Ist ein GewaltFREIES Zusammenleben möglich?

Wir trafen die Geschäftsführerin des Vereins Autonome österreichische Frauenhäuser, Maria Rösslhumer, um mit ihr über die Kampagne GewaltFREI leben zu reden.

Jeder Mensch hat ein Recht darauf, gewaltfrei leben und aufwachsen zu dürfen. Gewalt passiert tagtäglich an vielen Orten, in vielen Ländern weltweit, in der Öffentlichkeit, aber leider auch besonders häufig in der eigenen Familie, in den eigenen „vier Wänden“. Häusliche Gewalt bezeichnet Gewalt zwischen erwachsenen Menschen, die in einer Beziehungspartnerschaft stehen oder leben. Gewalt wird von einem Partner eingesetzt, um den anderen zu kontrollieren und Macht auszuüben. Diese Partner können verheiratet sein oder nicht. Sie können heterosexuell oder homosexuell sein, zusammen oder getrennt leben. 

Wir möchten die Kampagne zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern näher kennenlernen.

 

Bitte erzählen Sie uns wo und wann die Gewalt beginnt und endet. Was ist Gewalt?

Rösslhumer: Vielen Dank für die Einladung. Ihre Frage ist sehr wichtig, nicht nur für MigrantInnen auch für alle Frauen und Männer die in Österreich leben, hier müssen wir eine gemeinsame Definition von Gewalt haben, damit wir uns zuerst davon distanzieren können. Gewalt beginnt dort, wo die Grenzen eines anderen Menschen verletzt werden. Beschimpfungen, Beleidigungen, Demütigungen oder ein respektloses Verhalten einem anderen Menschen gegenüber, z.B. bei Diskussionen, ist bereits Gewalt und kann als Übergriff empfunden werden.  Verbale und psychische Gewalt ist meist der Beginn einer langjährigen Gewaltbeziehung und kann bei körperlicher und sexueller Gewalt und im schlimmsten Fall mit dem Tod enden. Je länger ein Mensch in einer Gewaltbeziehung lebt bzw. leben muss und je schwerer die Gewalterlebnisse sind, desto schwieriger ist es sich aus der Gewaltsituation zu lösen.

 

Wer ist hauptsächlich von häuslicher Gewalt betroffen?

Rösslhumer: Frauen sind überproportional häufiger von Gewalt betroffen als Männer. Aber leider sind auch Kinder und Jugendliche von Gewalt betroffen, sei es direkt oder indirekt. Mehre Studien belegen, dass in 60-70% der Fälle, in den Frauen Gewalt durch die eigenen Ehemänner und Lebensgefährten erleben, auch die Kinder misshandelt werden. Je häufiger und schwerer Frauen misshandelt werden, desto gravierender und massiver ist auch die Gewaltanwendung an Kindern. Aber auch dann, wenn Kinder nicht Gewalt am eigenen Leib erleben, so wird ihnen durch das Miterleben an Misshandlungen und Drohungen  gegenüber der Mutter Gewalt angetan.  Jährlich müssen Tausende von Frauen und Kindern in ein Frauenhaus flüchten, weil sie Gewalt durch den eigenen Partner und Vater/Stiefvater erleben. 2013 suchten 3232  Frauen und Kinder (davon 1643 Frauen und 1589 Kinder) Schutz, Sicherheit und Hilfe in den österreichischen Frauenhäusern.

 

Wie hoch ist das Ausmaß der Gewalt an Frauen?

