„Urteil gegen Novomatic“

von EINSPRUCH


Laut eines Berichtes vom ORF in der ZIB2 vom 2. April 2019 könnte ein Urteil des Obersten Gerichtshofs den Konzern NOVAMATIC in Schwierigkeiten bringen – und ihn theoretisch bis zu drei Milliarden Euro kosten. Der Bericht über das Urteil, welchen wir transkribiert haben, ist einmalig und wurde interessanterweise, nur vom ORF in der ZIB2 geschalten. Die Zeitschrift EINSPRUCH interessiert sich für Migranten, die seit Jahren unter Süchten leiden. Viele Migranten aus dem ehemaligen Jugoslawien (Serbien, Kroatien, Albanien), aus Polen, aus Ungarn und aus der Türkei leiden an einer Spielsucht. Viele davon haben ihr gesamtes Vermögen verloren und ihr ganzes Leben verwandelte sich in eine Hölle. Die neuen Migranten aus arabischen und afrikanischen Ländern füllen seit 2016 mehr Glückspiellokale als Deutschkurse. Auch viele autochthone Österreicher leiden daran seit Jahren. Ein wichtiger Auslandsjournalist nennt es so: „Die PolikerInnen und die Städte schauen sich das in Österreich an und networken international mit Glückspielfirmen. Die institutionelle Korruption nennt man in Österreich manchmal auch kurz und prägnant ‚Networking‘. Nicht umsonst existiert in Österreich das Sprichwort: ‚Für ihr Interesse verkauft er bzw. sie ihre Oma.‘“

Bericht der ZIB2 am Di., 2.4.2019 um 22.00 Uhr (ORF TVTHEK)

Das Transkript des Berichtes ist wie folgt:

„Urteil gegen Novomatic“

  

Armin Wolf (ORF ZIB 2): Und wir wechseln das Thema. Die Niederösterreichische Novomatik ist eine der erfolgreichsten Glückspielkonzerne der Welt, mit 30.000 Mitarbeitern und rund 5 Milliarden Euro Umsatz in der Gruppe. In Österreich ist der Konzern extrem gut vernetzt, von der Niederösterreichischen Landespolitik über den ehemaligen Vorstand und jetzigen EU-Kommissar Johannes Hahn bis zur Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig. Doch ein Urteil des obersten Gerichtshofs könnte den Konzern in Schwierigkeiten bringen und ihn theoretisch bis zu 3 Milliarden Euro kosten. Das interessante daran, das Urteil ist schon eineinhalb Jahre alt, aber kaum jemand kennt es. Und das ist Novomatic sehr recht, wie Franz Dittlbacher berichtet.

Fritz Dittlbacher (ZIB 2 Redakteur): 3 Milliarden sind viel Geld, selbst für einen Weltkonzern, aber natürlich nur wenn man sie auch zahlen muss. Die Novomatic hatte 2017 eine juristische Niederlage erlitten. Der oberste Gerichtshof gab einem Spieler recht, der in Wien mehr als 100.000 Euro bei einem Automaten verloren hatte. Und die Begründung könnte nicht deutlicher sein. Die Spiele waren klar rechtswidrig, so das Urteil wörtlich, die Durchführung verboten und damit nichtig. Darauf folge klar eine Rückforderbarkeit. Der Kläger erhielt den gesamten Spieleinsatz zurück. Nun hatte die Novomatik aber in Wien nicht einen, sondern fast dreitausend solcher Automaten im Einsatz. Bei nun publik gewordenen Monatserträgen von achttausend Euro je Gerät, summiert sich das im beanstandeten Zeitraum auf die erwähnten drei Milliarden, die nun rückförderbar wären, wenn das Urteil allgemein gültig ist und nicht nur den verhandelten Einzelfall betrifft. Für Martin Spitzer, Zivilrechtsprofessor, ist das eindeutig.

Martin Spitzer (Professor für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien): Jede Gerichtsentscheidung ist eine Einzelfallentscheidung, weil Gerichte nur einzelne konkrete Fälle entscheiden. Die eigentlich interessante Frage ist, was würde der OGH machen wenn er so einen Fall wieder bekommt und ich sehe keinen Grund zu zweifeln, dass er das wieder so sieht. Warum? Der Oberste Gerichtshof hat diese Automaten für illegales Glücksspiel gehalten und hat deshalb eine Rückforderung stattgegeben.

Fritz Dittlbacher (ZIB 2 Redakteur): Was heißt das für die Spieler?

Martin Spitzer (Professor für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien): Die Leute habe diese Entscheidung des sechsten Senats des Obersten Gerichtshofes für sich und viel besseres, als das der Oberste Gerichtshof einen vergleichbaren Fall schon einmal so entschieden hat, kann einem eigentlich nicht passieren.

