Fakten: Im Gaststreit bzw. Inselstreit um den Ägäis , Mittelmeerraum von Zypern!

von Birol Kilic

Die EU-Außenminister haben am Montag im Gasstreit mit Zypern Sanktionen gegen die Türkei verhängt. Ankara hat nun angekündigt, seine umstrittenen Bohrungen fortzusetzen: „Die beschlossenen Maßnahmen werden keine Auswirkung auf die Entschlossenheit der Türkei zur Fortsetzung ihrer Kohlenwasserstoffaktivitäten im östlichen Mittelmeer haben“(06.2019), hieß es aus dem türkischen Außenministerium.

Die EU-Außenminister hatten unter anderem entschieden die EU-Mittel für die Türkei zu kürzen. Zudem will die Wertegemeinschaft den Dialog mit der Türkei stoppen und die Verhandlungen über ein Luftverkehrsabkommen aussetzen. Die EU-Außenminister forderten die EU-Kommission auf, einen Vorschlag für Finanzsanktionen gegen türkische Verantwortliche zu erarbeiten, die an den Bohrungen beteiligt sind. Die Europäische Investment Bank soll die Konditionen für Finanzhilfen an Ankara überprüfen.

Die EU verliert damit seine unabhängige Friedensmission und seine Stabilität als Exporteur

Faktum: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Wenn man das Titelbild aus der Vogelperspektive bzw. vom Weltall aus betrachtet, sollte man sehen, warum die Türkei, als Inhaber der längsten Küste des östlichen Mittelmeers, mit der Nähe zu Nordzypern, so eine emotionale, geschichtliche, politische, traditionelle und wirtschaftliche Bindung hat.

Zypern ist de facto ein verlängerter Arm der geografischen Türkei.

Hier kann kein Partner die vorhandenen Vereinbarungen, die seit Jahrhunderten mit kausalen Gründen entstanden sind und auch 1960 in der Verfassung von Zypern verankert wurden, als die Griechen und Türken gemeinsam dort gelebt haben außer Acht lassen. Bei der Gründung der föderativen Verfassung im Jahre 1960 haben die griechischen und türkischen Zyprioten eines festgehalten (sinngemäß): „Zypern darf nicht Mitglied einer Vereinigung oder eines Bündnisses werden, in welchem sowohl die Republik Griechenland als auch die Republik Türkei gleichberechtigte Mitglieder sind.“ Die EU hat hier im Jahre 2004 leider einen großen Fehler gemacht, indem sie Südzypern als Vollmitglied aufgenommen hat. Dieser Konflikt wurde dadurch zu einem EU-Konflikt gemacht und diese kann jetzt nicht mehr unparteiisch gegenüber dem Brand im Mittelmehr als Feuerlöscher agieren. Jetzt ist sie in einem Zustand, in welchem die EU als Brandbeschleuniger kritisiert wird.

Die EU verliert mit dieser Entscheidung seine Friedensmissions-Funktion als unabhängiger Mediator von Südosteuropa bis zum Mittelmeer und exportiert Instabilität bei einem blutigen Konflikt in Zypern.

Aber vorerst: EU-Türkei Beziehung – Die Kopenhagener Kriterien

Wie kritisieren die AK-Partei seit Jahren in folgenden Bereichen scharf: Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und elementare Menschenrechte. Sie wünscht sich eine Türkei welche einen Weg findet, zurück zum starken Parlamentarismus sowie Säkularität in der Staatsverwaltung und in allen anderen Lebensbereichen. Die Türkei steht in vielen Bereichen unter einem enormen Druck von Terrororganisationen, welche den Staat im In- und Ausland erpressen und somit das Leben der Bürger, sowie die Regierung einschränken. Eine schwache demokratische Türkei bedeutet aber nicht, dass sie von der EU, aufgrund des Zypern-Konfliktes, wie ein Knecht behandelt werden muss. Die EU sollte der Türkei nicht wie ein Dompteur Anweisungen und Drohungen geben, sondern versuchen, den Brand mit Diplomatie zu lindern. Die EU agiert hier jedoch gerade als Brandbeschleuniger und das nicht vor der Haustür, sondern im eigenen Haus, wo der Brand am meisten Schaden anrichten wird, wovor wir jetzt noch warnen müssen.