Rösslhumer: Die bisher weltweit größte internationale Studie zu Gewalt gegen Frauen, die von der europäischen Grundrechtsagentur 2013 (FRA) veröffentlicht wurde, hat ergeben, dass in der EU jede dritte Frau ab dem 15. Lebensjahr von physischer und/oder sexueller Gewalt betroffen ist. In Österreich musste jede fünfte befragte Frau Gewalt erleben. Wie hoch das Ausmaß häuslicher Gewalt an Frauen tatsächlich ist, lässt sich aber nur erahnen. Die Studie der Europäischen Grundrechtsagentur zeigt, dass nach der schwersten physischen und/oder sexuellen Gewalt durch den Partner nur 16 Prozent der befragten Frauen in Österreich die Polizei kontaktiert haben. Lediglich 4 Prozent der Frauen haben sich an eine Opferschutzeinrichtung und 12 Prozent an ein Frauenhaus gewandt. Die Ergebnisse der Grundrechtsagentur lassen vermuten, dass die Zahl der Betroffenen bei weitem höher ist, als sie von Polizei, Opferschutzeinrichtungen oder Frauenhäusern erfasst werden kann.

 

Sind auch Männer betroffen?

Rösslhumer: Männer können auch von häuslicher Gewalt betroffen sein. Studien haben aber ergeben, dass Männer häufiger von Gewalt im öffentlichen Bereich bzw. von Männergewalt betroffen sind und weniger von Gewalt durch die eigene Partnerin.

 

Welche Formen der Gewalt gibt es?

Rösslhumer: Gewalt hat viele Facetten und Formen. Wenn wir von Gewalt an Frauen in der Familie bzw. häusliche Gewalt sprechen, dann unterscheiden wir zwischen vier Formen der Gewalt: Physische oder körperliche Gewalt, psychische Gewalt oder seelische Gewalt, sexuelle Gewalt und ökonomische bzw. finanzielle Gewalt. Kinder erleben zusätzlich oft auch sexuellen Missbrauch durch Erwachsene, aber auch Isolation und Vernachlässigung sind Formen der Gewalt, denen Kinder oft ausgesetzt sind. Körperliche Gewalt wird in der Öffentlichkeit am deutlichsten wahrgenommen. Die Angriffe reichen von Ohrfeigen über schwere Verletzungen wie Knochenbrüche, Prellungen und Messerstiche bis zu sexueller Nötigung, Vergewaltigung, Morddrohung und Tötung. Gewalt zeigt sich aber auch subtiler, in Form von Psychoterror, Erniedrigungen, Verboten, Vorschriften und Isolation. Gewalt ist jede Form von Machtausübung, Machtmissbrauch, Verletzung oder Zwang.

 

Wo liegen die Ursachen der häuslichen Gewalt?

Rösslhumer: Die Wurzeln der Gewalt sind in den Strukturen unserer Gesellschaft verankert. Häusliche Gewalt, auch geschlechtsspezifische Partnergewalt genannt, hat ihre Wurzeln in der geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen. Damit ist Gewalt gemeint, die Frauen erleben müssen, weil sie Frauen sind oder Frauen unverhältnismäßig stark betrifft. Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen ist der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern. Sie haben zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt. Wie jede Form der Diskriminierung hat auch die Diskriminierung von Frauen eine lange Geschichte. In den letzten Jahrzehnten hat sich einiges verbessert. Doch der Weg aus einer Gewaltbeziehung ist steinig und die Mühlen mahlen langsam. Das lange Tabu Vergewaltigung in der Ehe wurde beispielsweise in Österreich erst 1989 unter Strafe gestellt und ist erst seit 2004 ein Offizialdelikt, was bedeutet, dass diese Gewaltform vom Staat verfolgt werden muss.

 

Welche Rechte haben Opfer von häuslicher Gewalt?

Rösslhumer: Weil häusliche Gewalt eine Menschenrechtsverletzung ist und komplexe negative Auswirkungen auf die Gesellschaft nach sich zieht, hat der Gesetzgeber gehandelt.

 

Gewaltschutzgesetz

 

Am 1. Mai 1997 ist in Österreich das so genannte Gewaltschutzgesetz (Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie) in Kraft getreten. Es wurde seither in Teilbereichen laufend aktualisiert und verbessert. Mit dem Gewaltschutzgesetz wurden die rechtlichen Voraussetzungen für einen raschen und effizienten Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt geschaffen.

