder in ihre Hände zu nehmen.”

Die Zeitung „Türkiye” und die Zeitung „Yeni Şafak” – zwei der führenden Zeitungen in der Türkei – haben über die arroganten AKP-Bürokraten berichtet. Sie schrieben zu einige Bürokraten, die Privilegien für sich selbst forderten und zu diesem Zweck „Probleme” schufen, folgendes: „Bürokraten, die sich der Leibesvisitation widersetzen, die durchgeführt werden sollte, wenn die Röntgengeräte auf den Flughäfen Signal geben, verursachen eine internationale Sicherheitskrise – und das ist wirklich spannend!”

Die Tatsache, dass ein stellvertretender Gouverneur einer Stadt sich der Leibesvisitation widersetzte, die zuvor von einem Richter an die Justiz herangetragen worden war, hat die Krise neu entfacht. Das ist wirklich aufregend! Nach internationalen Vereinbarungen sind nur Staatsoberhäupter und Sicherheitschefs, die für den Schutz von Flughäfen zuständig sind, von Leibesvisitationen befreit. Es heißt, dass eine Lockerung der Ausnahmeregelung internationale Flüge gefährden könnte.

Schließungen der Flughäfen für internationale Flüge auf der Tagesordnung

Es wurde berichtet, dass die Anträge von Richtern, Staatsanwälten und einigen hochrangigen Bürokraten, von Leibesvisitationen ausgenommen zu werden, den internationalen Regeln der Zivilluftfahrt widersprechen. In den vergangenen Jahren hat ein Richter die Angelegenheit vor Gericht gebracht. Eine Person, die sich als stellvertretender AKP-nahe Gouverneur des Istanbuler Flughafens ausgab, verweigerte eine Leibesvisitation. Dadurch wurde eine Krise ausgelöst. Diejenigen, die die Sicherheitskontrollen am Flughafen ohne Leibesvisitation passieren wollen, könnten die Türkei, die Vertragspartei internationaler Sicherheitsabkommen ist, vor ungeahnte Probleme stellen. Es heißt, wenn die Zahl der Personen, die sich der Leibesvisitation verweigern zunimmt, könnte sogar die Schließung der Flughäfen für internationale Flüge auf der Tagesordnung stehen. Ein Richter, der auf dem Flughafen Sabiha Gökçen reisen wollte, wollte sich unter Berufung auf seinen Beruf nicht durchsuchen lassen, woraufhin die Angelegenheit vor das Verwaltungsgericht gebracht wurde. Akkreditierung steht zur Diskussion

Skandal!

Die 10. Justizkammer des Staatsrats, die den Fall untersuchte, stellte mit Beschluss vom 23. September 2023 fest, dass die Leibesvisitation von Richtern rechtswidrig ist. Ein Skandal! Daraufhin legte das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur bei der Verwaltungskammer des Staatsrats Berufung gegen diese Entscheidung ein. Der Minister für Verkehr und Infrastruktur, Abdulkadir Uraloğlu, gab eine Erklärung zu diesem Thema ab und erklärte, dass die Entscheidung zu Diskussionen über die Akkreditierung und internationale Anerkennung von Flughäfen in der Türkei führen werde.

Einige AKP-Bürokraten sind nicht damit einverstanden, von Hand durchsucht zu werden und trotz des Signals erneut durch das Gerät zu gehen. Es wird berichtet, dass das Sicherheitspersonal, das Einwände gegen die Leibesvisitation hat, Schwierigkeiten bei der Ausübung seiner Pflichten hat. Vor allem AKP-nahe Richter, Staatsanwälte, Sicherheitspersonal und hochrangige Bürokraten lehnen Leibesvisitationen ab. Die AKP Türkei steht auf dem Prüfstand.

Verbot der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)

Gemäß den Beschlüssen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) werden Staatsoberhäupter und Sicherheitschefs, die für den Schutz von Flughäfen zuständig sind, nicht durchsucht. Abgesehen davon werden alle Passagiere, einschließlich VIPs, einer Röntgenkontrolle und gegebenenfalls einer manuellen Durchsuchung unterzogen. Die Türkei ist eines der Gründungsmitglieder der ICAO, die 1947 im Rahmen der UNO gegründet wurde. Die Entscheidungen der Organisation, die in bestimmten Zeiträumen Flughäfen inspiziert, sind verbindlich. Die Vereinbarung hat Gesetzeskraft.