Wir fragen uns: Warum erlaubt die EU so etwas? Ist das die Gier des Gasvorkommens?

Ist die EU wie die NATO ein Kriegsbündnis, in welchem man als Mitglied Solidarität zeigen muss? Wie auch der österreichische Außenminister Schallenberg heute in den Medien ausgesagt hat, so einen Fall gibt es nicht. Welchen Druck möchte man hier gegenüber der Türkei, außer zurück zu den Kopenhagener-Kriterien, ausüben? Die Kopenhagener Kriterien, die die Staaten für ihre Aufnahme in die EU zu erfüllen haben, werden auch als drei übergeordnete Kriterien dargestellt: das „politische Kriterium“, das „wirtschaftliche Kriterium“ und das „Acquis-Kriterium“: Die Werte, auf die die Union gegründet wurde, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.

EU-Türkei Flüchtlingsabkommen und lächerliche EU Drohungen

Die Türkei hat bis jetzt 4 Millionen Flüchtlinge aufgenommen und betreut und nicht nach Europa (laut der EU-Türkei Vereinbarung) weitergeschickt. Es wurden dafür aus eigenen Ressourcen ca. 35 Milliarden Euro verrichtet. Was sind diese „paar“ Milliarden Euro, wenn die EU ständig syrische Flüchtlinge in die Türkei sendet oder damit droht. Man sollte eher transparent und offen über die 4 bis 5 Millionen Flüchtlinge in der Türkei reden und überlegen wie man diese Menschen gerecht in der EU verteilt. Die paar Milliarden Euro kann die EU selber behalten. Unserer Meinung nach hat hier die Ankara Regierung von Anfang an eine falsche, gefährliche Syrien-Politik verfolgt.

Fakten über den Zypern-Konflikt:

Die EU wurde mehrmals, bevor das griechische Südzypern im Jahre 2004 Vollmitglied der EU geworden ist, von unabhängigen Experten mit folgenden Argumenten gewarnt:

Zusammengefasst:

1- Die Gewässer in Nordzypern und Umgebung sind der Festlandsockel der Türkischen Republik und deshalb müssen die Rechte der türkischen Zyprer unbedingt berücksichtigt werden. Der türkische Norden ist eigenständig, seit dem die türkische Armee 1974 in Folge eines Militärputsches griechischer Klerikalfaschisten intervenierte. Es sind tausende Tötungen der türkischen Zyprer durch Massaker von klerikalfaschistischen Zyprern verursacht worden. Die Bevölkerung in der Türkei agiert hier deswegen sehr sensibel und emotional und erwartet auch von der EU Empathie. Vergessen wir nicht: ein EU-Plan zu Wiedervereinigung wurde 2004 vom griechischen Zypern abgelehnt und vom türkischen Zypern zugesagt und trotzdem hat die EU unverantwortlich die gesamte Insel, ohne Lösung dieser Probleme, mit der Leaderschaft des griechischen Zyperns als Vollmitglied der EU akzeptiert und das Problem leider zu einem inneren EU-Problem gemacht. Bis jetzt wurde mit der Floskel „Solidarität“ als Brandbeschleuniger je nach Fall, in verschiedenen politischen Lagen, mit dem Zypern-Konflikt entweder die Türkei erpresst oder unter Druck gesetzt und damit das Problem unlösbar gemacht. So agiert eine friedensstiftende und Stabilität exportierende Union wie die EU im Normalfall nicht. Die EU hat hier bei vielen Konflikten, anstatt diese als neutraler Mediator zu lösen, eine große Krise mit egoistischen Zielen und vielen Folgen verursacht. Man muss hier alle EU Verantwortlichen dazu auf, neutral und friedensstiftend zu agieren und fordert die Mitgliedsstaaten dazu auf, sich nicht als Geisel nehmen zu lassen.