 

Das Gesetz folgt dem Prinzip „Wer schlägt, der geht“ bzw. „Wir zeigen Gewalttätern die rote Karte“. Zum ersten Mal hatten Betroffene die Möglichkeit, im vertrauten Zuhause bleiben zu können und nicht vor dem Gefährder flüchten zu müssen. Denn das Gewaltschutzgesetz ermächtigt die Polizei, einen Gefährder aus der Wohnung, in der die gefährdete Person lebt, und aus der unmittelbaren Umgebung wegzuweisen und mit einem Betretungsverbot zu belegen. Seit 2013 kann das Betretungsverbot auf Schulen, Kindergärten, Horte und deren unmittelbare Umgebung ausgeweitet werden, wenn es sich bei der gefährdeten Person um ein Kind unter 14 Jahren handelt.

 

Das Betretungsverbot gilt zwei Wochen. Wenn von der Polizei ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde, setzt sich das regional zuständige Gewaltschutzzentrum oder die örtlich zuständige Interventionsstelle gegen Gewalt sofort mit der Betroffenen in Kontakt. Sie bietet aktiv Unterstützung wie beispielsweise Rechtsberatung oder psychosoziale Betreuung an.

 

Wenn längerer Schutz vor dem Gefährder notwendig ist, kann die Betroffene einen Antrag auf die Erlassung einer einstweiligen Verfügung bei Gericht stellen. Wenn der Antrag innerhalb der Gültigkeit des Betretungsverbots (Dauer: 2 Wochen) beim zuständigen Bezirksgericht gestellt wird, verlängert sich das Betretungsverbot auf insgesamt vier Wochen. Betroffene können auch ohne einem vorherigen Polizeieinsatz und ohne Betretungsverbot einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung stellen.

 

Grundsätzlich kann der Antrag ohne Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt selbst beim zuständigen Gericht eingebracht werden. Wir empfehlen Betroffenen trotzdem, sich bei der Antragstellung unterstützen zu lassen. Beispielsweise Mitarbeiterinnen im Frauenhaus, vom Gewaltschutzzentrum bzw. Interventionsstelle oder von einer Frauenberatungsstelle bieten kostenlose Beratung an. Auch ein Anruf bei der Frauenhelpline 0800/222 555 kann Klärung und Information anbieten. 

 

Das Gewaltschutzgesetz gilt für jede Person, unabhängig ihrer Herkunft oder Staatsbürgerschaft, und auch für Kinder. Sowohl die Wegweisung und das Betretungsverbot als auch die einstweilige Verfügung können unabhängig von den Eigentumsverhältnissen über den Gefährder verhängt werden.

 

Welche Gewaltdelikte sind in Österreich strafbar?

Rösslhumer: Wer Gewalt gegenüber anderen Menschen ausübt, wird in der Regel vom Staat strafrechtlich verfolgt. Das österreichische Strafgesetzbuch stellt eine Reihe von Gewalthandlungen unter Strafe, wie beispielsweise Körperverletzung, Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen, Freiheitsentziehung, Nötigung, gefährliche Drohung, beharrliche Verfolgung (Stalking), fortgesetzte Gewaltausübung oder Vergewaltigung. Alle Gewaltdelikte sind sogenannte Offizialdelikte. Das bedeutet, die Staatsanwaltschaft und Polizei ist verpflichtet, alle strafbaren Handlungen von Amts wegen zu verfolgen, von denen sie Kenntnis erlangt.

 

Was bedeutet Prozessbegleitung?