Fritz Dittlbacher (ZIB 2 Redakteur): Nun braucht es für die Rückforderungen aber nicht nur ein Urteil, sondern auch die Kenntnis davon und hier blieb es erstaunlich still. Für Novomatic war es eben ein Einzelfall, ärgerlich aber verkraftbar. Das Finanzministerium wurde von den NEOS dazu befragt und schloss sich dieser Meinung an. „Einzelfall“ „inhomogene Rechtsprechung“ und die „Automaten waren behördlich bewilligt“ heißt es offiziell. Interessanterweise ist das exakt die Argumentation von Novomatic. Nach dem Urteil für die NEOS kein Zufall.

Stephanie Krisper (NEOS Abgeordnete zum österreichischen Nationalrat, Juristin): Ja es ist unfassbar, es gibt eine klare Rechtssprechung in Österreich, dass alle die auf diesen illegalen Automaten gespielt haben ihr Geld zurückfordern können. Und keiner redet darüber und ich finde das massiv verantwortungslos.

Fritz Dittlbacher (ZIB 2 Redakteur): Novomatic hatte angekündigt, das Urteil vor dem europäischen Menschenrechtsgerichtshof anzufechten. Heute, eineinhalb Jahre später heißt es in einer Stellungnahme zur ZIB 2: „es bestehe keine Notwendigkeit dazu, da es keine weiteren Verfahren geben habe“. Das Finanzministerium schweigt. Die NEOS kündigen weitere Anfragen an. Beispiele für Novomatic-Einfluss finden sich übrigens noch einige im Urteil, etwa das vom Wiener Spielapperatebeirat, der nach sieben Jahren das erste Mal zusammentrat. Dessen Mitglieder hätten in zweieinhalb Stunden tausende Seiten Gutachten beurteilen sollen, die sie vorher nie gesehen hatten und wo unter dem Vorsitz eines Raten-Novomatic Geschäftspartners, diese später als illegal erkannten Spiele empfohlen wurden. Dem Glück muss man halt manchmal auch ein bisserl nachhelfen.

(abgerufen am 09.04.2019)

Quelle: Online im Internet: ORF TVTHEK. Urteil gegen Novomativ. Berichts der ZIB 2 am Di., 2.4.2019 um 22.00 Uhr. (Nicht mehr Online)

https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-2/1211/ZIB-2/14009312/Urteil-gegen-Novomatic/14474033?fbclid=IwAR24h1KZgNIb25ueAem3nZWIlEgEPTm0MjO08LnNb0B5JLpsyJehNL_KAOI

 

Fragen an RA Peter Ozlberger

RA Dr. Peter Ozlberger

Einspruch: Sie haben bereits  einige historisch positive Urteile. Wie funktioniert die Rückforderung von Spielverlusten an Automaten?

Peter Ozlberger:  Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Rückforderung von Spielverlusten, die an Glücksspielautomaten erlitten wurden. Dabei erzielten wir zugunsten von Spielern bereits einige positive Entscheidungen. Historisch ist vor allem ein Urteil. Der OGH hat zu 6 Ob 124/16b im Jahr 2017 entschieden, dass die vom Novomatic Konzern in Wien bis Ende 2014 betriebenen Automaten die gesetzlichen Grenzen für den Einsatz von 50 Cent pro Spiel und für den Gewinn von Euro 20 pro Spiel überschritten haben. Illegal waren danach die Funktionen Würfel, Gambling und Action Games. Gemäß diesem Urteil kann das, was an den Automaten verloren wurde, zurückgefordert werden und zwar unabhängig davon, ob eine Spielsucht vorhanden war oder nicht.

Urteilsentscheidung Online im Internet:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20170529_OGH0002_0060OB00124_16B0000_000 

Einspruch: Wie lange ist die Verjährungsfrist? 

Peter Ozlberger:  Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Der Rückforderungsanspruch besteht zumindest gegen den jeweiligen Betreiber. Die Höhe der Spielverluste kann in verschiedener Weise bewiesen werden. Den besten Beweis geben Abhebungen direkt im Casino oder an Automaten in der Nähe der Spielstätten ab. Zu beachten ist, dass im Kontoauszug die Nummer des Bankomaten angegeben ist, zu dem man den Standort erheben kann. Will man die Ansprüche geltend machen, wäre es ratsam, eine Liste anzufertigen, in der Sie eintragen, wann (auch Uhrzeit wenn möglich) Sie wo wieviel Geld abgehoben haben. Als Beweis können aber auch Zeugen dienen.

Einspruch: Danke. 

 

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