2- Bei der Gründung der föderativen Verfassung im Jahre 1960 haben die griechischen und türkischen Zyprioten eines festgehalten: „Zypern darf nicht Mitglied einer Vereinigung oder eines Bündnisses werden, in welchem sowohl die Republik Griechenland als auch die Republik Türkei gleichberechtigte Mitglieder sind.“  Die EU hat hier von Anfang an  einen großen Fehler gemacht, indem sie erst Griechenland und nachher Südzypern als Vollmitglied aufgenommen hat und diesen Konflikt dadurch zu einem EU-Konflikt gemacht hat. Die Gewährung der EU-Mitgliedschaft an die griechische Seite von Zypern (Südzypern), im Jahr 2004, machte das chronische Problem jetzt unlösbar.  Der Ausgangspunkt des Konflikts (1955) durch das griechisches Zypern und infolgedessen die UNO (März 1964) und die türkische Truppen (Juli 1974) auf Zypern sind nicht umsonst stationiert. Unter dem Einfluss von den zwei griechischen Stimmen (Griechenland & Südzypern) ist die EU ein Teil des Problems geworden und kann infolgedessen nicht mehr neutral und unabhängig zur Zusammenarbeit zwischen den beiden Seiten beitragen. Noch dazu hat die griechische Seite auf der Insel den UN-Plan für eine föderale Lösung abgelehnt und die türkische Seite diesem zugestimmt. Warum hat die EU die griechische Seite dafür belohnt, dass sie zu einer von den Vereinten Nationen unterstützten Lösung (Annan-Plan, 2004) mit 75% Nein gesagt hat, während die türkisch-zypriotische Seite mit 65% Ja gesagt hat? Warum soll nun die türkische Seite (Nordzypern), die für den UN-Plan mit ‚ja‘ gestimmt hat, ungerecht, parteiisch und gegen die eigenen Interessen von der EU behandelt werden? Die EU hat hier seine Vermittler rolle verloren und soll somit nicht noch mehr Benzin ins Feuer gießen.

3- Die EU ignoriert vorsätzlich die regionalen und legalen Ansprüche und Rechte der Republik Türkei als Garant für die Unabhängigkeit der “Republik Zypern”, neben England und Griechenland, wie in dem London-Zürich-Abkommen von 1960 festgelegt ist. Hier sollte man wissen, dass drei Länder (nicht mehr und nicht weniger) durch das London-Zürich-Abkommen, für die Zukunft des Zypern-Konfliktes etwas zu sagen haben. Die restlichen beteiligten Länder und unter anderem auch die EU, können das Abkommen von 1960 nicht ignorieren. Bei der Gründung der föderativen Verfassung im Jahre 1960 haben die griechischen und türkischen Zyprioten eines festgehalten: Zypern darf nicht Mitglied einer Vereinigung oder eines Bündnisses werden, in welchem sowohl die Republik Griechenland und die Republik Türkei gleichberechtigte Mitglieder sind. Mit Verlaub wiederholen wir: Die EU hat hier einen großen Fehler gemacht, indem sie erst Griechenland und nachher Süd-Zypern als Vollmitglied aufgenommen hat und diesen Konflikt dadurch zu einem EU-Konflikt gemacht hat. Die EU weiß keinen Weg mehr um rauszukommen, weil die griechischen Zyprioten und Griechenland die EU als Geisel genommen haben.