Rösslhumer: Die Prozessbegleitung ist eine der wichtigsten Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene und wird unter bestimmten Voraussetzungen im Strafverfahren und im Zivilverfahren kostenlos gewährt.Grundsätzlich besteht die Prozessbegleitung aus zwei Betreuungskomponenten: Zum einen leisten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von spezialisierten Beratungsstellen psychosoziale Unterstützung und Begleitung (vor, während und nach polizeilichen Vernehmungen bis zum Ende eines Strafverfahrens und anschließendem Zivilverfahren) und zum anderen erfolgt eine juristische Prozessbegleitung durch Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte durch einen Strafprozess. Weitere Informationen zur Prozessbegleitung finden Sie online unter www.prozessbegleitung.co.at sowie unter www.justiz.gv.at. Um das regionale Angebot von Einrichtungen zu erfragen, die Prozessbegleitung anbieten, wenden Sie sich bitte an die Frauenhelpline unter 0800/222 555. Für Kinder und Jugendliche stehen spezialisierte Beratungseinrichtungen, die im Umgang mit Kindern und Jugendlichen besonders geschult sind, für die Prozessbegleitung zur Verfügung. Weitere Informationen zur Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche und Adressen von Beratungseinrichtungen finden Sie online unter www.prozessbegleitung.co.at sowie unter www.kija.at

 

Sind Migrantinnen häufiger von Gewalt betroffen?

Rösslhumer: Nein, Migrantinnen sind nicht häufiger von häuslicher Gewalt betroffen als Österreicherinnen. Aber aufgrund der rechtlichen und strukturellen Bedingungen ist es für Migrantinnen schwieriger, sich aus der Situation zu befreien. Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sind in Österreich noch immer schlechter geschützt als Frauen mit österreichischem Pass. Erschwerend wirkt auch, dass Migrantinnen oftmals gezwungen werden, viele Jahre in völliger Isolation zu leben. Hinzu kann die Furcht kommen, von der eigenen Herkunftsfamilie verstoßen zu werden, wenn sie den gewalttätigen Partner verlassen. Migrantinnen fällt es daher schwerer, sich aus gewaltgeprägten Situationen zu lösen, weil sprachliche Barrieren, soziale und kulturelle sowie aufenthaltsrechtliche und ökonomische Probleme die Hilfesuche hemmen. Zu dieser erschwerten Problemlage kommen spezifische Gewaltformen hinzu, von denen vor allem Frauen mit Migrationshintergrund betroffen sind:

 

-Zwangsheirat: Wer unter Zwang heiratet, der sucht sich seinen Partner nicht selbst aus. Stattdessen bestimmt die Familie, wer wen heiratet. Die Betroffenen sind in den meisten Fällen minderjährig. Sie müssen gegen ihren Willen einen unbekannten Menschen heiraten. Information und Hilfe gibt es beim Verein Orient Express: www.orientexpress-wien.com / E-Mail: office@orientexpress-wien.com / Telefon: +43 (1) 728 97 25

 

-Frauenhandel: Wenn Frauen aufgrund von Täuschungen und falschen Versprechungen migrieren und im Zielland in eine Zwangslage gebracht werden, wenn sie aufgrund ihrer rechtlosen Situation zur Ausübung von Dienstleistungen gezwungen werden und/oder wenn sie ihrer Würde, ihrer persönlichen oder sexuellen Integrität von Ehemännern oder Arbeitgeberinnen und -gebern beraubt werden, sind sie Betroffene von Frauenhandel. Information und Hilfe gibt es beim Verein Lefö: www.lefoe.at / E-Mail: ibf@lefö.at / Telefon: +43 1 796 92 98

 

-Genitalverstümmelung (Female Genitale Mutilation/ FGM): In Österreich leben Schätzungen zufolge rund 6.000 Frauen, die in ihrer Kindheit einer Verstümmelung ihrer Geschlechtsorgane unterzogen wurden. Für die betroffenen Frauen bedeutet das ein Leben voller Schmerzen, Infektionen und ohne sexuelles Verlangen. Genitalverstümmelung von Frauen ist nicht religiös begründet und macht vor keiner gesellschaftlichen Schicht halt. Informationen und Hilfe gibt es unter: Afrikanische Frauenberatungsstelle in Wien und die Frauengesundheitszentren in Österreich

 

Wo finden gewaltbetroffene Frauen Hilfe und Unterstützung?