Wenn die ICAO feststellt, dass die Sicherheit nicht ausreichend ist, wird der Flughafen geschlossen. Es wurde berichtet, dass auch die Türkei aufgrund der jüngsten Durchsuchungskrisen überprüft wurde, wobei jedoch kein Problem festgestellt wurde. 193 Länder aus allen Kontinenten, darunter die USA, Deutschland und das Vereinigte Königreich, haben sich verpflichtet, sich an die Entscheidungen der ICAO zu halten. Die Türkei hat einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Modernisierung gemacht: Die internationalen Vereinbarungen haben jetzt Gesetzeskraft.

Pensionierter Richter aus Ankara: „Die EU will die Türkei jetzt zum Sumpf illegaler EU-Massenmigration machen.“

„Die moderne, halbwegs rechtsstaatliche und säkulare Türkei wird seit der Machtübernahme der AKP im Jahr 2002 Schritt für Schritt demontiert und an allen Schaltstellen der Republik reaktionäre AKP-Bürokraten ohne Verdienst installiert. Die EU schaut tatenlos zu, wie der Vollmitgliedskandidat Türkei mit der AKP und all ihren reaktionären Bündnissen heute nicht einmal die Kopenhagener Kriterien erfüllt. Die Beschäftigungspolitik der EU gegenüber der Türkei bringt nichts. Die EU hat keine Stabilität, sondern bisher nur Instabilität in die Türkei exportiert, kooperiert mit der AKP und ihren Vertretern und will nun die Türkei zum Sumpf der illegalen EU-Massenmigration machen. Aber eines vergisst die EU. Wenn die Türkei versinkt, wird die EU mit in den Sumpf gezogen. Die Türkei als „Afghanistan-Pakistan-Syrien-Mischsumpf“ wird die Nachbarn bzw. die EU (und vor allem den Balkan) mit in den Sumpf ziehen.“ So die Kritik eines pensionierten säkularen Richters aus Ankara, der seinen Namen nicht in dem Bericht der Türkischen Allgemeinen lesen will, weil dies für ihn lebensgefährlich sei.

(Andreas Günes, Türkische Allgemeine, 20.06.2024)

Türkisches Verfassungsgericht hebt Erdoğans Befugnis auf: „Zentralbankchef kann nicht per Dekret ernannt werden“

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ANKARA. Das türkische Verfassungsgericht hat die Befugnis des Staatspräsidenten und AKP-Vorsitzenden Erdogan, den Gouverneur der türkischen Zentralbank vor Ablauf seiner Amtszeit abzulösen, aufgehoben. Die Einzelheiten der Entscheidung wurden am 4. Juni 2024 im Amtsblatt veröffentlicht.

Diese Entscheidung ist für die wirtschaftliche Steuerung der Türkei und die Unabhängigkeit der Zentralbank von großer Bedeutung. Die Details der Aufhebung durch das Verfassungsgericht und seine Begründung könnten juristische Debatten auslösen und zu Änderungen in der Wirtschaftspolitik führen.

Das Verfassungsgericht entschied über den Antrag der Republikanischen Volkspartei (CHP), einige Artikel des Gesetzesdekrets Nr. 703, auch bekannt als „Gesetzesdekret“, nach sechs Jahren aufzuheben und die Umsetzung auszusetzen.

In der Erklärung des Verfassungsgerichts am 04.06.2024  heißt es:Gemäß Artikel 11 der Verfassung der Republik Türkei dürfen die Gesetze bzw. Dekrete nicht im Widerspruch zur Verfassung stehen. Bei der Prüfung von Gesetzen wird daher nur geprüft, ob sie mit der Verfassung vereinbar sind, während Verordnungen oder Dekrete des Präsidenten sowohl mit dem zugrundeliegenden Ermächtigungsgesetz als auch mit der Verfassung hinsichtlich ihres Gegenstandes, Zweckes, Geltungsbereiches und ihrer Grundsätze vereinbar sein müssen“.

Was ist passiert?

Zunächst entließ Präsident Erdoğan am 6. Juli 2019 Murat Çetinkaya, den Gouverneur der türkischen Zentralbank (CBRT), und ernannte Murat Uysal zu seinem Nachfolger. Dieser Prozess hat sich bis heute in ähnlicher Weise fortgesetzt.