4- Die EU ignoriert die Existenz und die Rechte der türkischen Zyprioten, aus einer Zeit in der zypriotische Türken und Griechen zusammen in einer Föderation gelebt haben und deren Rechte in der Verfassung von Zypern von 1960 verankert sind. Die zypriotisch-griechische Seite sagt auch heute, dass die 1960 festgelegte föderative Verfassung, in welcher der erste Präsident der Republik Zypern, Makarios III, im Jahre 1963, 13 Artikel der Verfassung einseitig geändert hat und damit den Zypern-Konflikt ausgelöst hat. Hier liegt in der multiplen Kausalität die erste Ursache des Problems (die Ursache und ihre Wirkungen). Wenn die EU ein Friedensstifter ist und nicht Instabilität, sondern Stabilität in die Nachbarschaftsregionen exportieren möchte, sollte sie hier aufhören einseitig und willkürlich als Brandbeschleuniger zu agieren.

5-  „Der gelbe Punkt  unten, 2 km vor der türkischen Südküste ist die griechische Mini-Insel Kastelorizo mit ca. 500 Bewohnern. Griechenland behauptet, dass man auch für Inseln die gleichen Rechte beanspruchen könne, wie für Festland. In diesem Fall bedeutet dies, dass Athen für diese Mini-Insel auf Steinwurf-Weite zum türkischen Festland und 600 km vom griechischen Festland entfernt eine exklusive Wirtschaftszone von 350 km in alle Richtungen beansprucht. Auf der Karte kann man gut erkennen, dass Griechenland seine Inseln quasi als Kette benutzen möchte, um die Türkei in der „Badewanne“ von Antalya einzusperren. Die Türkei – mit der längsten Festland-Küste im Mittelmeer – hätte nach griechischem Rechtsverständnis eine kleinere Wirtschaftszone als bspw. der Inselstaat Zypern. Ich könnte mich angesichts dieser absurden Konstellation den ganzen Tag krümmen vor Lachen, wenn da nicht dieser Staatenbund EU wäre, der sich – wie könnte es auch anders sein – hinter Griechenland und gegen die Türkei postiert. Diese Konstellation schreit nach einer fairen politischen Schlichtung unter Vermittlung von Unbeteiligten (womit die EU als Partei automatisch ausscheidet). Und im weiteren brauchen wir unbedingt eine völkerrechtliche Neuregelung eigens für die Ägäis. Es ist offenkundig, dass das gegenwärtige Rechtsgefüge hier versagt. Rechtliche Regelungen, die nicht nur nicht dazu geeignet sind, einen gerechten Ausgleich herzustellen sondern Unrecht geradezu begünstigen, sind das Papier nicht wert, auf dem sie abgedruckt werden.“(C. Özgönül)

6. „Hier sehen Sie die Insel Kastelorizo. Von den Türken Meis genannt. Diese Insel ist 12 Km² groß (4 Kilometer lang und 3 Kilometer breit) und hat 492 Einwohner. Athen beansprucht für diese kleine Insel das ausschließliche Wirtschaftsrecht von 200 Km auf See. Also 200 Kilometer um diese Insel darf nur Griechenland nach Bodenschätzen suchen und Fischerei betreiben. Der naheste griechische Festlandpunkt liegt genau 522 Kilometer entfernt. Sie liegt aber nur ca. 2 Km vor dem türkischen Festland. Wer Griechenlands Forderung als gerechtfertigt betrachtet, hat entweder einen Lattenschuß oder einen an der Waffel. Der rote Punkt ist Kastelorizo, der rote Kreis die 200 Kilometer um Kastelorizo und die schwarze Linie die Entfernung zwischen Kastelorizio und dem nahesten griechischen Festlandpunkt.“(M. Cigir)

 