Rösslhumer: Wenn Sie Gewalt erleben müssen oder mussten oder eine Frau kennen, die von Gewalt betroffen ist, scheuen Sie nicht davor, Hilfe zu holen! Wenn Sie in Gefahr sind oder beobachten, dass eine Frau oder ein Kind in Gefahr ist, rufen Sie den Polizeinotruf 133 oder Euronotruf 112. In einer Gefahrensituation ist vor allem die Sicherheit der betroffenen Frau und ihrer Kinder wichtig. Die Polizei ist verpflichtet, sofort zu kommen, die Gewalt zu beenden und die Betroffenen zu schützen.

 

Die Frauenhelpline 0800/222 555 ist für Anruferinnen und Anrufer aus ganz Österreich kostenlos und anonym. Die Beraterinnen sind 365 Tage im Jahr erreichbar und beraten Sie gerne anonym und kostenlos, auch in den Sprachen Arabisch, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch, Englisch, Rumänisch und Türkisch.

 

Schutz und Unterkunft für Frauen und Kinder bieten auch insgesamt 30 Frauenhäuser in Österreich. Die Mitarbeiterinnen zeigen Betroffenen Wege auf, auf denen sie zur eigenen Stärke und zu einem selbstbestimmten gewaltfreien Leben zurückfinden können. Die Kontaktdaten zu allen Frauenhäusern finden Sie im Adressregister am Ende der Broschüre.

 

Die Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen bieten Betroffenen kostenlos psychosoziale und juristische Beratung. Die Kontaktdaten zu allen Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen finden Sie im Adressregister am Ende der Broschüre.

 

Kinder als Betroffene von Gewalt

 

Kinder sind besonders stark gefährdet, misshandelt zu werden, wenn ihre Mutter Gewalt erlebt. In 70 Prozent der Fälle werden nicht nur Frauen, sondern auch ihre Kinder misshandelt. Studien zeigen, dass es auch einen Zusammenhang zwischen der Schwere der Gewalt, die die Mutter erleiden muss, und der Gewalt, die ihre Kinder erleiden müssen, gibt: Je schwerer die Gewalt gegen Frauen, desto schwerer ist auch die Gewalt gegen ihre Kinder.

 

Kinder sind bei häuslicher Gewalt immer betroffen: Direkt, wenn sie selbst Misshandlungen ausgesetzt sind, oder indirekt durch das Miterleben von Gewalt an der Mutter. Wenn Kinder Zeuginnen oder Zeugen der Gewalt an der Mutter sein müssen, kann das ebenso wie eigene Gewalterfahrungen zu schweren Langzeitfolgen und Traumatisierungen führen. Die schwerwiegenden Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche können sich beispielsweise in Unruhe, Hyperaktivität, aggressivem Verhalten gegenüber anderen Kindern, ständigen Angstgefühlen, Wut, Depression, geringem Selbstwertgefühl oder schlechten Schulleistungen und Schlafstörungen äußern.

 

Was Kinder in gewaltbelasteten Familien erlernen, wird sie auf ihrem weiteren Weg beeinflussen: Immer wieder zeigt sich, dass Kinder mit Gewalterfahrungen selbst zu Tätern oder Betroffenen werden. Auch die Tatsache, dass sie rund 50 Mal häufiger in Drogen- oder Alkoholsucht abgleiten als Kinder ohne Gewalterfahrung, zeigt lediglich die Spitze des Eisbergs der Folgen von häuslicher Gewalt für Kinder.

 

Die Auswirkungen von Gewalt in der Kindheit kann auch genetische Folgen mit sich bringen. Laut einer Studie altern gewaltbetroffene Kinder früher als andere Kinder, die in einer gewaltfreien Umgebung aufwachsen können.

 

Wo finden gewaltbetroffene Kinder Hilfe?

Rösslhumer: Erwachsene haben die Pflicht, Kinder vor Gefahren zu schützen. Das ist die Aufgabe von Erwachsenen und Hilfsorganisationen. Manchmal jedoch können oder wollen sie diese Aufgabe nicht wahrnehmen. Dann ist es wichtig, dass Kinder ermutigt werden, verschiedene Schritte zu gehen.

