Bundesgericht-Schweiz verurteilt Imam: Auch Bibelzitate wären strafbar

Das höchste Schweizer Gericht stellt fest, dass Zitate aus Koran und Bibel eine öffentliche Aufforderung zu Gewalt darstellen können. Prediger, welche die Worte unkommentiert wiedergeben, verstossen gegen das Gesetz.

Zwei Zitate aus zwei Heiligen Schriften. Prophet Mohammed sprach (Steht nicht in Koran sondern Khadis die nachher produziert wurde): «Muslime, die nicht in der Gemeinschaft beten, sind zu verleumden und zu verbannen. Falls sie nicht in die Moschee zurückkehren, sollten sie getötet werden. Wenn sie weiterhin in ihren Häusern beten, sind diese anzuzünden.»

Prophet Mose sprach in der Bibel nach einer Schlacht zu den Hauptleuten seines Heeres: «Warum habt ihr alle Frauen leben lassen? So tötet nun alles, was männlich ist unter den Kindern, und alle Frauen, die nicht mehr Jungfrauen sind; aber alle Mädchen, die unberührt sind, die lasst für euch leben.»

Die Worte Mohammeds gab ein abgewiesener Asylsuchender 2016 in einer Predigt in der Winterthurer An’Nur-Moschee wieder. Er hatte sie in einer Google-Suche gefunden und mit solchen Versatzstücken ein Freitagsgebet zusammengebastelt.

Die weiteren Ereignisse im Zeitraffer: Ein Journalist machte die Rede publik, die Polizei stürmte die Moschee, die Schweiz führte eine Islamismus-Debatte, mehrere Gerichtsprozesse folgten und der Bundesrat geriet wegen der verzögerten Ausschaffung des Imams unter Druck (inzwischen ist sie vollzogen). Und nun hat das Bundesgericht das letzte Wort zur Predigt gesprochen. Es bestätigt: Die Passage stellte eine öffentliche Aufforderung zu Gewalt dar.

Koran versus Bibel

Der Verteidiger hatte dem Gericht Moses Predigt vorgelegt und behauptet, die Wiedergabe des christlichen Gewaltaufrufs wäre nicht strafbar gewesen. Das höchste Schweizer Gericht widerspricht nun. Wenn ein Prediger vergleichbare Zitate aus dem Alten Testament vortragen würde, ohne diese zu kommentieren, würde er ebenfalls wegen öffentlicher Aufforderung zu Gewalt verurteilt, heisst es im soeben publizierten Urteil.

Den Einwand, dass sich ein Prediger nicht mit der Wiedergabe von Zitaten strafbar machen könne, sondern nur mit eigenen Kommentaren zu diesen Zitaten, lässt das Gericht nicht gelten. Das Gegenteil sei richtig: Das Problem des Imams sei, dass er eben gerade keine Kommentare dazu abgegeben habe. Indem er die Worte Gottes oder des Propheten Mohammed unkommentiert liess, habe er zum Ausdruck gebracht, dass sie deren Willen entsprechen würden. Man könne die Predigt deshalb nicht anders verstehen, als dass ein gläubiger Muslim so handeln sollte. (Argauer Zeitung-Schweiz)

 

 

 

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