7. „Das internationale Seerecht mit ein paar Gerichtsurteile des IGH ( Internationale Gerichtshof für Seerechte) spricht zugunsten der Küstenländer( längste). In diesen Urteilen wurde nach dem Prinzip der “ Relevant Costs“ und „ Median‐Line“ entschieden.  Das bedeutet, dass immer die relevante Küstenlänge des Festlandes ( hier hat die Türkei die Längste Festland, 1830 km )  ausschlaggebend ist. Erstens ist nicht die Türkei hier der Aggressor im Mittelmeer, sondern ganz klar Griechenland und Frankreich, die auf türkische Hoheitsgewässer nach internationalem Seerecht der UN Inseln quasi alle Inseln als Festland und AWZ deklarieren und die Türkei, die mehr als 1830 km Festland im Mittelmeer besitzt, komplett vom Mittelmeer abschneiden. Die Türkei agiert im Mittelmeer gerade leider wie geglaubt nicht als Aggressor , sondern ganz klar Griechenland und Frankreich, die auf türkische Hoheitsgewässer nach internationalem Seerecht der UN Inseln quasi alle Inseln als Festland und AWZ deklarieren und die Türkei, die mehr als 1830 km Festland im Mittelmeer besitzt, komplett vom Mittelmeer abschneiden. Es wurde zudem beim internationalen Gerichtshof (IGH) für Seerechte auch in der Vergangenheit immer zugunsten der Länder, die die grösste Küste am Kontinent haben , zudem entschieden. Wie kann es dann sein, dass griechische Inseln nach ihrer und der Meinung fast aller deutscher Journalisten der Türkei im Ägais keine Hoheitsgewässer und im Mittelmeer nach der Skizze der Universität Seville kurz nur die Bucht vor Antalya zugeführt wird?

Es gibt dutzende Urteile, dass die Sehhoheit der Türkei anerkennt, und dies untermauern ; hier einige Beispiele:
Gerichtsurteile des IGH ( Intern.Gerichtshof für Seerechte) zugunsten der Küstenländer: Libyen‐ Malta,.Art.46 und 47; England‐ Frankreich Maigne- Verfahren,Paragraf 96; Kanada- Frankreich Paragraf 24;“Jan-Mayen“ Urteil Paragraf 51-53; Katar‐ Bahrein Urteil Paragraf 185.In diesen Urteilen wurde nach dem Prinzip der “ Relevant Costs“ und “ Median‐line“ verfügt!! Das bedeutet, dass immer die relevante Küstenlänge des Gastlandes ausschlaggebend ist. Hier geht es um die exklusiven Wirtschaftszonen, nicht um Hoheitsrechte. In solchen Fällen pflegt die internationale Rechtssprechung in der Regel dem Festland den Vorrang vor Inseln zu geben. Alles andere wäre auch absurd. Da könnte ja jeder Staat, der irgendwo in tausenden km Entfernung entfernt irgendwelche versprengten Inseln vor irgendwelchen fremden Küsten hat, die exklusive wirtschaftliche Ausbeutung der Gewässer beanspruchen, während riesige Festlandmassen auf hunderte von km Küstenlinie ausgesperrt würden. Das hätten die Griechen vielleicht ganz gerne, aber mit Rec „(L. Taskiran)

a) Libyen‐ Malta,.Art.46 und 47;
b) England‐ Frankreich Maigne- Verfahren,Paragraf 96;
c) Kanada- Frankreich Paragraf 24;
d) „Jan-Mayen“ Urteil Paragraph 51-53;
e) Kathar‐ Bahrain Urteil Paragraph 185.

7- Ob es uns gefällt oder nicht: Die Türkei hat nicht nur das Recht, ihre eigenen Völker und territoriale Rechte auf dem Festlandsockel zu schützen, sondern ist verpflichtet, die Rechte und Interessen der türkischen Zyprioten in Zypern durch das London-Zürich-Abkommen von 1960 zu verteidigen. Diese unterschriebene Vereinbarung kann die EU nicht willkürlich Makulatur erklären.

Die EU sollte hier seine moderate Haltung als Brückenbauer, Friedensstifter und als Stabilitäts-Exportier in die Region zurück besinnen. Sonst wird sie Probleme in einer unübersehbaren Dehnung bekommen.Wir wünschen uns Friede daheim und Friede in der Welt. Nicht mehr aber auch nicht weniger. (Birol Kilic, Einspruch, 15.07.2019)

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