 

-Vertrauenswürdige Erwachsene hinzuholen/Vertrauenspersonen zu suchen: Viele Menschen, die sich für junge Menschen engagieren, tun das gerne und aus Überzeugung. Sie sind daran interessiert, dass es Kindern und Jugendlichen gut geht. Und viele kennen sich im Hilfesystem gut genug aus, um Kindern und Jugendlichen raten zu können, wohin sie sich wenden können. Das können Verwandte, Nachbarn und Nachbarinnen,  Geschwister, Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder beispielsweise Kursleiterinnen und Kursleiter sein. Sie werden dich schützen und den Kontakt zu den Notdiensten oder zum Jugendamt herstellen.

 

-Telefonnotdienste: Notdienste stehen Tag und Nacht zur Verfügung. Dort arbeiten rund um die Uhr professionelle Beraterinnen und Berater. Sie helfen, eskalierende Situationen in Familien zu entschärfen und dadurch vorzubeugen, dass es zu Gewalt und Vernachlässigung oder anderen Formen der Kindeswohlgefährdung kommt. Sie greifen aber auch ein, wo bereits Gewalt im Spiel ist.

 

‒      Rat auf Draht: 147

‒      Kindernotruf: 0800 / 567 567

‒      Frauenhelpline: 0800/222 555

 

-Kinder- und Jugendanwaltschaft: In jedem Bundesland Österreichs gibt es eine Service- und Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche, die Kinder- und Jugendanwaltschaft. Wenn du dich zu einer speziellen Situation rechtlich beraten lassen willst oder einfach Informationen brauchst, kannst du dort anrufen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft versucht auch, bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen zwischen Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern und sonstigen Beteiligten zu vermitteln.

 

Die Kontaktdaten zu allen Kinder- und Jugendanwaltschaften findest du im Adressregister am Ende der Broschüre.

 

-Kinderschutzzentrum: In ganz Österreich gibt es Kinderschutzzentren. Dorthin kannst du dich wenden, wenn du eine Beratung brauchst. Die Gespräche sind kostenlos, anonym und vertraulich.

 

Die Kontaktdaten zu allen Kinderschutzzentren findest du im Adressregister am Ende der Broschüre.

 

-Jugendamt: Das Jugendamt (Amt für Jugend und Familie) ist im Auftrag des Staates tätig. Es hat die Aufgabe, dort tätig zu werden, wo Eltern ihre Kinder vernachlässigen, seelisch und körperlich verletzen und ihren Erziehungspflichten nicht nachkommen.

 

Die Kontaktdaten zu allen Jugendämtern findest duonline unter www.jugendaemter.com

 

Buben und junge Männer können sich auch an die Männerberatungsstellen in den jeweiligen Bundesländern wenden.

 

-Kinderwebsite: www.gewalt-ist-nie-ok.at

 

Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser hat auch eine eigene Kinderwebsite eingerichtet, wo sich Kinder anonym über Gewalt in der Familie informieren können.  www.gewalt-ist-nie-ok.at

 

Was ist die Kampagne GewaltFREI leben?

Rösslhumer: Trotz zahlreicher Verbesserungen in den letzten Jahrzehnten, ist Gewalt an Frauen und Kindern noch immer tief in unserer Gesellschaft verwurzelt. Das muss sich ändern! Die Kampagne GewaltFREI leben möchte genau hier ansetzen: In den Jahren 2014 und 2015 werden zahlreiche Projekte verwirklicht, die für das Thema Gewalt an Frauen und Kindern sensibilisieren und wertvolle Präventionsarbeit leisten. Zusätzlich sollen Handlungsspielräume aufgezeigt und die Frauenhelpline gegen Gewalt (0800 222 555 – anonym, kostenlos, rund um die Uhr) noch bekannter gemacht werden.

 

Im Zentrum von GewaltFREI leben steht die Zusammenarbeit mit (künftigen) Partnerinnen und Partnern der Kampagne in ganz Österreich. Mit unserer tatkräftigen Unterstützung können sie in Ihrer Einrichtung, Institution, Ihrem Unternehmen oder Verein zahlreiche Aktivitäten umsetzen – den Ideen sind keine Grenzen gesetzt. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern!