In der Entscheidung des Verfassungsgerichts heißt es unter der Überschrift „Problem der Verfassungswidrigkeit“ über die abgeschaffte Behörde: „Während der erste Absatz des Artikels 25 des Gesetzes Nr. 1211 vorsieht, dass der Präsident der Zentralbank (Gouverneur) durch Beschluss des Ministerrats für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt wird und nach Ablauf dieser Amtszeit wieder ernannt werden kann, wurde dieser Absatz durch die Regelung, die Gegenstand der Klage ist, außer Kraft gesetzt. m Da die Vorschrift, die die Bestimmung über die Amtszeit des Präsidenten der Zentralbank aufhebt, eine Regelung über das Recht auf Zugang zum öffentlichen Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Zweiten Teils der Verfassung enthält, fällt sie in den verbotenen Bereich, der nach dem aufgehobenen Artikel 91 der Verfassung nicht durch Gesetzesdekret geregelt werden kann“.

Die einstimmige Entscheidung, die nach 12 Monaten in Kraft tritt, wurde von der Opposition kritisiert, da „die Gesetze des Verfassungsgerichts, die die Grundlage der Republik Türkei bilden, seit sechs Jahren von Erdogan, der das Land offiziell unter ein Ein-Mann-Regime gestellt hat, verletzt werden und diese Verletzungen nun mit einer einjährigen Frist aufgehoben werden“.

Die Presseabteilung von Präsident Erdogan gab folgende Erklärung ab

Nach der Kontroverse gab das Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation eine Erklärung ab, in der es die Angelegenheit dementierte. Folgende Aussagen wurden in der Erklärung verwendet:

„Die Behauptung in einigen Medien, dass ‚das Verfassungsgericht die Befugnisse von Präsident Erdoğan zur Ernennung des Präsidenten der Zentralbank und des Rektors aufgehoben hat‘, ist falsch. Das Verfassungsgericht hat über den Antrag auf Aufhebung des Gesetzesdekrets Nr. 703 entschieden.

Während der Oberste Gerichtshof den Antrag auf Aufhebung des gesamten Dekrets zurückwies, entschied er, einige Bestimmungen des Dekrets aufzuheben.

Das fragliche Gesetzesdekret regelte 2.375 Bestimmungen. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes hob nur einen Teil dieser Bestimmungen auf.

Die Aufhebungsbeschlüsse betreffend die Ernennung des Rektors und des Gouverneurs der Zentralbank, die auch in der Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt haben, werden damit begründet, dass „eine Regelung durch Gesetz und nicht durch Gesetzesverordnung erfolgen sollte“. Eine Aufhebung in der Hauptsache findet daher nicht statt.

Das Gericht hat entschieden, dass die Beschlüsse 12 Monate nach dem heutigen Tag in Kraft treten. Eine Änderung der bisherigen Praxis ist damit nicht verbunden.

Das Präsidialdekret über die Ernennungsverfahren für leitende Angestellte in der öffentlichen Verwaltung und in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen ist in Kraft.

Die Ernennung der Rektoren erfolgt bereits durch den Präsidenten gemäß Artikel 130 der Verfassung der Republik Türkei und Artikel 13 des Hochschulgesetzes Nr. 2547“.

( Ankara, Türkische Allgemeine, ag)

Quellen:

https://www.anayasa.gov.tr/tr/haberler/norm-denetimi-basin-duyurulari/703-sayili-kanun-hukmunde-kararname-nin-bazi-kurallarinin-iptali/

https://normkararlarbilgibankasi.anayasa.gov.tr/ND/2023/212

PS: 

In der Pressemitteilung vom 04.06.2024 mit der Nummer ND 24/24, die vom Generalsekretariat des Verfassungsgerichts der Republik Türkei zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben wurde und nicht rechtsverbindlich ist, wird folgendes geschrieben:

Aufhebung einiger Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 703 durch das Verfassungsgericht der Republik Türkei

Das Verfassungsgericht der Republik Türkei hat am 07.12.2023 in der Sache Nr. E.2018/117 entschieden, dass bestimmte Vorschriften des Gesetzesdekrets Nr. 703 über die Änderung bestimmter Gesetze und Gesetzesdekrete zur Gewährleistung der Übereinstimmung mit den Verfassungsänderungen verfassungswidrig sind und aufgehoben werden müssen.

Durch das Gesetz Nr. 7142 wurde der Ministerrat ermächtigt, Verordnungen mit Gesetzeskraft (Gesetzesdekrete) zu erlassen, um den durch das Gesetz Nr. 6771 vorgenommenen Verfassungsänderungen Rechnung zu tragen.

Art. 1 Abs. (1) des o.g. Gesetzes Art. 1 Abs. (1) des o.g. Gesetzes legt den Umfang der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen wie folgt fest:

Die Regelung der Gründung, der Organisation, der Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Einrichtungen und Organisationen sowie die Änderung von Gesetzen und Rechtsverordnungen durch Verordnung, den Ministerrat, den Rat der Exekutivbeamten, den Beschluss des Rates der Exekutivbeamten, den Beschluss des Ministerrates, die Verordnung des Ministerrates, die Regierung, den Premierminister, den Premierminister, den Premierminister, Das Gesetz Nr. 7142 beschränkt sich auf die Aufhebung des Ministeriums, des Amtes des Premierministers, die Änderung oder Aufhebung bestimmter Begriffe wie Kriegsrecht, Rechtsverordnung, Gesetzentwurf oder die Neuordnung der entsprechenden Bestimmungen in Gesetzen und Rechtsverordnungen in diesem Rahmen sowie die Neudefinition der Zugehörigkeit und der Beziehungen bestehender angeschlossener, verbundener und assoziierter Institutionen. Das Gesetz Nr. 7142 beschränkt sich auf die Aufhebung der Verordnung des Ministerrates, des Rates der Exekutivbeamten, des Rates der Exekutivbeamten, des Rates des Premierministers, des Ministeriums, des Amtes des Premierministers.

Das Gesetz Nr. 7142 beschränkt sich auf die Aufhebung von Gesetzen und Gesetzesdekreten, die nicht mehr angewendet werden können, auf die Regelung der Verfahren und Grundsätze für die Einrichtung, die Abschaffung, die Aufgaben, die Befugnisse, das Personal und die Organisationsstruktur von Ministerien, öffentlichen Einrichtungen und Organisationen, auf die Einrichtung von Zentral- und Provinzorganisationen, auf die Ernennung und Abberufung von leitenden Beamten des öffentlichen Dienstes, auf die Regelung der Bestimmungen über die Exekutivgewalt des Präsidenten der Republik sowie auf die Änderung oder Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen.

In der allgemeinen Begründung des Gesetzes Nr. 7142 heißt es, dass, da das parlamentarische Regierungssystem durch die Verfassungsänderung durch das präsidiale Regierungssystem ersetzt wurde, die für den Übergang zum neuen Regierungssystem vorgenommenen Änderungen eine Reihe von Regelungen in den einschlägigen Gesetzen erforderlich machten und dass vorgesehen sei, die für das präsidiale Regierungssystem erforderlichen Regelungen durch das in diesem Rahmen zu erlassende Gesetzesdekret zu treffen.

In diesem Rahmen wurde das Gesetzesdekret Nr. 703 zur Änderung einiger Gesetze und Gesetzesdekrete erlassen, um sie mit den Verfassungsänderungen in Einklang zu bringen.

Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzesdekreten unterscheidet sich von der Prüfung von Gesetzen.

Artikel 11 der Verfassung der Türkischen Republik bestimmt: „Die Gesetze dürfen nicht im Widerspruch zur Verfassung stehen“. Bei der Prüfung von Gesetzen wird daher nur geprüft, ob sie mit der Verfassung vereinbar sind, während Rechtsverordnungen sowohl mit dem ihnen zugrunde liegenden Ermächtigungsgesetz als auch mit der Verfassung hinsichtlich ihres Gegenstandes, Zweckes, Geltungsbereiches und ihrer Grundsätze in Einklang stehen müssen.

Der aufgehobene Art. 91 B-VG verbietet die Regelung bestimmter Angelegenheiten durch Verordnung. Ebenso sieht der aufgehobene Art. 163 B-VG vor, dass der Ministerrat nicht ermächtigt werden kann, den Haushaltsplan durch Verordnung zu ändern. Nach diesen Bestimmungen kann die Große Nationalversammlung der Türkei den Ministerrat nur ermächtigen, Rechtsverordnungen über Angelegenheiten zu erlassen, die nicht in den Bereich fallen, der nicht durch Rechtsverordnung geregelt werden kann.