 

Wie kann man Partnerin und Partner gegen Gewalt werden?

Rösslhumer: Jede und jeder Mensch kann sich an der Kampagne beteiligen und einen aktiven Beitrag zur Beendigung von Gewalt an Frauen und Kinder leisten: Sei es durch die Organisation einer Informationsveranstaltung, eines Workshops oder eines Seminars zum Thema Gewalt oder durch die kostenlose Bekanntmachung der Nummer der Frauenhelpline 0800/222 555 oder durch die Anmietung der Ausstellung Silent Witnesses oder durch einen finanziellen Beitrag. Siehe auch: www.gewaltfreileben.at

 

Warum ein aufgebrochener Käfig als Kampagnen-Sujet?

Rösslhumer: Der aufgebrochene Vogelkäfig symbolisiert die Möglichkeit, sich aus einer Gewaltbeziehung befreien zu können. Das Sujet soll allen Betroffenen Mut machen. Es soll sie stärken, sich aus Gewaltkontexten und Gewaltbeziehungen zu befreien und die Gitterstäbe zu durchbrechen. Und es soll aufzeigen, dass es dafür Hilfe und Unterstützung bei der Frauenhelpline gegen Gewalt 0800/222 555 und vielen weiteren Gewaltschutzeinrichtungen gibt.

 

Gleichzeitig lässt der aufgebrochene Käfig erahnen, mit wie viel Kraft und Anstrengung ein Entrinnen verbunden ist. Das Sujet soll vermitteln, wie ausweglos sich die Situation für Frauen und Kinder, die Gewalt erleben müssen, oftmals anfühlt, wie gefangen sie sich fühlen.

 

Je länger jemand Gewalthandlungen ausgesetzt ist und je schwerer diese sind, desto schwieriger ist der Weg aus der Gewaltbeziehung. Gewalterfahrungen können zu Mut- und Hoffnungslosigkeit bis hin zu Ohnmacht führen. Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, fühlen sich oft einsam, allein und verlassen. Für besonders gefährdete Frauen, die viele Jahre in Gewaltbeziehungen leben, oder die in die Isolation gezwungen werden, kann ein Entkommen fast unmöglich erscheinen.

 

Angst vor weiterer Gewalt oder Drohungen des gewalttätigen Partners, wie zum Beispiel dass sie bei einer Trennung ihre Kinder verlieren wird, hindern manche Frauen aus der Gewaltbeziehung auszubrechen. Auch ökonomische Abhängigkeit wie zBkein oder ein geringes Einkommen oder kein Zugriff auf das gemeinsame Vermögen können eine Rolle spielen. Frauen, die alle diese Hürden überwinden und sich trennen, sind leider besonders gefährdet, schwere Gewalt durch den Ex-Partner zu erfahren, manche riskieren sogar ihr Leben.

Das Kampagnen-Sujet soll symbolisieren, wie schwierig es ist, aus einer Gewaltbeziehung auszusteigen. Die Betroffenen müssen nicht nur die Gewalthandlungen ihres Partners überstehen, sondern sich auch seinem psychischen Druck widersetzen und ein neues Leben für sich aufbauen.

 

Gitterstäbe werden nicht beim ersten Versuch zu durchbrechen sein, bei manchen wird es zwei, drei und mehr Versuche brauchen. Die Kraft dafür kann und darf nicht nur von den Frauen kommen, die Gewalt erleben. Wir alle können helfen, die Gitterstäbe zu durchbrechen, indem wir nicht wegschauen.

 

Wer ist Mag.a Maria Rösslhumer?

 

Politikwissenschaftlerin, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF und der Frauenhelpline gegen Gewalt 0800/222 555. Leiterin des europäischen Netzwerkes WAVE (Women Against Violence Europe) und Koordinatorin der Kampagne GewaltFREI leben.  Email: maria.roesslhumer(at)aoef.at

 

www.aoef.at, www.frauenhelpline.at, www.wave-network.org

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