Stellt sich bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit heraus, dass die Rechtsverordnung nach Gegenstand, Zweck, Ausmaß und Grundsätzen nicht mit dem Ermächtigungsgesetz übereinstimmt, auf dem sie beruht, oder dass sie eine Materie regelt, die in einen verbotenen Bereich fällt, ist sie nach dem aufgehobenen Art. 91 der Verfassung für nichtig zu erklären. Hinsichtlich der bei der Prüfung der Rechtsverordnung im Sinne des aufgehobenen Art. 91 Verf. genannten Punkte besteht kein Rangverhältnis. Die Feststellung eines Verstoßes in einem der genannten Punkte führt zur Verfassungswidrigkeit der Rechtsverordnung.

Andererseits reicht im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung die Verfassungskonformität einer Rechtsverordnung im Hinblick auf die Kriterien des aufgehobenen Art. 91 nicht aus, um die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit abzuschließen. Mit anderen Worten muss im Rahmen derselben gerichtlichen Überprüfung auch festgestellt werden, ob die nach den Kriterien des aufgehobenen Art. 91 für verfassungskonform befundenen Gesetzesdekrete auch inhaltlich verfassungskonform sind.

Das Verfassungsgericht kam bei seiner im oben genannten Rahmen durchgeführten Prüfung zu dem Schluss, dass einige Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 703 nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 7142 fallen (siehe unter vielen Beispielen Art. 34 des Gesetzes Nr. 3289, dessen Titel durch Absatz (o) von Art. 12 des Gesetzesdekrets geändert wurde, und Art. 7 des Gesetzes Nr. 4059, dessen Titel durch Absatz (b) von Art. 16 des Gesetzesdekrets geändert wurde), während andere nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 7142 fallen. Artikel 7, (8), (9), (10), (11), (12), (13) und (14), eingefügt nach Absatz (6) von Artikel 26 des Gesetzes Nr. 6446 durch Absatz (e) von Artikel 9 des Dekrets (unter vielen Beispielen siehe Absätze (7), (8), (9), (10), (11), (12), (13) und (14)), von denen einige mit dem Zweck des Gesetzes Nr. 7142 unvereinbar sind. 7142 (unter vielen anderen Beispielen, siehe Absatz (e) von Artikel 9 der Durchführungsverordnung), von denen einige nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 7142 fallen und mit dem Zweck des Gesetzes unvereinbar sind (unter vielen anderen Beispielen, siehe Absatz (19) von Artikel 19 der Durchführungsverordnung) (unter vielen anderen Beispielen, siehe Absatz (b) von Artikel 16 der Durchführungsverordnung). Siehe, neben vielen anderen Beispielen, den zusätzlichen Artikel 1, der dem Gesetz Nr. 5253 durch Absatz (b) von Artikel 19 der Durchführungsverordnung hinzugefügt wurde, die Formulierung „durch das Bildungsministerium“ im zweiten Satz von Artikel 13 der Durchführungsverordnung Nr. 652. Einige andere Gesetze enthalten Bestimmungen über Rechte und Freiheiten, die nicht durch Gesetzesverordnung geregelt werden können (siehe unter anderem Artikel 6 Absatz (b) des Gesetzesdekrets Nr. 652, dessen Titel durch Absatz (b) des Artikels 22 des Gesetzesdekrets geändert wurde, und die Formulierung „das Ministerium übt diese Befugnis aus“ im dritten Satz). Der Titel von Artikel 8 des Gesetzes Nr. 6004 wurde durch Artikel 6(b) des Gesetzesdekrets geändert, und der Titel von Artikel 11 des Gesetzes Nr. 351 wurde durch Artikel 11(c) des Gesetzesdekrets geändert.

Das Verfassungsgericht hat auch einige Bestimmungen als verfassungswidrig aufgehoben (siehe unter anderem die Änderung der Formulierung „durch gemeinsames Dekret im Einvernehmen mit dem Staatsrat“ im zweiten Satz des fünften Absatzes von Artikel 4 des Gesetzes Nr. 5393 in „durch Dekret des Präsidenten“ und die Änderung der Formulierung „durch gemeinsames Dekret auf Vorschlag des Innenministeriums“ im sechsten Absatz in „durch Dekret des Präsidenten“ durch Absatz (a) von Artikel 200 der Durchführungsverordnung).